Botschaft zur E-IDBundesrat will ID auf Handy ermöglichen
Künftig sollen sich Schweizerinnen und Schweizer auch elektronisch ausweisen können. Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet. Ein Pilotprojekt soll schon 2024 starten.
Der Bundesrat hat heute Mittwoch seine Botschaft zur E-ID präsentiert. Der elektronische Ausweis ermöglicht eine sichere Identifikation in der digitalen Welt. Was heisst das ganz konkret? Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
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Wofür braucht es eine elektronische ID?
Die Landesregierung will einen Beitrag zur Digitalisierung leisten. Immer mehr Geschäfte können online abgewickelt werden, doch den Schweizer Pass und die Identitätskarte gibt es heute nur analog. Dies soll sich nun ändern, sodass man künftig seltener persönlich vorsprechen muss. Stattdessen soll man sich auch über das Smartphone identifizieren können.
Gibt es also künftig nur noch eine elektronische statt einer analogen ID?
Nein. Die analoge Identitätskarte und den Pass wird es weiterhin geben. Die neue E-ID soll freiwillig sein. Wer eine Identitätskarte, einen Pass oder einen in der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis hat, kann die elektronische ID kostenlos beantragen.
Wie kompliziert ist das Erstellen einer solchen E-ID?
Das sei ganz einfach, sagte die dafür zuständige Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider vor den Medien: «Man braucht nur die App aufs Handy zu laden, die analoge Identitätskarte abzulichten und ein Selfie von sich zu machen.» Es gehe also lediglich ein paar Minuten, bis man die E-ID ausgestellt erhalte. Alternativ kann man diese auch in einem Passbüro eröffnen. Der Bund will auch sicherstellen, dass die App für Behinderte ohne Einschränkung zugänglich ist.
Gibt es denn nicht bereits die Swiss-ID?
Dies ist eine Log-in-Lösung der Post und hat nichts mit der staatlichen E-ID zu tun. Letztere lässt sich viel breiter einsetzen. Alle Behörden – also auch die Kantone und die Gemeinden – sollen sie künftig akzeptieren müssen, wenn sie eine elektronische Identifizierung vornehmen. Mithilfe der E-ID lassen sich auch Wohnsitzbestätigungen sowie Straf- und Betreibungsregisterauszüge ausstellen. Der Bund wird eine Art elektronische Brieftasche anbieten, in die sich neben der E-ID auch weitere elektronische Nachweise stecken lassen.
Können private Ausweise ebenfalls auf der E-ID aufbauen?
Ja, auch Mitgliederausweise, Diplome, Zeugnisse, ärztliche Rezepte und Tickets können auf dieser Basis ausgestellt werden und in der App sicher verwaltet werden. Die E-ID ermöglicht auch den Nachweis des Alters – etwa beim Alkoholkauf oder beim Streamen eines nicht jugendfreien Films.
Warum bietet der Bund die E-ID an und überlässt dies nicht Privaten?
Weil es das Volk so will. In einer Abstimmung im März 2021 haben sich 64 Prozent gegen eine private Lösung ausgesprochen. Stattdessen soll der Staat die E-ID herausgeben und den Betrieb der dafür notwendigen Vertrauensinfrastruktur sicherstellen.
Wird der Bund die E-ID auch selbst programmieren?
So ist es vorgesehen. Der Bund möchte die Software weitgehend selbst entwickeln. Dafür zuständig ist das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation, der Lead liegt aber beim Bundesamt für Justiz. Parallel dazu hat Orell Füssli Millionen investiert, um bei der E-ID tätig zu werden. Einen Auftrag vom Bund hat das Unternehmen freilich nicht, allenfalls wird der Bund aber das Programmieren einzelner Elemente ausschreiben.
Wann werden wir die E-ID nutzen können?
«Frühestens Anfang 2026», so sehen es die gegenwärtigen Pläne des Bundes vor. Der Termin kann sich auch noch verschieben, wie es bei Informatikprojekten öfter geschieht. Bereits im nächsten Jahr will der Bund im Kanton Appenzell Ausserrhoden ein Pilotprojekt lancieren – einen elektronischen Lernfahrausweis. Später soll dieser auch in anderen Kantonen eingeführt werden.
Und was ist mit dem Datenschutz?
Dieser ist dem Bund sehr wichtig. Nutzerinnen und Nutzer sollen die grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben. Im Fachjargon spricht man von Self-Sovereign Identity. Demnach soll die E-ID immer nur jenen Teil der Identität freigeben, der für die entsprechende Interaktion nötig ist. Beim Alkoholeinkauf wird also nur das Alter preisgegeben, nicht aber zum Beispiel die Nationalität. Auch soll die E-ID ausschliesslich dezentral auf dem Smartphone der Nutzerinnen und Nutzer gespeichert werden.
Kann man die Schweizer E-ID auch im Ausland nutzen?
So ist es geplant. Der Bundesrat hat seinen Gesetzesentwurf technologieneutral formuliert, um auf Entwicklungen reagieren zu können. Dank der Einhaltung von internationalen Standards soll die E-ID auch im Ausland anerkannt und eingesetzt werden können.
Was kostet das?
Für den Zeitraum zwischen 2023 und 2028 rechnet der Bundesrat mit Kosten von rund 182 Millionen Franken. Die Betriebskosten werden ab 2029 mit rund 25 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt.
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