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Frau stirbt nach Sexspielen
Chefarzt von St. Galler Gericht freigesprochen

Das Gebaeude des Kantonsgerichts St. Gallen, aufgenommen am Montag, 3. November 2014, in St. Gallen. (KEYSTONE/Gian Ehrenzeller)
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Das St. Galler Kantonsgericht hat einen 58-jährigen Arzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Unterlassung der Nothilfe freigesprochen. Zum Prozess war es nach dem Tod seiner Sexpartnerin gekommen. Das am Freitag veröffentlichte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Chefarzt und die 32-jährige Ärztin waren im Frühjahr 2015 eine sexuelle Beziehung eingegangen. Im August hatten sie sich in der Wohnung des Mannes verabredet. Sieben Stunden später alarmierte der Arzt die Polizei, weil die Frau gestorben war.

Frau erlitt laut Verteidigung einen Kollaps

Vor dem Kantonsgericht ging es um die Frage, ob der Arzt eine Schuld am Tod seiner Partnerin trägt. Die Verteidigung stützte sich auf ein Gutachten ab und argumentierte, die Frau habe einen Kollaps erlitten, sei danach über einer Brüstung zusammengesunken und gestorben.

In erster Instanz war der Mann im März 2021 freigesprochen worden. Die Angehörigen der Frau akzeptierten den Entscheid nicht. Das Kantonsgericht kam nun in seinem schriftlich eröffneten Urteil ebenfalls zu einem Freispruch.

SDA/lif