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Rubrik «Dorfleben»
Richtlinien für Vereinstexte

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Was ist die Rubrik «Dorfleben»?

In dieser Rubrik publiziert die «Zürichsee-Zeitung» (ZSZ) eingesandte Berichte über vergangene Aktivitäten von Dorfvereinen und anderen nicht kommerziellen Organisationen und Institutionen aus den Bezirken Horgen und Meilen. Die Rubrik erscheint hier auf der Website sowie in den Printausgaben von ZSZ, «Thalwiler Anzeiger» und «Sihltaler»; jeweils auf einer eigenen Zeitungsseite im Regionalteil. Im Print gibt es die Rubrik nicht täglich, sondern unregelmässig je nach Anzahl vorhandener Texte. Das Angebot ist kostenlos – ein Anspruch auf Publikation besteht nicht.

Was für Texte werden publiziert?

Die Inhalte der eingesandten Berichte müssen von öffentlichem Interesse sein. Dazu zählen in der Regel Konzerte, Theateraufführungen, sportliche Erfolge, öffentliche Aktionen, Dorf-/Quartierfeste und Ähnliches. Die Inhalte müssen zudem dem jeweiligen primären Vereinszweck entsprechen. Beispiel: Ein Text eines Theatervereins über dessen jüngste Aufführung wird grundsätzlich publiziert; ein Bericht über einen Jassabend des Theatervereins hingegen nicht.

Welche formalen Anforderungen gelten?

  • Die maximale Textlänge beträgt 2000 Zeichen (inkl. Leerschläge). Die Redaktion behält sich vor, Texte an redaktionelle Standards anzupassen und aus Platz- oder Layoutgründen zu kürzen.

  • Bilder müssen scharf sein und über eine für den Zeitungsdruck genügende Auflösung verfügen. Als Faustregel gilt: Ein Bild sollte mindestens 1 MB gross sein. Die Redaktion behält sich vor, zugesandte Bilder aus Platz- oder Layoutgründen nicht zu verwenden.

Worauf ist beim Schreiben zu achten?

  • Der Text muss aus der «Aussenperspektive» geschrieben sein, also keine Ich- oder Wir-Sätze enthalten. Beispiel: Statt «Wir musizierten auf dem Dorfplatz» sollte es heissen «Das Orchester musizierte auf dem Dorfplatz».

  • Ein Anlass muss nicht chronologisch und vollständig nacherzählt werden. Besser ist es, auf spannende Aspekte zu fokussieren, die auch für Aussenstehende interessant sind.

  • Wichtig ist, dass der Text inhaltlich alle relevanten Fragen (wer, was, wo, wann?) beantwortet.

  • Auf Danksagungen ist zu verzichten. (Ein Zeitungsbericht ist kein GV-Protokoll.)

  • Kurze Sätze sind besser als lange. Adjektive nur sparsam verwenden.

  • Namen und Vornamen von erwähnten Personen sind immer vollständig auszuschreiben. Beispiel: Nicht «Frau Müller wurde zur Präsidentin gewählt», sondern «Ursula Müller wurde zur Präsidentin gewählt».

  • Werden Bilder mitgeschickt, muss im Text auch eine Bildlegende geliefert werden, welche die Personen auf dem Bild klar bezeichnet. Beispiel: «Thomas Meier (links) und Werner Huber holten sich im Teamwettkampf den ersten Platz».

Wann und wie übermittle ich meinen Text der Redaktion?

Berichte sollten innert zwei Tagen nach der Veranstaltung per Mail an redaktion@zsz.ch eingeschickt werden. Als Tageszeitung kann die ZSZ keine Inhalte publizieren, die z.B. schon einen Monat zurückliegen.
Der Text sollte direkt im Mail stehen oder als angehängte Word-Datei geschickt werden. Fotos sind als JPG-Dateien separat anzuhängen. Es ist zudem darauf zu achten, dass die Bilder beim Mailversand nicht automatisch komprimiert werden.

Werde ich darüber informiert, wann mein Text erscheint?

Nein, aus produktionstechnischen und organisatorischen Gründen kann die Redaktion leider keinen Publikationszeitpunkt ankündigen oder anderweitige Korrespondenz führen. Wir sind bemüht, eingesandte Texte, die den Richtlinien entsprechen, innerhalb von maximal zwei Wochen zu veröffentlichen.

Weitere Fragen?

Die Redaktion gibt gern Auskunft. Sie erreichen uns per Mail (redaktion@zsz.ch) oder per Telefon (044 928 55 55).