Neues Urteil des BundesstrafgerichtsEx-Chef des Schweizer Ablegers der Tamil-Tigers freigesprochen
Nach einer Rückweisung durch das Bundesgericht hält die Strafkammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona fest, dass dem Mann keine Arglist nachgewiesen werden konnte.
Das Bundesstrafgericht hat den früheren Leiter des Ablegers der Tamil-Tigers in der Schweiz von allen Vorwürfen freigesprochen. Der Mann erhält eine Genugtuung von 19'400 Franken.
Nach einer Rückweisung durch das Bundesgericht hält die Strafkammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona fest, dass dem Mann keine Arglist nachgewiesen werden konnte. Damit sei eine Verurteilung wegen Betrugs nicht zulässig.
Hätte die am Prozess gegen die Tamil-Tigers als Privatklägerin aufgetretene Bank die Kreditanträge zahlreicher Tamilen mit der notwendigen Vorsicht geprüft, hätte sie diesen Personen die Kredite nicht gewährt, schreibt das Bundesstrafgericht weiter.
Mit den Krediten unterstützte das World Tamil Coordinating Comitee (WTCC) – der schweizerische Ableger der Tamil-Tigers – die Tigers im Kampf gegen die staatlichen Einheiten Sri Lankas.
Mehrwöchiger Prozess
Der nun Freigesprochene musste sich im Januar 2018 vor dem Bundesstrafgericht wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation, Betrugs, Urkundenfälschung und Geldwäscherei verantworten.
Nach einem mehrwöchigen Prozess wurde der über 60-Jährige wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Von allen anderen Anklagepunkten wurde er freigesprochen.
Nach einer Berufung der Bundesanwaltschaft (BA) und des Tamilen bestätigte das Bundesgericht Ende 2019 den Freispruch vom Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Organisation. Es hob zudem den Schuldspruch wegen Betrugs auf und wies den Fall zum neuen Entscheid ans Bundesstrafgericht zurück.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ein weiteres Mal vor dem Bundesgericht angefochten werden. (Urteil SK.2019.72 vom 18.12.2020)
SDA
Fehler gefunden?Jetzt melden.