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Meinung

Kolumne «Ertappt»
34-Jähriger griff Postautofahrer an

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Der Mensch wird hinter dem Steuer zum Tier. Die Schlagzeilen sind voll von Schlägereien nach Provokationen. Erst kürzlich stand in Horgen ein Mann vor Gericht, weil er einen Kontrahenten niedergestochen hatte. Er fühlte sich von diesem im Verkehr provoziert. Alle denken, sie fahren besser als die anderen, das kleinste «Vergehen» kann zum Ausflippen führen.

Letzten Sommer kam es mitten in Schönenberg zu einer solchen Situation. Auf der Hauptstrasse nahe dem ehemaligen Gemeindehaus setzte ein 34-Jähriger zu einem Überholmanöver an. Das klappte wohl nicht, es kam zu einer heiklen Situation. Gemäss Staatsanwaltschaft «musste» ein Postautochauffeur hupen. Da Hupen in der Regel nicht erlaubt ist, muss es ganz knapp geworden sein. Der Verkehrsteilnehmer jedenfalls fand die Aktion des Chauffeurs gar nicht lustig und offenbar unangebracht. Er verliess sein Gefährt und begab sich unaufgefordert in das Postauto.

Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung – über den genauen Inhalt schweigt sich der Strafbefehl aus –, dann packte der Beschuldigte den Chauffeur am Hals und drückte ihn mehrere Sekunden lang gegen die Plexiglasscheibe im Bus.

Erschwerend kommt für den 34-Jährigen hinzu, dass ein Postautofahrer nicht als «normale» Person gilt, sondern, wie ein Polizist, als Beamter. So wird der Beschuldigte nicht nur wegen Tätlichkeiten verurteilt, sondern auch wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Laut Staatsanwaltschaft hätte die spezielle Funktion des Chauffeurs dem Ungehaltenen bewusst sein müssen. Er wird mit einer bedingten Geldstrafe von 30-mal 170 Franken bestraft, für die eine zweijährige Probezeit gilt. Mehr ins Gewicht fallen dürften die Busse über 1020 Franken und die Gebühren über 800 Franken. Beides muss der Beschuldigte bezahlen.