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AboAuflösung Freizügigkeitskonto
Ist mein Vorsorgeguthaben bei einer Betreibung geschützt?

A person takes a fifty Swiss franc bill out of a her wallet, photographed in Zurich, Switzerland, on April 12, 2016. (KEYSTONE/Christian Beutler)

Eine Person entnimmt eine Fuenfzigernoten aus ihrem Portemonnaie, aufgenommen am 12. April 2016 in Zuerich. (KEYSTONE/Christian Beutler)
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Wiederholt melden sich Leserinnen und Leser, weil sie befürchten, dass Gläubiger ihnen ihr Freizügigkeitsguthaben aus der beruflichen Vorsorge wegnehmen könnten. In einem Fall ging es beispielsweise um einen Sozialhilfeempfänger, der sich pensionieren und das angesparte Freizügigkeitskapital auszahlen lassen wollte. Er war sich nicht sicher, ob die Gläubiger aufgrund von Verlustscheinen das Geld vom Freizügigkeitskonto gleich einziehen können. Tatsächlich versuchen Gläubiger immer wieder, auf solche Gelder zuzugreifen.

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