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EU-Einigung
Herkunftsländer von Honig müssen auf die Verpackung

Der Imker Klaus Mueller nimmt am Ende der Saison die Rahmen eines Bienenstocks heraus, um den von den Bienen produzierten Honig zu sammeln, fotografiert am Donnerstag, 28. Juli 2022 auf dem Dach des Quartierzentrums Baeckeranlage in Zuerich. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
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Auf den Verpackungen von Honig muss künftig das Herkunftsland deutlich erkennbar angegeben werden. Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments in der Nacht zu Mittwoch, wie aus Angaben des Parlaments und der EU-Staaten hervorgeht. Bislang müsse bei Honigmischungen nur angegeben werden, ob er aus der EU stamme oder nicht. Auch wie gross der Anteil des Honigs aus den jeweiligen Ländern sei, müsse künftig angegeben werden. Bevor die Regeln in Kraft treten können, müssen Parlament und EU-Staaten sie noch formell absegnen. Das gilt als Formsache.

Die EU-Staaten betonten, dass einzelne Länder entscheiden könnten, dass die Verpflichtung zur Angabe des Prozentsatzes auf dem Etikett nur für die vier grössten Anteile gilt. Zudem gebe es eine Ausnahme bei Verpackungen von weniger als 30 Gramm. Hier könnten die Namen der Ursprungsländer auch durch einen Code abgekürzt werden.

Zudem soll es künftig neue Regeln für Säfte und Marmeladen geben. Säfte dürfen den Angaben zufolge künftig als «zuckerreduziert» gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurden. Dabei dürfen aber keine Süssungsmittel verwendet werden. Für ein Kilogramm Konfitüren müssen künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden.

SDA/pash