AboErster Fall vor ObergerichtEr erschlich einen Covid-Kredit – doch ist das Betrug?
Ein Geschäftsführer gibt einen viel zu hohen Umsatz an, um mehr Geld zu bekommen. Die Bank prüft den Antrag nicht. Nun hat das Obergericht ein wegweisendes Urteil gefällt.
Das Urteil hat Signalwirkung. Zum ersten Mal in der ganzen Schweiz befasst sich ein Obergericht mit einem Geschäftsinhaber, der mit falschen Angaben einen Covid-Kredit erschlichen hat. Die grosse Frage dabei: Ist das Betrug? Oder bloss ein Verstoss gegen die Covid-Verordnung? Die rechtliche Qualifikation ist von entscheidender Bedeutung. Für Betrug sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder Gefängnis bis zu fünf Jahren vor. Ein Verstoss gegen die Covid-Verordnung wird mit einer blossen Busse belegt, die allerdings bis zu 100’000 Franken betragen kann.