Drohung gegen ObergerichtZweites Verfahren gegen mutmasslichen Bombendroher eingestellt
Der Anfangsverdacht gegen einen 44-Jährigen hat sich in zwei Fällen nicht erhärten lassen. Für die erlittene Polizeihaft bekommt der Mann 600 Franken.
Zweimal ging vergangenen Herbst am Zürcher Obergericht eine Bombendrohung ein – und in beiden Fällen wurde die gleiche Person, ein 44-Jähriger, verdächtigt und festgenommen. Am 24. Oktober und am 10. November musste das Gebäude aufgrund von eingegangenen Mails und Schmierereien an der Aussenfassade des Gebäudes evakuiert werden.
In beiden Fällen hat die Staatsanwaltschaft inzwischen eine Einstellungsverfügung erlassen, die neueste stammt vom 22. Februar.
Der 44-Jährige hat die Verfügung den Medien mit dem Betreff «Herbe Schlappe für die Zürcher Staatsanwaltschaft» selbst zukommen lassen. In dem Dokument zeichnet die Staatsanwaltschaft die Ermittlung zur Bombendrohung nach. Der Beschuldigte war dem Gericht und der Polizei bekannt, weshalb die Ermittler die Spur aufnahmen, die sie in ein Internetcafé im süddeutschen Raum führte.
Keine belastenden Indizien
Nach mehreren Zeugenbefragungen, der Auswertung von Überwachungskameras sowie der rückwirkenden Auswertung von Handy und Computern kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass sich nicht «anklagegenügend nachweisen» lasse, dass die beschuldigte Person der Verfasser der Droh-E-Mails sei. Auch für die Schmierereien am Obergericht ergaben sich keine belastenden Indizien.
Der Verdächtigte schreibt in einer Mail an diese Zeitung: «Es fehlt jegliche Spur vom Absender der E-Mail. Vermutlich ist dies ein Fall, der nie aufgeklärt wird.» Für die erlittene Polizeihaft wurde ihm eine Genugtuung von 600 Franken zugesprochen.
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