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Prozess wegen Absturz
Die verhängnisvollsten Sekunden aus dem Leben eines Piloten

Die Absturzstelle im französischen Jura am 14. Oktober 2015. (Foto: Keystone / Jean-Christophe Bott)
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Ein paar Sekunden nur. Ein paar Sekunden Zeit, um Entscheide zu treffen, bei denen es um Leben und Tod geht. Das war die Situation, in der sich Militärpilot H. am 14. Oktober 2015, hoch über dem französischen Jura, unversehens wiederfand. H. traf seine Entscheide. Und steht dafür nun, fünf Jahre später, vor Gericht.

Der Absturz des F/A-18-Kampfjets an jenem besagten Oktobertag erregte auch darum grosses Aufsehen, weil er im Ausland erfolgte. Mit zwei Tiger-5-Maschinen hatte sich der Pilot des Unglücksfliegers im gemeinsamen Trainingsraum Frankreichs und der Schweiz ein Übungsgefecht geliefert – einen sogenannten «Dogfight», einen Hundekampf, oberhalb des Hochnebels. Alles normal, alles Routine. Bis «es» kurz nach 11.25 Uhr passierte. Und die F/A-18 als verkohlter Trümmerhaufen bei einem Waldstück unweit des Dorfes Glamondans endete.

Bis «was» passierte? Das ist eine der Hauptfragen, um die es an diesen drei Verhandlungstagen vor dem Militärgericht in Aarau geht. Für den Auditor der Militärjustiz ist der Fall klar: Die mehrfache «fahrlässige Nichtbefolgung von Dienstvorschriften» durch Pilot H. hat zum Verlust des Flugzeugs geführt. Und der Eidgenossenschaft einen Schaden von 55 Millionen Franken verursacht. Die Anklage lautet daher zusätzlich noch auf «fahrlässigen Missbrauch und Verschleuderung von Material».

Der Absturz von Glamondans ist nicht der erste oder einzige schwere Unfall eines Schweizer Kampfflugzeugs, bei weitem nicht. H. ist auch nicht der erste Unfallpilot, der sich als Unfallverursacher hingestellt sieht. Er ist aber, im Unterschied zu den meisten anderen, bei dem Ereignis nicht zu Tode gekommen. Er hatte sich, als ihm die Lage aussichtslos schien, mit dem Schleudersitz aus dem Flieger katapultiert. Er ist Überlebender – und konnte dadurch zum Angeklagten werden.

«Forsche» Manöver

Es geht, zwangsläufig, sehr viel um aviatisch-technische Details an diesem ersten Verhandlungstag. Überprüft werden die Hypothesen aus der Anklageschrift: H. habe als Mission Commander erst vorschriftswidrig zu tiefe Flughöhen festgelegt. Durch aggressive Manöver beim anschliessenden Training habe er schliesslich Probleme beim linken Triebwerk seiner Maschine verursacht, den Luftkampf aber trotzdem auf «forsche» Weise fortgeführt. Infolgedessen sei ihm die Kontrolle über die Maschine teilweise entglitten. In dieser Situation nun habe er nicht mit den vorgeschriebenen, hierfür eigens definierten Prozeduren («Immediate Actions») reagiert. In der Folge sei die F/A-18 unter der Wolkengrenze versunken. Dort, ohne natürliche Sicht, nur den bevorstehenden Absturz vor Augen, aktivierte der Pilot schliesslich den Schleudersitz.

H. sagt zu alledem wenig an diesem Tag. In straffer Körperhaltung sitzt er da, zeigt kaum Emotion, fixiert stets die jeweils sprechende Person – jene Konzentration an den Tag legend, ohne die man in seinem Extremberuf, wo der Umgang mit ungeheuren physikalischen Kräften zum Alltag gehört, nicht lange überleben würde. Sprechen tun andere: Zeugen, Sachverständige. Alle kennen sie sich, die Militärfliegerei-Szene ist übersichtlich. Wie ihr Verhältnis zum Angeklagten sei, fragt der Gerichtspräsident. «Freundschaftlich», sagt der eine der beiden Piloten, die mit H. am Unglückstag trainierten – über den gleichaltrigen H. spricht er stets mit Kosenamen. «Ein dienstliches Verhältnis», sagt der zweite der Piloten, «in gewisser Weise auch kameradschaftlich». «Ein Fliegerkamerad», sagt auch der Oberst im Generalstab, der eines der Gutachten zum Fall verfasste. Als H. das Wort erhält, um ihm ein paar Fragen zu stellen, duzt er ihn.

Man fühlt mit ihm

Auch der prominenteste Redner an diesem Tag, der Nidwaldner SVP-Regierungsrat Res Schmid, ist mit dem Angeklagten bekannt. Schmid ist selber altgedienter Militärpilot, auch er wurde mit einem Gutachten betraut. Im Grundsatz gehen die Sachverständigen miteinander einig: Durch die richtige Reaktion hätte H. den Absturz seiner Maschine verhindern können. Er hat, im Nachhinein betrachtet, falsch gehandelt – aber hat er auch fahrlässig gehandelt, wie die Anklage meint? Schmid hält es mehrfach fest: Er will den Angeklagten nicht verdammen, er hätte an diesem oder jenem Punkt ebenso reagiert. Ganz ähnlich klingt es bei den übrigen Befragten.

Es ist die quasi philosophische Frage, die an diesem Tag stets mitschwingt: Wie viel sachgerechte Reaktion darf man von einem Menschen erwarten, der sich in einer extremen Stresssituation befindet? In jenen paar Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden können?

Pilot H. wird am Donnerstag einvernommen. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.