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Meinung

Gastkommentar zur Medienförderung
Ein Mediengesetz für die Medienkonzerne

Soll stärker subventioniert werden: Das frühmorgendliche Verteilen der Zeitungen.
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In der Politik gibt es die Unsitte, dass, wer mit schwachen Argumenten in eine Debatte einsteigt, zuerst auf den Mann spielt. Diese Strategie wählte Rudolf Strahm in seiner Kolumne zum neuen Mediengesetz, indem er mich als «früheren, längst vergessenen» FDP-Nationalrat abstrafte. Doch seien wir nachsichtig mit diesem Vergessen des Verfassers.

Nicht nachsichtig bin ich, wenn mit falschen Fakten operiert wird. So behauptet Strahm, dass nach heutiger Berechnung die grossen Verlage von der indirekten Medienförderung nur marginal profitieren würden («Ringier bloss 3 Prozent, CH-Media 7 Prozent und Tamedia 11 Prozent»). Diese Zahlen sind aus einem Faktenblatt des Bakom abgeschrieben, das die Verteilung der indirekten Medienförderung im Jahr 2020 abbildet.

Nun diskutieren wir aber nicht den Status quo, sondern ein neues Gesetz. Und dieses hebt bei der indirekten Medienförderung die Auflagenobergrenze von 40’000 Exemplaren für den Bezug von Subventionen auf. Davon profitieren allein die Medienkonzerne, denn bei einem Ja würden neu auch «Tages-Anzeiger», «Blick» oder NZZ subventioniert. Diese Öffnung führt zu einer prozentualen Reduktion der Subventionen für die Kleinen.

Dazu kommt, dass die Subventionen aus dem neuen 40-Millionen-Topf für die Früh- und Sonntagszustellung praktisch zu 100 Prozent an die Grossen gehen, da nur sie Sonntagszeitungen herausgeben und fast nur grosse Verlage eine Frühzustellung anbieten. Wenn Strahm ungeachtet der neuen gesetzlichen Bestimmungen auf Basis des Standes von 2020 behauptet, «rund 80 Prozent der zukünftigen Medienförderung geht also an die kleineren Blätter…», dann hat er entweder das Gesetz nicht gelesen oder er will die Leserinnen und Leser bewusst täuschen. Beides kann ich mir bei einem ehemaligen Preisüberwacher eigentlich nicht vorstellen.

Unsere Berechnungen – offizielle Zahlen werden dem Stimmbürger vorenthalten – zeigen ein ganz anderes Bild. Die grossen Nutzniesser des Medienpakets sind die grossen Verlagshäuser. Dazu die Fakten: Die ausgeweitete Posttaxenverbilligung (plus 20 Millionen) geht zur Hälfte an die Grossen (siehe oben); die Verbilligung der Früh- und Sonntagszustellung (plus 40 Millionen) geht zu 90 Prozent an die Grossen (siehe oben); die Förderung der Onlinemedien (plus 30 Millionen) geht zu rund 80 Prozent an die Grossen, da primär diese über Bezahlmodelle im Internet und entsprechende Reichweiten verfügen; schliesslich gehen beim erhöhten Gebührensplitting (plus 28 Millionen) rund 70 Prozent an die Grossen, da konzessionierte Radio- und TV-Sender mehrheitlich den Grossen gehören.

Zählt man alles zusammen, dann gehen von 151 Millionen Franken neuen Subventionen 76 Prozent an die Grossen. Um Ungenauigkeiten Rechnung zu tragen, sprechen wir in der Nein-Kampagne von 70 Prozent, womit wir auf einer abgesicherten Grundlage argumentieren können.

Und schliesslich: Wenn es zuträfe, dass, wie Strahm behauptet, die «Lokalzeitungen in Gefahr» sind, dann wäre es nach gutschweizerischer Subsidiarität Sache der Kantone, sich des Problems anzunehmen – und nicht die Aufgabe des Bundes. Auch das müsste ein Berner Alt-Nationalrat wissen, zumal im Kanton Bern aktuell gerade eine kantonale Medienförderung diskutiert wird.

Peter Weigelt, ist Alt-Nationalrat und Präsident des Abstimmungskomitees medien-massnahmenpaket-nein.ch