Kolumne «Ertappt»Die Polizei hat ihm gar nichts vorzuschreiben
Ein Automobilist wird auf der A3 bei Wädenswil von der Polizei aufgefordert, ihr nachzufahren. Er versucht sich haarsträubend der Kontrolle zu entziehen.
Mit dem Auto in den Ausgang? Kann man machen. Mit dem Auto in den Ausgang und mehrere Biere trinken? Eher nicht so eine gute Idee. Das musste auch ein 44-Jähriger merken, als er vom Casino Pfäffikon herkommend offenbar so fuhr, dass die Polizei auf ihn aufmerksam wurde.
An einem Oktoberabend 2021 leuchtete auf der A3 plötzlich die Polizei-Matrix vor ihm auf. Die Worte waren leicht verständlich: «Polizei, bitte folgen!» Der Lenker realisierte, dass er gemeint war, und fügte sich. So fuhren Polizeiwagen und Lieferwagen hintereinander Richtung Stützpunkt Neubüel in Wädenswil. Doch der Alkohol machte den Automobilisten wohl übermütig. Nachdem der Tross die Autobahn verlassen hatte und Richtung Neubüel fuhr, kam er auf die wahnsinnig schlaue Idee, wieder auf die Autobahn Richtung Chur einzubiegen.
Lang dauerte seine Flucht nicht, die Polizisten reagierten schnell. Sein Lieferwagen dürfte weniger Pferdestärken haben als die Polizeikarosse. Bei der Raststätte Herrlisberg-Süd lotste ihn die Polizei wieder von der Autobahn runter. Der anschliessende Alkoholtest ergab stolze 1,66 Promille. Gut möglich, dass der Mann aus Angst vor den Konsequenzen davongefahren war. Bloss: Die Konsequenzen sind wegen seiner Flucht grösser geworden.
Der Beschuldigte wird nicht nur wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand verurteilt, sondern auch wegen Hinderung einer Amtshandlung und versuchter Vereitelung einer Massnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit. Beides Straftatbestände, die er mit seiner versuchten Flucht begangen hat. Die Staatsanwaltschaft brummt ihm eine bedingte Geldstrafe von 80 mal 110 Franken auf. Dafür gilt eine zweijährige Probezeit. Bezahlen muss der 44-Jährige hingegen eine Busse von 1700 Franken sowie 800 Franken Gebühren.
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