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AboNeue Praxis bei schweren Straftaten
Fussfessel statt Gefängnis: Bundes­gericht scheucht Politik auf

ARCHIV - 07.02.2017, Niedersachsen, Hannover: Ein Mann trägt im Landeskriminalamt eine elektronische Fußfessel. (zu "Hessen will bundesweit elektronische Fußfessel für Frauenschläger") Foto: Julian Stratenschulte/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ (KEYSTONE/DPA/Julian Stratenschulte)
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Anstatt ihre Strafe im Gefängnis abzusitzen, können fortan mehr Verurteilte mit einer Fussfessel in den Hausarrest. Das Bundesgericht hat im März ein Leiturteil gefällt, das die sogenannte elektronische Überwachung auch bei längeren Freiheitsstrafen erlaubt – und damit auch bei schwereren Straftaten.

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