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Medienkonferenz des Bundesrats
Jetzt toleriert der Bundesrat, dass die Tessiner ausscheren

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Medienkonferenz mit den Bundesräten Alain Berset und Guy Parmelin. Video: Youtube/Bundesrat

Das Wichtigste in Kürze:

  • In der Schweiz gilt seit 16. März die «ausserordentliche Lage».
  • Der Bundesrat hat schwer betroffenen Regionen wie dem Tessin Ausnahmen vom Bundesregime gewährt. Kantone müssen dazu ein Gesuch um weitergehende Massnahmen stellen.
  • Der Zügeltermin vom 31. März bleibt bestehen, der Bundesrat spricht kein Zügelverbot aus. Die Nachfrist bei Zahlungsverzug wird von 30 auf 90 Tage verlängert.
  • Alain Berset rät von Reisen ins Tessin ab: «Dieses Jahr muss der Osterstau ausfallen.»

Ende der Fragerunde

Damit beendet Bundesratssprecher André Simonazzi die Fragerunde und die Medienkonferenz von Alain Berset und Guy Parmelin.

Medikamentenknappheit

Wurden Warnungen vor Medikamentenknappheit nicht ernst genommen? Daniel Koch sagt, es gebe Pflichtlager für Medikamente und Impfstoffe. Man habe ein Frühwarnsystem, dieses habe aber Schwächen und man studiere nun, wie man diese verbessern können. Mirakulöse Lösungen gebe es jetzt nicht, das müsse nach der Krise analysiert werden.

Eine Impfstoffproduktion in der Schweiz verfolge das BAG seit zehn Jahren, bislang habe es aber keine Firma gegeben, die das aufbauen wollte. Vielleicht ändere sich das nun mit dieser Krise.

Swiss hilft aus

Die Swiss hat offenbar angeboten, dass Mitarbeitende mit medizinischem Hintergrund in der Krise aushelfen können. Die Airline würde ihre Mitarbeitenden dafür ehrenamtlich für solche Tätigkeiten freigeben. Der Bund prüft nun, wie und wo das möglich ist.

Wer erntet die Spargeln?

Die Spargelzeit steht vor der Tür. Der Bund hat nun beschlossen, dass Arbeitslose in der Spargelsaison eingesetzt werden können, sofern die Zumutbarkeitskriterien eingehalten würden.

Abflachung der Kurve

Daniel Koch sagt, es sei verfrüht, um aus den aktuellen Zahlen Schlüsse zu den getroffenen Massnahmen zu ziehen. Es sei nicht so, als würde die Kurve bereits abflachen, man müsse nun weiter abwarten und brauche weitere Zahlen, um wirklich Rückschlüsse ziehen zu können.

Handydaten in Echtzeit

Die ausserordentliche Lage würde dem Bundesrat viele ausserordentlichen Kompetenzen geben, erklärt Berset. Man müsse gerade jetzt aber auch auf die Verhältnismässigkeit und die Grundprinzipien des Staates achten. Ein Entscheid, um Handydaten in Echtzeit zu überwachen, stehe derzeit nicht zur Diskussion, das wolle man nicht. Man sehe jetzt ja auch, dass man die Situation auch ohne solche Massnahmen meistern könne. Derzeit werte man nur Daten aus der Vergangenheit aus, um zu sehen, ob die Regeln eingehalten werden. Eine Möglichkeit wäre auch, die Digitalisierung in einem nächsten Schritt zu nutzen, um die Situation für alle zu erleichtern. Dafür müsse man aber den Datenschutz beachten, wenn man in diese Richtung gehen wolle und das müsste ganz klar auf Freiwilligkeit beruhen. Es gebe dafür verschiedene Modelle. Das wäre dann aber ganz eine andere Situation als momentan. Derzeit gebe es genau eine Person, welche Analysen von Swisscom auswerte, es handle sich dabei nicht einmal um Rohdaten.

Hilfe für Freischaffende und Selbständige

Wann erhalten Freischaffende und Selbständige Hilfe? Parmelin sagt, dass man täglich hunderte Zuschriften von Betroffenen erhalte. Man verstehe die schwierige Lage und analysiere derzeit die Situation. Der Bundesrat werde informieren, wenn man konkrete Lösungen vorlegen können, bekräftigt der Wirtschaftsminister auf Nachfrage.

«Situation im Tessin nachträglich legalisieren»

Die neue Verordnung wurde dem Tessin quasi auf den Laib geschnitten, bestätigt Berset eine Frage. «Wir werden die Situation im Tessin nachträglich legalisieren.» Der Kanton erhalten somit trotzdem Kurzarbeitsentschädigungen. Für künftige Fälle sei das aber nicht mehr der Fall, wenn andere Kantone sich nun über das Bundesregime hinwegsetzen würden, ohne sich an die neue Verordnung zu halten, dann habe das auch Auswirkungen auf diese Kurzarbeitsentschädigungen, sagt Berset.

Bündner Südtäler

Die Graubündner Südtäler können derzeit wohl keine zusätzlichen Massnahmen ergreifen, bestätigt Berset, man müsse das aber jeweils anschauen, wenn Gesuche eingehen. Für den Gesamtkanton Graubünden seien die Bedingungen aber eher nicht erfüllt.

Frage nach der Dunkelziffer

Daniel Koch gibt keine Schätzung zur Dunkelziffer ab, die sei momentan unseriös. Dafür seien serologische Studien nötig, wie viele Leute die Krankheit schon durchgemacht haben.

Was ist mit den Genesenen?

Sind die Genesenen immun und wie sollen sie sich verhalten? BAG-Leiter Daniel Koch sagt, dass man derzeit davon ausgehen könne, dass Leute, welche die Krankheit durchgemacht haben und genesen sind, von einer erneuten Infektion geschützt seien. Trotzdem müssten diese aber die geltenden Regeln einhalten, denn für andere Leute sei es ja nicht ersichtlich, dass diese Menschen schon infiziert waren. Es wäre nicht angebracht, wenn diese nun plötzlich ein Fest feiern würden, während die anderen zu Hause bleiben müssen. Die Genesenen könnten sich nun immerhin freuen, dass sie die Krankheit überstanden haben und nun nur noch ein geringes Risiko haben.

Zügeln mit Mindesabstand

Wie soll das Zügeln unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorschriften möglich sein? Guy Parmelin sagt, wenn das nicht möglich sei, dürfe nicht gezügelt werden, das sei klar. Der Experte ergänzt, dass nach dem Tragen von kleinen Möbeln, wo die Mindesabstände nicht möglich seien, nach diesem Möbelstück eine Pause gemacht werden müsse. Zügelunternehmen hätten versichert, dass sie die Arbeit so verteilen können, dass es keinen Kontakt gebe zwischen ihnen und den Leuten die umziehen. Auch müsse eine stetige Desinfektion der Hände möglich sein. Wenn Zügelunternehmen diese Vorgaben einhalten können, dann können diese die Umzüge durchführen. Ansonsten dürfe der Umzug nicht stattfinden. Solche Fälle gebe es sicher, dass dann das Zügeln abgesagt werden müsse, aber im Grundsatz habe man Umzüge ermöglichen wollen, wenn die Regeln eingehalten werden.

Nur Grenzkantone

In der Verordnung ist erwähnt, dass die Betriebe aufgrund ausbleibender Grenzgänger gefährdet sein müssen. Berset bestätigt, die Verordnung für die Ausnahmen vom Bundesregime sei sehr restriktiv, das sei aber bewusst so.

Präventive Massnahmen

Die neue Verordnung besagt, dass die Kantone ein Gesuch um weitergehende Massnahmen stellen können, wenn die Kapazitäten in der Gesundheitsversorgung bereits am Limit sind. Berset wird nun gefragt, weshalb keine präventive Verschärfung möglich sei? Berset sagt, dass dies nicht der Fall sei. Im Tessin habe es noch Platz auf den Intensivstationen, trotzdem erfülle der Kanton derzeit die neuen Bestimmungen, um auf Gesuch hin Baustellen und Betriebe schliessen zu können.

Ü65-Einkaufsverbot im Tessin

In der Fragerunde wird als erstes nach dem Einkaufsverbot für über 65-Jährige im Tessin gefragt. Berset sagt, er habe keine Kenntnis von einem solchen Verbot. Die Empfehlung sei, dass diese Personen zu Hause bleiben und nur für Arztbesuche oder Spaziergänge rausgehen, ein Verbot gebe es aber nicht, auch nicht im Tessin.

Berset dankt

Der Gesundheitsminister dankt allen, die sich nun richtig verhalten und zu Hause bleiben. Die Einschränkungen würden von der Bevölkerung verstanden und mitgetragen. Das bestätigten die Handydaten und die kantonalen Polizeikommandanten. Es gebe relativ wenige Verstösse.

Die Ausnahmesituation werde aber noch andauern, es sei ein Marathon und man habe die Hälfte noch nicht erreicht. Man erwarte deshalb, dass man sich weiter an die Empfehlungen halte, auch wenn das bei schönem Frühlingswetter schwierig sei.

«Dieses Jahr muss der Osterstau ausfallen»

Gesundheitsminister Alain Berset rät von Reisen ins Tessin ab: «Dieses Jahr muss der Osterstau ausfallen.» Er appelliert an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Die vergangenen Tage hätten gezeigt, dass die Massnahmen verstanden wurden und die Anweisungen des Bundesrat grösstenteils gut umgesetzt werden. Er erwarte, dass dies auch am Wochenende der Fall sei und insbesondere an Ostern. Viele Schweizer hätten Ferienwohnungen im Tessin oder Pläne für Osterferien im Süden. Diese müssen dieses Jahr ausfallen, mahnt Berset. Man müsse dem Tessin jetzt helfen und es entlasten, Reisen ins Tessin seien daher nicht angezeigt.

Kurzarbeit bei 51'000 Betrieben

Wirtschaftsminister Guy Parmelin informiert, dass bereits 51'000 Firmen Anträge für Kurzarbeit gestellt haben. 656'000 Arbeitnehmende seien betroffen, das entspreche 13 Prozent. Es könne aufgrund der Gesuchsflut möglich sein, dass nicht alle Entschädigungen pünktlich ausgezahlt werden.

Zügeln ist möglich

Der Bundesrat hat entschieden, dass das Zügeln unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) erlaubt ist. Zügelunternehmen und Immobilienbewirtschafter betonten, dass dies möglich sei. Das kommende Wochenende gilt vielerorts als offizieller Umzugstermin, was in der Regel zu rund 50'000 Umzügen führt.


Um Privatpersonen und Mieter von Geschäftsräumen zu unterstützen, hat der Bundesrat zudem die Nachfrist bei Zahlungsverzug von 30 auf 90 Tage verlängert. Gerät ein Mieter mit der Miete in Verzug, kann ihm der Vermieter nach Ablauf der Nachfrist kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt nur 30 Tage.


Die längere Nachfrist gilt für Mieten, die zwischen dem 13. März und dem 31. Mai 2020 fällig werden, und «sofern die Mieterinnen und Mieter aufgrund von behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus mit der Bezahlung der Mietzinse in Rückstand geraten».

Unter den gegenwärtigen Umständen sei das Risiko eines Zahlungsrückstands bei Mietzinsen stark erhöht, schreibt der Bundesrat. Auch das Risiko einer Kündigung sei gestiegen. Die Regierung ruft Vermieter- und Mieterschaft ausdrücklich dazu auf, sich gemeinsam um einvernehmliche Lösungen zu bemühen.


Parallel dazu verlängert der Bundesrat die Frist zur Zahlung fälliger Pachtzinse von 60 auf 120 Tage unter den gleichen Bedingungen. Als weitere Sofortmassnahme verlängert die Landesregierung die nach geltendem Recht sehr kurze Kündigungsfrist für möblierte Zimmer und Einstellplätze von zwei Wochen auf 30 Tage.

Bundesrat erlässt «Lex Ticino»

Der Bundesrat entschärft den Konflikt mit dem Kanton Tessin. Dieser hat mit der Schliessung von Baustellen und Betrieben gegen Bundesrecht verstossen. Das wird nun mit einer Verordnungsänderung nachträglich legalisiert.


Der Bundesrat kann einem Kanton künftig erlauben, kurzzeitig die Tätigkeit ganzer Wirtschaftsbranchen einzuschränken oder einzustellen. Voraussetzung ist eine besondere Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung aufgrund der epidemiologischen Situation.


Die Kantone können ein Gesuch um weitergehende Massnahmen aber nur dann stellen, wenn die Kapazitäten in der Gesundheitsversorgung auch nach Unterstützung durch andere Kantone nicht mehr ausreichen. Eine weitere Bedingung ist, dass die betroffenen Wirtschaftsbranchen nicht mehr voll funktionsfähig sind, weil Grenzgänger ausbleiben.

Beweislast bei Betrieben

Ausserdem müssen die Sozialpartner dem Entscheid zustimmen, und die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs sowie der Gesundheitseinrichtungen muss sichergestellt sein. Gehen die von einem Kanton getroffenen Massnahmen über die Ermächtigung des Bundesrates hinaus, so entfällt die Kurzarbeitszeitentschädigung des Bundes.


Betriebe, die glaubhaft die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene erfüllen, können ihren Betrieb allerdings weiterführen. Die aktuelle vom Bundesrat getroffene Regel besagt, dass die Kantone lediglich einzelne Betriebe oder Baustellen schliessen können, welche die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene nicht einhalten. Mit der Verordnungsänderung wird die Beweislast umgekehrt.

red