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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Ein undankbarer Gast

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Es ist nicht immer leicht, den Glauben an das Gute im Menschen zu erhalten. Das müssen sich auch zwei Frauen denken, die in einer kühlen Nacht im Herbst 2019 drei junge Männer bei sich in Horgen übernachten liessen. Diese missbrauchten die Gastfreundschaft gehörig. Sie verliessen die Wohnung frühmorgens, noch bevor die Gastgeberinnen wach waren. Aus gutem Grund: Sie hatten zwei Paar Ohrringe, eine Brille, eine Apple Watch und eine Kreditkarte eingesackt. Die etwas ungewöhnliche Kombination hatten sie in der Wohnung ungefragt entwendet.

Auf dem Weg nach dem neuen Ziel, welches auch immer das gewesen sein mag, vertrieben sich die drei Kollegen die Zeit am Bahnhof Horgen damit, die Kreditkarte am Selecta-Automaten einzusetzen. Dank kontaktlosem Zahlen konnten sie dem Automaten Waren im Wert von 24.50 Franken entlocken und gemeinsam verzehren.

Einer der drei Männer wurde kürzlich von der Staatsanwaltschaft Limmattal-Albis für die Vergehen abgeurteilt. Der gerade mal 19-Jährige wird wegen Diebstahls und geringfügigen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage – einfacher gesagt für die Nutzung der Kreditkarte – bestraft. Über den Wert der gestohlenen Dinge schweigt sich der Strafbefehl aus. Geringfügig war er aber offenbar nicht mehr.

Der Beschuldigte macht in seinem jugendlichen Alter offenbar gerade eine schwierige Phase durch. Im Aargau lief zum Tatzeitpunkt bereits ein Verfahren gegen ihn. Im April 2020 erhielt er den entsprechenden Strafbefehl.

Weil ihn die erste Strafe beziehungsweise das damals noch laufende Verfahren nicht abgeschreckt hatte, kommt der Kurzaufenthalt in Horgen den Mann teuer zu stehen. Eine Geldstrafe von 60 mal 30 Franken muss er ebenso bezahlen wie eine Busse über 100 Franken.