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Ständerat verwässert Vorschlag
Es holpert auf dem Weg zum neuen Velogesetz

Sie fordern mehr Velorouten: Teilnehmende einer Critical-Mass-Demonstration in Zürich im August.
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Velofahrerinnen und Velofahrer leben in der Schweiz immer gefährlicher: Im vergangenen Jahr wurden laut Bundesamt für Strassen (Astra) 29 Fahrradfahrende getötet, 13 mehr als im Vorjahr. Schwer verletzt wurden 934 Personen – im Jahr zuvor waren es noch 802 gewesen. Im Zehnjahresvergleich hat sich die Zahl der Unfälle, bei denen Velofahrer involviert waren, verdoppelt.

Abhilfe schaffen könnte das neue Veloweggesetz. Eines seiner Hauptversprechen ist, dass die Fahrt auf dem Zweirad sicherer wird, indem Velowege besser miteinander verknüpft und wenn möglich vom übrigen Strassenverkehr getrennt werden. Doch nun drohen dem Gesetz bereits die Zähne gezogen zu werden. Weitestgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Ständerat die Vorlage vergangene Woche in drei wesentlichen Punkten entschärft.

  • Beschwerderecht: Der Ständerat hat das Beschwerderecht für Fachorganisationen gestrichen. Dies ärgert SP-Nationalrat Matthias Aebischer besonders: «Das Veloweggesetz soll ja analog dem Fuss- und Wanderweggesetz ausgestaltet werden, und auch dort gibt es ein Beschwerderecht für die entsprechenden Verbände.» Offensichtlich herrsche immer noch eine diffuse Angst vor diesem Instrument vor, obwohl es gemäss etlichen Untersuchungen gut wirke und nicht missbraucht werde. Doch genau diese Skepsis gegenüber dem Verbandsbeschwerderecht machte FDP-Ständerat Thierry Burkhart geltend: Sollte jemand das Referendum gegen das Veloweggesetz ergreifen, könnte diese Neuerung das Vorhaben an der Urne stark gefährden.

  • Ersatz veralteter Velowege: Der Bund will mit dem Veloweggesetz eine Ersatzpflicht für Veloinfrastrukturen einführen. Velowegnetze oder Teile davon sollen ersetzt werden müssen, wenn sie die Anforderungen an die Sicherheit und die Attraktivität nicht mehr erfüllen und aufgehoben werden müssen. Die Landesregierung gewährt den Kantonen aber ein Schlupfloch. So steht es laut Gesetz den Kantonen offen, Ausnahmen vorzusehen, falls ihnen eine allgemeine Ersatzpflicht zu weit geht. Doch selbst diese Ausnahmeklausel reichte dem Ständerat nicht: Er will die Ersatzpflicht nur gelten lassen, wenn ein öffentliches Interesse ausgewiesen ist. Mit der Festlegung der Velowege in den Richtplänen sei das öffentliche Interesse ja bereits ausgewiesen, warnte Sommaruga vergeblich.

  • Lückenloses Netz: Der Bundesrat schlug vor, dass die Velowegnetze «eine direkte Streckenführung» aufweisen. Die bürgerlichen Kräfte drückten dann die Definition «möglichst direkte Streckenführung» mit der Begründung durch, man wolle die Gemeinden nicht zu stark einschränken.

Die Velolobby ist alarmiert. «Die Vorlage wurde ohne Not verwässert und die Rechte der Fachverbände eingeschränkt», sagt Matthias Aebischer, Präsident von Pro Velo. Gerade für Velofahrende, die über keine schützende Karosserie verfügten, seien direkte und sichere Wege besonders wichtig. Der Nationalrat müsse in der Wintersession zwingend Gegensteuer geben.

Der SP-Nationalrat bekundet Mühe damit, dass man diesem Rahmengesetz die Zähne ziehen will, obwohl sich das Volk im Herbst 2018 mit seltener Einigkeit für den Gegenentwurf zur Veloinitiative ausgesprochen habe: Fast drei Viertel der Schweizer Stimmbevölkerung sagten damals Ja zu dieser Vorlage.

Der Nationalrat müsse Gegensteuer geben, sagt Matthias Aebischer (SP).

Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga hatte in der Debatte betont: «Eine Verpflichtung zum Bau von Velowegen besteht mit diesem Gesetz nicht.» Es gebe auch keine neuen Subventionen, es handle sich lediglich um Unterstützungsmassnahmen. Konkret soll der Bund mit dem Gesetz die Möglichkeit erhalten, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen sowie Massnahmen der Kantone, Gemeinden und weiterer Akteure zu unterstützen und zu koordinieren.

Jetzt ist die grosse Kammer an der Reihe: In der vorberatenden Verkehrskommission des Nationalrats wird das Gesetz am 26. Oktober diskutiert.