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Rückwirkende Quarantäne für Briten
Flucht aus Verbier: Das BAG kommunizierte widersprüchlich

Feriendorf Verbier: Gäste aus Grossbritannien ergriffen letzte Woche die Flucht, nachdem der Bund eine rückwirkende Quarantäne verordnet hatte.
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200 Briten flohen Hals über Kopf aus dem Walliser Skiort Verbier, nachdem die Bundesbehörden am 21. Dezember eine rückwirkend geltende Quarantäne für Reisende aus Grossbritannien verordnet hatten. Der Bericht in der letzten SonntagsZeitung über die Flucht der Briten sorgte international für Schlagzeilen. Nun zeigt sich, dass man vielen von ihnen kaum einen Verstoss gegen die Regeln vorwerfen kann. Schuld daran, dass viele Briten sich in Richtung Grenzen aufmachten, statt sich in Quarantäne zu begeben, dürfte eine widersprüchliche Kommunikation des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sein.

Per SMS liessen die Bundesbehörden den britischen Gästen am 21. Dezember zwar mitteilen, dass sich alle, die nach dem 14. Dezember aus Grossbritannien die Schweiz eingereist seien, ab dem Anreisedatum einer obligatorischen 10-tägigen Quarantäne unterziehen müssten. So haben es die Behörden an jenem Tag auch an einer Medienkonferenz kommuniziert.

In der gleichzeitig vom BAG publizierten Quarantäneverordnung waren die Regeln aber in einem entscheidenden Punkt anders formuliert. Dort heisst es: «Personen, die ab dem 14. Dezember 2020 aus dem Vereinigten Königreich oder aus Südafrika in die Schweiz eingereist sind, müssen sich spätestens bis zum 22. Dezember 2020 um 00.00 Uhr in Quarantäne begeben.» Das heisst: Im Gegensatz zur öffentlichen Mitteilung der Bundesbehörden liess die Verordnung den Briten bis Mitternacht ein Zeitfenster zur Abreise offen. Wer es also nach der Mitteilung der Behörden um 15 Uhr bis Mitternacht schaffte, die Schweiz zu verlassen, verstiess nicht gegen die Regeln. So kann man die Verordnung jedenfalls gutgläubig interpretieren.

BAG-Sprecherin: «Das ist kein Widerspruch»

Hoteliers aus Verbier wollen von ihren Gästen gehört haben, dass selbst die britische Botschaft aufgrund der widersprüchlichen Schweizer Kommunikation den Briten geraten hat, die Zeit bis Mitternacht zu nutzen, um auszureisen. Larissa Saxer, Sprecherin der britischen Botschaft, hält dazu bloss fest: «Wir haben betont, dass alle Reisenden aus Grossbritannien, die in der Schweiz ankommen, sich bei Ankunft in Quarantäne begeben müssen.» Gleichzeitig verweist sie auf die aktualisierten Reisehinweise für die Briten. Auch diese lassen zumindest Interpretationsspielraum offen.

Bei der Medienstelle des Bundesamtes für Gesundheit sieht man indessen keinen Widerspruch in der Kommunikation der rückwirkenden Quarantäne: «Man musste diesen Personen eine kurze Frist einräumen, in der sie von der Quarantänepflicht Kenntnis nehmen und die Quarantäne antreten konnten, da die Verordnung unmittelbar nach deren Beschluss in Kraft getreten ist», sagt BAG-Sprecherin Kathrin Holenstein. Es sei aber klar, dass auch jene, die im Zeitfenster vor Mitternacht noch die Schweiz verlassen hätten, gegen die Quarantänepflicht verstossen hätten. «Die Prüfung, ob im konkreten Einzelfall ein strafbares Verhalten vorliegt, obliegt jedoch den zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden», sagt Holenstein.