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Entscheid im Kantonsrat
Es könnte weiterhin Abstimmungen statt Versammlungen geben

Eine Abstimmung über die familienergänzende Betreuung – hier das Schulhaus Weissenrain, wo die Tagesbetreuung der Schule untergebracht ist – könnte in Uetikon an der Urne erfolgen. 
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In der Corona-Pandemie hat es die direkte Demokratie in Form von Gemeindeversammlungen nicht leicht. Um den Gemeinden das Verabschieden dringend notwendiger Geschäfte zu erleichtern, hatte der Kantonsrat im letzten November ein Gesetz verabschiedet, laut dem Geschäfte der Gemeindeversammlung an die Urne verwiesen werden können. Mit Uetikon, Oetwil und Thalwil haben drei Gemeinden in der Region dies umgesetzt und ihre Budgets an die Urne gebracht.

Nun könnte das Gesetz länger als geplant angewendet werden dürfen. Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) hat dem Kantonsrat beantragt, einer Verlängerung bis zum 30. Juni zuzustimmen. Am Montag, 1. März, kommt das Gesetz voraussichtlich vors Zürcher Parlament.

«Dringlich und unbestritten»

Inhaltlich soll sich allerdings nichts ändern. «Unbestrittene und gleichzeitig dringliche Geschäfte sollen an die Urne verwiesen werden können», sagt Stefan Schmid (SVP, Niederglatt), Präsident der STGK. Während bei den genannten drei Gemeinden Budgets als dringliche Geschäfte an der Urne verabschiedet wurden, wäre es eher schwierig, Rechnungen an die Urne zu verweisen. Zumal die Rechnungsabnahme bis Ende Jahr Zeit hat.

«Bei Rechnungen gibt es seltener intensive Diskussionen als bei den Budgets», sagt Schmid. «Eine Rechnungsabnahme muss jedoch nicht zwingend bis Mitte Jahr erfolgen und ist daher nicht dringlich.» Ausgeschlossen von der Regelung sind allerdings Gestaltungspläne. Diese seien meist nicht dringlich und die gestalterische Mitwirkung des Souveräns sehr wichtig, begründet dies Schmid. Doch gerade Gestaltungspläne warten in den Bezirken Meilen und Horgen auf den Entscheid des Souveräns.

So etwa in Uetikon, wo im Juni über den kommunalen Gestaltungsplan für das ehemalige Areal der Chemie Uetikon abgestimmt werden soll. Der Gemeinderat hat dieses Geschäft wegen der Pandemie bereits vom März in den Juni verschoben.

Vorlage fürs neue Schuljahr

Hätte sich der Uetiker Gemeindepräsident gewünscht, dass auch Gestaltungspläne in das Gesetz inkludiert worden wären? «Nein, das ginge nicht», betont Urs Mettler (parteilos). «An Gemeindeversammlungen können Stimmberechtigte anders als an der Urne Änderungsanträge einreichen.» Der Gemeinderat wolle den Gestaltungsplan nicht einfach durchdrücken.

Zwar muss sich aufgrund der Pandemielage noch zeigen, ob die Gemeindeversammlung durchgeführt werden kann. Doch auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, gibt Mettler wegen der Dringlichkeit Entwarnung. Eine zeitliche Dringlichkeit gebe es vor allem beim kantonalen Gestaltungsplan wegen der Eröffnung des Gymnasiums am See. Und dieser Gestaltungsplan für den östlichen Teil des Areals wird vom Regierungsrat festgesetzt.

Sollte der Entscheid zum kommunalen Gestaltungsplan erst im September fallen, könnte sich Mettler allerdings vorstellen, dass eine Vorlage zur familienergänzenden Betreuung an der Urne entschieden würde. «Bei dieser brauchen wir den Entscheid fürs neue Schuljahr», sagt der Gemeindepräsident.

Versammlungen bereits im März

In Oetwil plant der Gemeinderat bereits am 29. März eine Gemeindeversammlung. Es ist die einzige, die im Bezirk Meilen für diesen Monat angesetzt ist – im Bezirk Horgen ist nur in Oberrieden eine geplant. In Oetwil steht mit dem Gestaltungsplan Schachenweid ebenfalls ein Traktandum auf der Agenda, das nicht an der Urne verabschiedet werden könnte. Doch die Gemeinde will den Termin nutzen, um auch andere Geschäfte abzuhandeln. So zum Beispiel den Neuerlass einer Abfallverordnung oder die Abrechnung für die IT-Infrastruktur der Schule.

«Wenn sowieso eine Gemeindeversammlung stattfindet, ist es sinnvoll, dies dort zu entscheiden», sagt Gemeindeschreiber Daniel Sommerhalder. Es gehe aber auch darum, die bewährten demokratischen Systeme aufrechtzuerhalten. «Der Gemeinderat ist der Meinung, dass man die Gemeindeversammlung möglichst durchführen sollte», betont Sommerhalder.

Entscheid unter freiem Himmel

In Thalwil hat man in den letzten Monaten schon schlechte Erfahrungen mit Gemeindeversammlungen gemacht. So musste die Versammlung im letzten September wegen zu grossen Andrangs kurzfristig abgebrochen werden. «Wir vertreten weiterhin den Standpunkt, dass Gemeindeversammlungen mit vielen Leuten schwierig sind, weil die Pandemie Menschen davon abhält, teilzunehmen», sagt Joana Büchler, Kommunikationsbeauftragte der Gemeinde. Dennoch wird Thalwil nach aktuellem Stand keinen Gebrauch von der Gesetzesverlängerung machen. Denn auch hier müssen die Gestaltungspläne für das Bahnhofsprojekt Talevo sowie für das Seeufer Bürger vor die Gemeindeversammlung. Diese soll Ende Juni an mehreren Abenden unter freiem Himmel stattfinden.

Auch eine andere Vorlage, die Behördenentschädigungs-Verordnung, dürfte aktuell nicht an der Urne entschieden werden. «Das Budget und der Projektierungskredit für die Erweiterung des Hafens Farbsteig hat der Gemeinderat als dringlich beurteilt, dies ist bei der Behördenentschädigungs-Verordnung nicht der Fall», sagt Büchler. Über diese könne die Gemeindeversammlung auch noch im September entscheiden.

SVP ist dagegen

Ob die Verlängerung des Gesetzes durchkommt, muss sich am Montag im Kantonsrat zeigen. Opposition könnte ihr vonseiten der SVP erwachsen. Diese hatte schon in der Kommission für Staat und Gemeinden dagegen gestimmt. Als Grund verwies sie auf die kommunalen Schutzkonzepte und das Voranschreiten der Impfstrategie.