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EU erschwert Transport von Schutzmaterial in die Schweiz

Der administrative Aufwand steigt: Eine Fabrik für Hygienemasken in Taiwan. Foto: Keystone
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Die EU-Kommission erschwert den Export von Schutzausrüstung in Drittstaaten wie die Schweiz. Die EU-Staaten dürfen den Export von Schutzbrillen, Schutzkleidung oder Mundschutz in Drittstaaten nur noch erlauben, wenn dafür eine besondere Ausfuhrgenehmigung vorliegt.

Die Einschränkung trifft neben der Schweiz auch die EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein. Brüssel reagiert mit der vorerst auf sechs Wochen befristeten Notmassnahme auf das Chaos mit innerhalb der EU mit blockierten Lieferungen. Deutschland und Frankreich hatten vergangene Woche im Alleingang Ausfuhrbeschränkungen verfügt und selbst Lieferungen in andere EU-Staaten verhindert.

Davon betroffen war auch die Schweiz: Die deutschen Zollbehörden hatten vor zwei Wochen mehrere Lieferungen mit Medizinalgütern blockiert, die für die Schweiz bestimmt waren. Nach einer Intervention von Wirtschaftsminister Guy Parmelin hat Deutschland die Anordnung angepasst, auf die sich das Ausfuhrverbot stützte. Ein damals betroffener Importeur bestätigt, dass sich das Chaos gelegt habe und der Warenfluss wieder funktioniere, auch wenn der administrative Aufwand gestiegen sei.

Beurteilung von Fall zu Fall

Persönliche Schutzausrüstung wie Mundschutz werde innerhalb der EU nur in wenigen Mitgliedsstaaten hergestellt, und zwar in Tschechien, Frankreich, Deutschland und Polen, heisst es in der Verfügung. Es gelte, zuerst die Versorgung innerhalb der EU sicherzustellen, so ein Sprecher der EU-Kommission. Ausfuhren in Drittstaaten wie die Schweiz seien nicht grundsätzlich verboten und könnten von Fall zu Fall erlaubt werde. Die Ausfuhrgenehmigung ist auch für Material nötig, das ausserhalb Europas hergestellt und nur über EU-Gebiet vertrieben wird.

Bei der Ausfuhr müsse der Bedarf der Mitgliedsstaaten berücksichtigt werden, hiess es in Brüssel. Die Verfahren obliegen den nationalen Behörden, wobei ein Entscheid über eine Bewilligung innert fünf Arbeitstagen erfolgen muss. Die EU-Kommission unterstützt darüber hinaus Bemühungen, die Produktionskapazitäten zu erhöhen. Brüssel hat zudem eine europaweite Beschaffungsaktion gestartet, um einzelnen Mitgliedsstaaten in Not aushelfen zu können.

Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga betonte an der jüngsten Corona-Pressekonferenz, dass sie in engem Kontakt mit der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stehe. Die Kommissionspräsidentin habe ihr zugesichert, dass die EU nicht wolle, dass Engpässe entstünden, Warentransporte seien innerhalb von Europa weiterhin möglich. Diese Zusicherung habe sie auch in bilateralen Gesprächen etwa mit Deutschland oder Frankreich erhalten, betonte Sommaruga. Die am Montag erlassene Durchführungsverordnung werde jetzt im Detail analysiert und dann entschieden, wieweit die Schweiz die darin formulierten Rechte und Pflichten übernehmen könne und wolle, sagte die Schweizer Bundespräsidentin.

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