AboRückzahlung von ErgänzungsleistungenRentner können Vermögen verschenken, damit der Staat leer ausgeht
Ergänzungsleistungen müssen künftig aus dem Erbe des Bezügers zurückerstattet werden – doch das Gesetz ist lückenhaft, sagen Experten.
Für einige Sozialversicherungsexperten kommt die Neuerung einem Tabubruch gleich: Ab nächstem Jahr müssen rechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen (EL) zurückerstattet werden, und zwar aus dem Erbe, das verstorbene EL-Bezüger hinterlassen. Zugriff nimmt der Staat auf jenen Teil des Nachlasses, der den Betrag von 40’000 Franken übersteigt. Bis zu 150 Millionen Franken pro Jahr erhofft sich das Parlament so an Rückerstattungen.