AboKommentar zur RentenvergabeDie IV fällt realitätsferne Entscheide
Gesundheitlich Angeschlagene dürfen nicht auf Jobs verwiesen werden, die es auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht gibt.
Eingliederung vor Rente – mit diesem Motto hat sich die Invalidenversicherung vor 15 Jahren neu positioniert und saniert. Für viele Versicherte heisst die Realität jedoch: weder Eingliederung noch Rente. Weil die IV von realitätsfernen Lohnvorstellungen ausgeht, bekommen viele Versicherte weder eine Umschulung bezahlt noch eine Rente ausgerichtet. Die IV zahlt nur eine Rente, wenn wegen eines gesundheitlichen Leidens rechnerisch mindestens eine dauerhafte Erwerbseinbusse von 40 Prozent resultiert. (Lesen Sie hier unseren Bericht zu dieser Praxis der IV.)