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Meinung

Folter in Syrien
Wer Diktatoren hilft, kommt nicht mehr davon

Der verurteilte Eyad A. (den Pullover über das Gesicht gezogen) sitzt auf der Anklagebank des Gerichts in Koblenz. 
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Das menschliche Leid, das an bisher 60 Verhandlungstagen vor dem Gericht in Koblenz thematisiert wurde, ist unermesslich: Folter, Vergewaltigungen, grausamste Haftbedingungen, Mord – die systematische Maschinerie der Entmenschlichung, mit der das Regime von Bashar al-Assad jeden Widerstand in der Bevölkerung zu brechen versucht, wurde im Detail aufgearbeitet. Mal im nüchternen Ton von Beamten, mal emotional geschildert von Überlebenden. Schockierend illustriert durch Bilder, die ein Ex-Militärfotograf ausser Landes geschmuggelt hat und die jedem, der sie einmal gesehen hat, im Gedächtnis bleiben.

Die Schuld eines der Angeklagten mussten die Richter nun bemessen. Eyad A., 44, hatte zuletzt in einem Greifkommando gearbeitet, das Syriens Foltersystem mit Opfern fütterte. Weil er ein eher kleines Rädchen war, weil er mit seinen Angaben das Verfahren gegen sich erst ermöglicht und das gegen den Hauptangeklagten erleichtert hat, fiel die Strafe überschaubar aus: Viereinhalb Jahre muss der Mann in Haft, der als Flüchtling nach Deutschland kam und in seiner Asylanhörung freimütig erzählte.

Überlebende, Opferangehörige und Vertreter der Nebenklage wollten sich nicht über das Urteil beschweren. Ihnen geht es weniger um den Handlanger Eyad A., der selbst eine tragische Figur ist. Obwohl er sich vom Regime lossagte und floh, wird er nun bestraft.

Der Wert des Richterspruchs bemisst sich in etwas anderem als dem Strafmass: Er ist ein Präzedenzfall, der herangezogen werden kann, wenn sich einmal jene verantworten müssen, die bis heute weiter morden oder bislang nicht in den Fokus von Ermittlern geraten sind. Unter den Syrern, die nach Europa kamen, dürften noch einige Täter sein. Schon deshalb ist es gut, dass die Justiz mit enormer Anstrengung versucht, Taten aufzuklären, die Tausende Kilometer entfernt begangen wurden.

Die Mühen sind auch ein Dienst an der Weltgemeinschaft. Weil die internationale Strafjustiz im Fall Syriens seit Jahren versagt, sind Umwege wie der über die deutsche Provinz nötig: Nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip können Verbrechen gegen die Menschlichkeit jederzeit an jedem Ort verhandelt werden. Dass der Umweg gangbar ist, beweist nun das weltweit erste Urteil gegen einen Helfer der syrischen Staatsfolter.

«Dieses Urteil kann allen entgegengehalten werden, die versuchen, das Assad-Regime in dem Informationskrieg reinzuwaschen, der parallel zu den Schlachten tobt.»

Die Vorwürfe an das Assad-Regime, die in der Beweisaufnahme akribisch dokumentiert wurden, sind nun von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden. Dies sollten auch Politiker zur Kenntnis nehmen, die wieder freundschaftliche Beziehungen zu Damaskus aufnehmen möchten. Dieses Urteil kann allen entgegengehalten werden, die versuchen, das Assad-Regime in dem Informationskrieg reinzuwaschen, der parallel zu den Schlachten tobt.

In seiner Urteilsbegründung zeigte das Gericht, dass es sich der Dimension des Verfahrens bewusst ist – während der Verhandlung war das leider nicht immer so: Die Übersetzung ins Arabische, die Dolmetscher für die Angeklagten bereitstellen, wurde dem Publikum nicht zugänglich gemacht, Überlebende und Angehörige mussten versuchen, dem Geschehen auf Deutsch zu folgen.

Bestrebungen, die historische Verhandlung etwa in Protokollen zu dokumentieren, wurden ähnlich wie schon beim NSU-Prozess abgeschmettert. Einem Verfahren, dessen Relevanz vor allem in seiner Symbolkraft besteht, wurde diese so ein Stück weit genommen.