AboKommentar zum UrteilEs gibt keinen Grund, Ubers Verletzungen des Arbeitsgesetzes zu tolerieren
Das Bundesgericht hat entschieden: Uber-Fahrer sind Angestellte. Doch Bund und gewisse Kantone schauen immer noch zu. So geht das nicht.
Neun Jahre lang behauptete der US-Taxidienstvermittler Uber, seine Fahrerinnen und Fahrer seien keine Angestellten. Er drückte sich damit um die Bezahlung von Löhnen und Sozialabgaben. Kein Wunder, konnte er mit Billigtarifen den herkömmlichen Taxifirmen das Leben schwer machen – auch dank jahrelangen aktiven Wegschauens von Bundes- und Kantonsbehörden.