Justiz in PolenEin Richter, der für die Regierung arbeitet
Das Oberste Gericht hat nun einen amtierenden Präsidenten. Eine Position, die es eigentlich gar nicht gibt.
Es ist ein Amt, das in Polens Verfassung gar nicht existiert: «amtierender Präsident des Obersten Gerichts»: Am 1. Mai aber übernahm der 47 Jahre alte Kamil Zaradkiewicz dieses Amt – und soll nun dafür sorgen, dass die oberste Rechtsinstanz des Landes vollständig im Sinne der Regierungspartei PiS urteilt. Dass er dazu auch bereit ist, hat Zaradkiewicz bereits bewiesen.
Der habilitierte Rechtsprofessor leitete 2015/16 das Analysebüro des Verfassungsgerichts (TK), das damals noch unabhängig war. Das TK urteilte nach der Regierungsübernahme der PiS, etliche zentrale Gesetze seien verfassungswidrig – doch die Regierung missachtete diese Urteile. Zaradkiewicz, der auf eine Karriere unter der neuen Macht hoffte, rechtfertigte ihr rechtswidriges Vorgehen öffentlich.
Im April 2017 wurde Zaradkiewicz Abteilungsleiter im Justizministerium. Im Herbst 2018 dann die Wahl als Richter am Obersten Gericht. Dort soll der «amtierende Präsident» Zaradkiewicz jetzt zur Wahl eines neuen Gerichts-Präsidenten eine wegen der Corona-Krise verschobene Vollversammlung aller Obersten Richter einberufen. Ob diese der Einladung folgen, ist unklar.
Fragwürdige Urteile am Obersten Gericht
Von 93 Richtern des Obersten Gerichts wurden 56 noch unabhängig ernannt. 37 Richter – auch Zaradkiewicz – wurden bereits ausgesucht vom politisch abhängigen Landesjustizrat. Über dessen Status entscheidet bald der Gerichtshof der EU. Noch unabhängige Richter des Obersten Gerichts urteilten im November 2019 und am 23. Januar, dass alle Entscheidungen des KRS und der Status Hunderter neu ernannter Richter im Land fragwürdig seien, ebenso deren Urteile und Anordnungen – auch am Obersten Gericht.
Am Obersten Gericht geht es nicht nur um seinen Vorsitzenden, sondern auch um eine Disziplinarkammer, die jeden polnischen Richter, Staatsanwalt, Anwalt oder Notar entlassen kann. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befahl Polen am 8. April, die Tätigkeit der Disziplinarkammer sofort einzustellen. Warschau ignorierte dies. Der «amtierende Präsident» Zaradkiewicz dürfte dafür sorgen, dass die Disziplinarkammer weiter urteilt und auch eine ebenfalls rechtswidrige Aufsichts- und Kontrollkammer, die jedes rechtskräftige Urteil der letzten zehn Jahre aufheben kann und über die Gültigkeit von Wahlen entscheidet. Dies ist brandaktuell: Die PiS beschloss rechtswidrig, Polens neuen Präsidenten trotz Corona-Krise und ausgefallenem Wahlkampf am 10. oder 17. Mai per Briefwahl bestimmen zu lassen – und so den von ihr gestellten Präsidenten im Amt zu halten.
Die Europäische Union zögert
Die EU liess sich mit einer Reaktion auf den weiteren Abbau des Rechtsstaats in Polen Zeit. Bereits am 14. Februar trat in Polen ein Gesetz in Kraft, das Richtern und anderen Juristen jede Kritik oder Infragestellung rechtswidrig geschaffener Institutionen oder Richterernennungen verbietet. Erst am Mittwoch leitete die EU-Kommission wegen dieses «Maulkorbgesetzes» gegen Polen ein weiteres Verfahren ein wegen Verletzung des Rechtsstaats. Doch Warschau hat zwei Monate für eine Antwort, und konkrete Konsequenzen sind nicht in Sicht.
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