AboAuflösung FreizügigkeitskontoIst mein Vorsorgeguthaben bei einer Betreibung geschützt?
Gläubiger dürfen nicht einfach so auf bereits bezogene Freizügigkeitsgelder zugreifen. Trotzdem wird das immer wieder versucht.
Wiederholt melden sich Leserinnen und Leser, weil sie befürchten, dass Gläubiger ihnen ihr Freizügigkeitsguthaben aus der beruflichen Vorsorge wegnehmen könnten. In einem Fall ging es beispielsweise um einen Sozialhilfeempfänger, der sich pensionieren und das angesparte Freizügigkeitskapital auszahlen lassen wollte. Er war sich nicht sicher, ob die Gläubiger aufgrund von Verlustscheinen das Geld vom Freizügigkeitskonto gleich einziehen können. Tatsächlich versuchen Gläubiger immer wieder, auf solche Gelder zuzugreifen.