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Offizielle Reaktion auf Rüge
Klima-Urteil: Schweiz muss nicht nachbessern, sagt Bundesrat

Les Ainees pour le climat Suisse avec Anne Mahrer, gauche, co-presidente des Ainees pour le climat, et Rosmarie Wydler-Waelti, droite, co-presidente des Ainees pour le climat, reagissent apres la publication de la decision de La Grande Chambre de la Cour europeenne des droits de l'homme suite a la requete deposee par les Ainees pour le climat Suisse (Klimaseniorinnen Schweiz) lors d'une audience publique devant La Grande Chambre de la Cour europeenne des droits de l'homme (CEDH) le mardi 9 avril 2024 a Strasbourg en France. La Cour europeenne des droits de l'homme (CEDH) a condamne ce mardi la Suisse pour violation de la Convention des droits de l'homme, donnant raison a l'association "Ainees pour le climat" qui attaquait l'inaction de la Suisse face au changement climatique. (KEYSTONE/Jean-Christophe Bott)
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Im April feierten die Klimaseniorinnen einen grossen Sieg in Strassburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) rügte auf ihre Klage hin die Schweiz dafür, die Seniorinnen zu wenig vor dem Klimawandel zu schützen.

Nun hat der Bundesrat offiziell Stellung genommen zum Verdikt des EGMR. Er ist der Auffassung, dass die Schweiz die klimapolitischen Anforderungen des Urteils erfüllt, wie er in einer Mitteilung vom Mittwoch festhält. «Wir sehen keinen Handlungsbedarf», ergänzte Umweltminister Albert Rösti am Mittwoch vor den Medien.

Der Bundesrat verweist einerseits auf das revidierte CO₂-Gesetz, das das Parlament im März verabschiedete und 2025 in Kraft tritt. Das Gesetz soll mit finanziellen Anreizen Investitionen in den Klimaschutz fördern. Andererseits führt der Bundesrat das neue Stromgesetz an, dem das Volk im Juni zustimmte. Dieser sogenannte Mantelerlass hat das Ziel, die Stromproduktion mit erneuerbaren Energien in der Schweiz auszubauen.

Diese Weiterentwicklung der Schweizer Klimapolitik habe der EGMR in seinem Urteil nicht berücksichtigt, so der Bundesrat. Weitere Massnahmen zur Reduktion des CO₂-Ausstosses will der Bundesrat zurzeit nicht ergreifen. Die von Greenpeace unterstützte Klage der Klimaseniorinnen hat jedoch genau dies zum Ziel.

Schweizer Regierung kritisiert Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Der Bundesrat kritisiert indessen, dass der Gerichtshof die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in seinem Urteil weit auslege. Die Rechtsprechung des EGMR dürfe nicht zu einer Ausweitung des Geltungsbereichs der Menschenrechtskonvention führen. Der Bundesrat teilt damit die Kritik, die bereits im Parlament laut wurde.

National- und Ständerat hatten den Bundesrat im Juni dazu aufgefordert, dem Urteil keine weitere Folge zu geben. Der Bundesrat soll erklären, die Anforderungen seien bereits erfüllt, da die Schweiz in der Zwischenzeit weitere Klimamassnahmen beschlossen habe. Genau dies tut der Bundesrat nun.

Weitergehenden Forderungen wie jener der SVP, die EMRK zu kündigen, erteilt der Bundesrat jedoch eine Absage. Er bekenne sich zur Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat und zum System der EMRK. Die Konvention und die Mitgliedschaft im Europarat, zu dessen Grundwerten der Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zählten, blieben für die Schweiz von grosser Bedeutung. So wird das Justizdepartement im Einklang mit der EMRK dem Ministerkomitee des Europarats Bericht erstatten, wie die Schweiz das Urteil umgesetzt hat.

Klimaseniorinnen kritisieren «menschenrechtswidrige Klimastrategie»

Die Klimaseniorinnen und Greenpeace zeigen sich von der Stellungnahme des Bundesrates enttäuscht. In einer gemeinsamen Erklärung werfen sie ihm vor, an «einer menschenrechtswidrigen Klimastrategie festzuhalten». Dies sei ein Schlag ins Gesicht der Klimaseniorinnen und damit aller älteren Frauen, die besonders unter den Folgen der Klimaerhitzung litten. Bei der Behauptung, die Forderungen des Strassburger Gerichtsurteils seien bereits erfüllt, handle es sich um eine politisch motivierte Positionierung.

Das gravierendste Versäumnis der Schweizer Klimapolitik sei, dass noch immer kein nationales CO₂-Budget festgelegt wurde. Ein solches Budget müsse jedes Land erstellen, um das auch von der Schweiz anerkannte und von der Bevölkerung unterstützte globale Erwärmungs-Limit von 1.5 Grad einzuhalten. Die vom Bundesrat angeführten Massnahmen genügten nicht, um die von Gerichtshof festgestellte Menschenrechtsverletzung zu beheben.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte in seinem Urteil im April eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest. Die Schweiz habe das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Der Gerichtshof begründet dies damit, dass dieses Recht einen «wirksamen Schutz durch die staatlichen Behörden vor den schwerwiegenden negativen Auswirkungen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität» beinhalte. Die Schweiz sei dieser Verpflichtung nicht nachgekommen.