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Meinung

Kommentar zum Geldwäsche-Risiko bei Immobilien
Die Schweiz muss nachrüsten

In der Schweiz unterliegen Makler, Anwälte und Notare in Immobiliengeschäften nicht dem Geldwäschereigesetz – mit zuweilen absonderlichen Folgen, wie ein aktueller Fall aus St. Moritz zeigt: Die Bündner Gemeinde bei Nacht.
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Es ist kein Geheimnis, dass der Schweizer Immobilienmarkt anfällig ist für schmutzige Gelder. Das hat die Bundespolizei schon vor zehn Jahren in einem Bericht festgehalten. Doch die Politik tut sich trotz wiederholten Vorstössen schwer, das Problem zu entschärfen. So sind die Gesetze hierzulande nach wie vor deutlich weniger streng als anderswo in Europa, beispielsweise in Deutschland. 

In der Schweiz unterliegen Makler oder in Immobiliengeschäfte involvierte Anwälte und Notare nicht dem Geldwäschereigesetz. Das heisst, sie müssen nicht abklären, woher ein Käufer das Geld für eine Immobilie hat, solange er nicht mehr als 100’000 Franken in bar bezahlt. Sie müssen sich auch nicht bei den Behörden melden, wenn sie Verdacht schöpfen, dass das Geld möglicherweise aus einer illegalen Quelle stammt.

Schwachstellen befeuern Immobilienpreise

Zwar ist derzeit ein nationales Grundstückregister mit Suchfunktion im Aufbau, das die Transparenz im Immobiliensektor erhöhen soll. Doch dieses ist nur den Behörden zugänglich. Und es muss sich erst noch weisen, ob diese Massnahme Geldwäscher effektiv vom Immobilienmarkt fernhält.

Die Schwachstellen sind nicht nur für die Geldwäscherei­bekämpfung ein Problem. Sie befeuern auch die Immobilienpreise. Denn für Kriminelle ist es oft kein Problem, einen höheren Preis für ein Grundstück zu bezahlen, wenn sie dafür ihr inkriminiertes Geld in einem sicheren und sauberen Wert anlegen können.

Nun zeigt ein aktueller Fall aus St. Moritz, dass sogar eine staatliche Stelle in einem Konkursverfahren eine Millionenimmobilie an eine hochverdächtige Person verkaufen kann – ja verkaufen muss, wenn die Person das höchste Gebot abgibt. Eine solche Zwangsversteigerung mag ein Sonderfall sein. Doch dieser macht die Problematik wie kaum zuvor greifbar. Die Schweiz muss nachrüsten, um den Immobilienmarkt besser vor Geldwäscherei zu schützen. Beginnen sollte sie mit der Ausweitung des Geltungsbereichs des Geldwäscherei­gesetzes auf die Branche.