Heikler Prozess um RusslandkontakteFedpol-Bärenjäger flog nach Entlassung fleissig nach Moskau
Ein Polizist verlor wegen eines verbotenen Treffens mit einem russischen Ermittler und Jagdgefährten seinen Job. Doch seine Russlandreisen setzte er als «VIP» fort
Der Fall von Russlandexperte Viktor K.* ist einer der bizarrsten und weitreichendsten aus der Ära Michael Lauber. Der Slawist und Bundeskriminalpolizist K. hatte den Bundesanwalt beraten und auf Dienstreisen in den Osten begleitet.
Vor rund drei Jahren wurde K. vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) entlassen, vor einem Jahr dann vom Bundesstrafgericht zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, weil er sich von der russischen Generalstaatsanwaltschaft oder von einem Oligarchen zu einer Woche Bärenjagd hatte einladen lassen.
Beim Begräbnis des Jagdkameraden
Kürzlich haben auch russische Medien den Fall entdeckt. Die oppositionelle «Nowaja Gaseta» enthüllte, dass K. auch nach seiner Entlassung munter weiter nach Russland gereist sei. Unterlagen legen nahe, dass der Ex-Berater des Bundesanwalts in den eineinhalb Jahren danach gleich siebenmal in der Business Class nach Moskau abhob. Bei zwei Rückflügen gibt es sogar den Vermerk «VIP».
In der Berichterstattung schwingt der Verdacht mit, dass K. auch nach seinem Ausscheiden mit Putins Justiz – oder gar Beschuldigtenvertretern – kooperierte. Als «Reisezweck» sind in den russischen Unterlagen «Business» und «Gespräche» angegeben.
K. sagt auf Anfrage, diese Reisen seien privat gewesen und hätten «nichts mit Strafverfolgung zu tun» gehabt. Einmal sei er zum Begräbnis des stellvertretenden russischen Generalstaatsanwalts Saak Karapetjan angereist, mit dem er freundschaftlich verbunden gewesen sei.
Auf einem Boot mit Lauber
Alles hatte Ende 2016 angefangen, als sich K. trotz Verbots seines Vorgesetzten auf eigene Faust nach Moskau begab. Dort traf er Karapetjan sowie eine schillernde Verteidigerin im Fall Magnitski. Mit diesem grossen internationalen Geldwäscherei-Komplex tut sich die Bundesanwaltschaft seit Jahren schwer, was ihr harsche Kritik einträgt.
Die unautorisierte Reise trug K. auch eine Anzeige seines Arbeitgebers Fedpol ein. Die Bundesanwaltschaft musste ein Strafverfahren eröffnen gegen den Ermittler, der fast zwei Jahrzehnte für sie gearbeitet hatte.
Doch obschon K. zeitweise sogar vom Fedpol an Laubers Behörde ausgeliehen war und dort Krethi und Plethi kannte, hielt man es nicht für nötig, für die Untersuchung einen externen Staatsanwalt einzusetzen.
Die diskrete Mini-Ermittlung
Die Bundesanwaltschaft zeigte kein Interesse an einer unabhängigen Aufarbeitung des Falls und ihrer eigenen Kontakte in die ehemalige Sowjetunion. Immerhin stellten die Ermittler Bilder von mehreren Jagdausflügen von K. in Russland sicher. Auf anderen Aufnahmen waren mehrere Vertreter der Bundesanwaltschaft, darunter Michael Lauber persönlich, auf einem Bootsausflug mit K. und russischen Amtskollegen zu sehen.
Doch vertiefte Abklärungen dazu sollte es nicht geben. Nach einer Mini-Untersuchung (Gesamtkosten 1100 Franken) wollte die Bundesanwaltschaft die Sache mit einem Strafbefehl diskret schriftlich erledigen. Doch K. machte nicht mit. Er wehrte sich.
Fehlurteil oder Gesetzeslücke?
In einem eher kurzen und wenig erhellenden Prozess wurde er in den meisten Punkten freigesprochen. Interessant ist die Begründung des Einzelrichters, weshalb K. für die verlängerten Jagdwochenenden nicht bestraft werden könne: Die meisten Einladungen dazu habe er in Russland und nicht in der Schweiz angenommen, wo das nicht verboten sei. Nach dieser Logik könnte jeder Schweizer Staatsvertreter an vielen Orten in der Welt ohne Konsequenzen geschmiert werden. Die Bundesanwaltschaft akzeptierte das Urteil trotzdem. Offen bleibt damit, ob die Teilfreisprüche einem Fehlurteil oder einer Gesetzeslücke geschuldet sind.
Aufarbeitung ab Dienstag
K. hingegen wehrt sich weiterhin, denn etwas war doch noch hängen geblieben: eine Bärenjagdwoche. Hier hatte er die Einladung wohl in der Schweiz erhalten. Deshalb bekam er eine geringe bedingte Geldstrafe.
Ab Dienstag will die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts den Fall breiter aufarbeiten. Sie hat gleich drei weitere Auskunftspersonen oder Zeugen geladen, die alle mit K. bei der Bundesanwaltschaft oder dem Fedpol gearbeitet hatten.
Fehler gefunden?Jetzt melden.