Daten von 2023Drei Viertel der Landesverweisungen aus der Schweiz sind vollzogen worden
2250 Personen wurden im vergangenen Jahr aus der Schweiz ausgewiesen – 73 Prozent gingen auch. Mehr als 90 Prozent aller ausgereisten Personen waren Männer.
Schweizer Gerichte können straffällige Ausländerinnen und Ausländer des Landes verweisen. 2023 wurde bei 2250 Personen eine vollziehbare Landesverweisung angeordnet. Von diesen haben bis Mitte 2024 rund 73 Prozent die Schweiz kontrolliert oder polizeilich begleitet verlassen.
Rund ein Drittel der kontrollierten Ausreisen erfolgte freiwillig, in zwei Drittel aller Fälle wurde diese unter Zwang vollzogen, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Dienstag weiter mitteilte. Gut ein Drittel der ausgereisten Personen stammte aus EU/Efta-Staaten.
Am häufigsten handelte es sich um Staatsangehörige von Rumänien, Frankreich und Italien. Die des Landes verwiesenen Personen aus Drittstaaten stammten am häufigsten aus Albanien, Algerien und Marokko. Mehr als 90 Prozent aller ausgereisten Personen waren Männer.
Vollzugsquote für Ausschaffungen hat sich erhöht
Die Quote der vollzogenen Landesverweisungen lag laut SEM Ende 2023 bei 68 Prozent. Da ein Teil der Landesverweisungen aber erst gegen Ende des Jahres 2023 angeordnet wurde, konnten diese erst im Laufe des Jahres 2024 vollzogen werden. In den ersten sechs Monaten haben gemäss einer ersten, provisorischen Auswertung rund 140 weitere Personen die Schweiz kontrolliert verlassen, die 2023 des Landes verwiesen worden waren.
Die Vollzugsquote für 2023 hat sich deshalb bis Mitte 2024 gemäss dieser Auswertung auf rund 73 Prozent erhöht und wird noch weiter steigen, da weitere Vollzüge geplant sind. Bei den Landesverweisungen, die in den ersten drei Monaten 2023 angeordnet wurden, lag die Vollzugsquote Ende 2023 bereits bei 87,1 Prozent.
SDA/aeg
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