Fall wegen Coronavirus sistiertFifa-Prozess ist geplatzt
Das Bundesstrafgericht sistiert das Verfahren um den «Sommermärchen»-Fall. Ein Urteil vor Ende der Verjährungsfrist ist nicht mehr möglich.
Das Bundesstrafgericht hat das Fifa-Verfahren bis am 27. April sistiert. Damit ist ein Urteil vor Ende der Verjährungsfrist nicht mehr möglich. Der erste Prozess im Fifa-Komplex endet für die Bundesanwaltschaft (BA) damit als Fiasko.
Das Bundesstrafgericht musste den Prozess Mitte März wegen der Massnahmen aufgrund des Coronavirus' bis am 20. April sistieren. Weil die Einschränkungen des öffentlichen Lebens fortbestehen, hat das Gericht eine weitere Sistierung bis am 27. April beschlossen.
Weil die in der Anklage festgehaltenen Straftaten dann verjähren, ist kein Urteil mehr zu erwarten. Das Bundesstrafgericht hatte in einem früheren Beschluss mitgeteilt, dass ein Prozess nicht in Abwesenheit der angeklagten, ehemaligen deutschen Fussballfunktionäre Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt durchgeführt werden könne. Ansonsten würden ihre Verteidigungsrechte verletzt.
Die beiden waren im März nicht in Bellinzona vor dem Bundesstrafgericht erschienen. Aufgrund ihres Alters und bestehender Vorerkrankungen wollten sie nicht ins Tessin reisen. Erschienen sind hingegen der frühere Fifa-Generalsekretär Urs Linsi und der dritte frühere Vertreter des Deutschen Fussballbundes (DFB), Wolfgang Niersbach.
Auch Franz Beckenbauer, dessen Verfahren vom vorliegenden von der BA abgetrennt worden war, wird sich in diesem Zusammenhang nicht mehr mit der Schweizer Justiz auseinandersetzen müssen.
Aufgrund des Ausgangs des Verfahrens haben die Angeklagten Anspruch auf eine Entschädigung. Zu dieser Frage wird das Bundesstrafgericht noch einen Entscheid fällen müssen.
Ominöse Zahlung
Die BA hatte Zwanziger, Schmidt und Linsi wegen wegen Betrugs angeklagt. Niersbach wurde lediglich Gehilfenschaft zu Betrug vorgeworfen.
Die DFB-Funktionäre waren im OK-Präsidium der Fussball-WM 2006 in Deutschland. Sie sollen gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft mit Hilfe von Linsi ein von Franz Beckenbauer privat aufgenommenes Darlehen beim damaligen Vorstandsvorsitzenden von Adidas, Robert Louis-Dreyfus, mit Geldern des DFB über ein Konto der Fifa beglichen haben.
Mit der aufgenommenen Summe von 10 Millionen Franken wurde Mohammed Bin Hammam, damals Mitglied der Fifa-Finanzkommission, demnach überzeugt, dass dem DFB für die Organisation der Weltmeisterschaft 2006 ein Zuschuss von 250 Millionen Franken gewährt wird.
Beckenbauer wollte das Darlehen und die aufgelaufenen Zinsen nicht aus der eigenen Tasche bezahlen. Um die notwendige Einwilligung der Präsidialkommission für die umgerechnet 6,7 Millionen Euro zu erhalten, kaschierte das OK-Präsidium die Zahlung.
Zwanziger und Schmidt gaben vor, das Geld werde aus dem Kulturbudget der WM genommen und der Fifa für die Organisation einer Fussball-Gala bezahlt. Niersbach war über den Plan informiert.
Weitere Verfahren
Die Strafuntersuchung gegen die DFB-Funktionäre und Linsi ist nur eines von rund 25 Verfahren im Fifa-Komplex. Ende Februar gab die BA bekannt, dass sie gegen Ex-Fifa-Generalsekretär Jérôme Valcke, den Präsidenten des Clubs Paris Saint-Germain, Nasser Al-Khelaifi, und gegen einen weiteren Mann Anklage erhoben hat. Dabei geht es um mögliche Bestechung bei der Vergabe von Medienrechten.
Wie die BA in einem Überblick über die Fifa-Verfahren schreibt, sind derzeit noch 20 Strafverfahren hängig. Drei wurden mit einem Strafbefehl erledigt. Fünf Verfahren wurden mittlerweile eingestellt.
Da die Untersuchungen in einem internationalen Umfeld stattfinden, wurden bisher rund 60 Rechtshilfegesuche an 20 Länder gestellt. Einige davon sind gemäss BA unbeantwortet geblieben – so beispielsweise jenes an die katarischen Behörden.
Fehler gefunden?Jetzt melden.