AboEntscheid zum EigenmietwertEtliche Zürcher Hauseigentümer dürfen aufatmen
Der Steuerrabatt für Hausbesitzerinnen mit niedrigen Einkommen wackelte nach einem Gerichtsentscheid. Aber er fiel nicht.

Der jüngste Entscheid des Zürcher Regierungsrats betrifft vor allem Rentnerinnen und Rentner, aber auch andere Menschen. Besitzen sie ein Haus, haben aber ein geringes Einkommen – zum Beispiel nur die AHV und eine kleine Pension –, kann das Steueramt ihnen weiterhin einen Rabatt auf den zu versteuernden Eigenmietwert gewähren.