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Kolumne «Ertappt»
Ein sehr wütender «Strassenteilnehmer»

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Im Strassenverkehr kann es immer mal wieder hoch zu und her gehen. Laute Diskussionen zwischen Autofahrern und Velofahrerinnen, erhobene Finger oder Brems- und Überholmanöver sind keine Seltenheit. Manchmal eskaliert der Konflikt auch über das eigentliche Ereignis hinaus.

So auch bei einer Begegnung in Wädenswil. Was sich im Herbst 2019 genau ereignet hat, ist nicht bekannt. Doch einem 76-Jährigen ist das Geschehen richtig eingefahren. Und zwar so stark, dass er als «betroffener Strassenteilnehmer» einen heftigen anonymen Brief an die involvierte Autobesitzerin, die er entweder kannte oder, wohl wahrscheinlicher, über das Kennzeichen ausfindig machte, schickte.

Nachfolgend der nicht sehr nette Wortlaut. «Sie, oder wer immer Ihr Auto am 14. September gefahren hat, ist ein: rücksichtsloses, ignorantes, egoistisches Arschloch! Die Revanche für den mir zugefügten Schaden erfolgt gelegentlich.» Ob er verletzt oder sein Auto beschädigt wurde, geht aus dem kurzen Schriftstück nicht hervor.

Das Schreiben setzte er zu Hause auf und brachte es am 17. Oktober zur Post. Die angeschriebene Frau fuhr den Wagen damals nicht selber, sondern ihr Mann. Die Drohung, dass eine Revanche kommen werde, nahm dieser durchaus ernst. Oder in der Sprache der Juristen: «Er befürchtete, die anonym geäusserten Worte könnten in die Tat umgesetzt werden, was sein Sicherheitsgefühl massiv einschränkte.» Erstaunlicherweise wird der Beschuldigte nur wegen der Drohung verurteilt. Die Beschimpfung wird nicht geahndet.

Die Staatsanwaltschaft verurteilt den 76-Jährigen zu einer bedingten Geldstrafe von 60-mal 130 Franken. Während zwei Jahren gilt dafür eine Probezeit. Zahlen muss der Mann hingegen eine saftige Busse über 1000 Franken.