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AboEntscheid zum Eigenmietwert
Etliche Zürcher Hauseigentümer dürfen aufatmen

Einkommensschwache Hauseigentümer können weiterhin auf eine Steuerreduktion hoffen.

Der jüngste Entscheid des Zürcher Regierungsrats betrifft vor allem Rentnerinnen und Rentner, aber auch andere Menschen. Besitzen sie ein Haus, haben aber ein geringes Einkommen – zum Beispiel nur die AHV und eine kleine Pension –, kann das Steueramt ihnen weiterhin einen Rabatt auf den zu versteuernden Eigenmietwert gewähren.

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