Die Fusion von Horgen und Hirzel ist unter Dach und Fach
Rechtzeitig auf Ende Jahr erteilt das Bundesgericht der Eingemeindung von Hirzel in Horgen seinen Segen. Es weist die Beschwerde von fünf Gegnern ab.
Horgen und Hirzel können sich am 1. Januar 2018 wie geplant und ohne Vorbehalte zusammenschliessen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von fünf Gegnern abgewiesen, soweit es überhaupt darauf eingetreten ist, wie am Mittwoch bekannt wurde. Der Hirzler Gemeindepräsident Markus Braun (parteilos) freut sich, dass das Bundesgericht noch im alten Jahr entschieden hat: «Ich habe zwar dieses Urteil erwartet. Man ist sich aber erst sicher, wenn man alles schwarz auf weiss hat.»
Das Bundesgericht ebnete den beiden Gemeinden bereits Anfang November den Weg zur Heirat auf Anfang 2018. Es wies das Gesuch der Gegner um aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde ab. Damit war zwar der Weg zur Fusion frei, allerdings blieb eine Unsicherheit. Hätte das Bundesgericht bei der inhaltlichen Prüfung Mängel festgestellt, wären allenfalls Anpassungen beim Zusammenschluss notwendig geworden.
Nun herrscht Klarheit: Die Hirzler Behörden sind rechtmässig vorgegangen, als sie den Zusammenschlussprozess lancierten und den Fusionsvertrag mit Horgen erarbeiteten. Dieser Vertrag bringt laut Bundesgerichtsurteil keinem Hirzler Bewohner oder Gemeindeangestellten einen unrechtmässigen Nachteil. Das Gericht auferlegt den fünf Beschwerdeführern die Gerichtskosten von 4000 Franken unter solidarischer Haftung.
Sekundarschule schliesst
Die Lausanner Richter prüften unter anderem die im Hirzel emotionale Frage, ob die Schliessung der eigenen Sekundarschule rechtmässig ist. Sie kamen zu einer klaren Aussage: Es sei zu erwarten, dass die Schulung der Hirzler Sekundarschulkinder nach ihrer Verlegung an die Horgner Sek verfassungskonform erfolge. Sie bedeute auch keine rechtsungleiche Benachteiligung im Vergleich zu den Horgner Kindern oder sogar eine Diskriminierung. «Im Gegenteil bleibt die Chancengleichheit für alle Schulpflichtigen der erweiterten Gemeinde gewahrt», hält das Gericht fest.
Die Tage der Sekundarschule Hirzel sind gezählt. Im Zusammenschlussvertrag ist eine Schliessung auf spätestens Sommer 2018 definiert. «Im nächsten Sommer wird die Sek Hirzel geschlossen», sagt der Gemeindepräsident. Die rund 70 Sekschülerinnen und Sekschüler aus dem Hirzel werden im kommenden Schuljahr in Horgen unterrichtet.
Im weiteren hielt das Bundesgericht fest, dass nur der ursprüngliche Beschwerdeführer überhaupt zum Weiterzug der Beschwerde an das Bundesgericht befugt war. Die anderen vier Gegner hatten am kantonalen Rechtsmittelverfahren nicht teilgenommen. Laut Bundesgericht konnten sie nicht darlegen, dass sie sich daran unverschuldet nicht beteiligt hatten. Demnach liege bei ihnen kein triftiger Grund für eine Ausnahme vor, die sie für die Beschwerde vor Bundesgericht legitimiert hätte. Die Beschwerdeführer hatten geltend gemacht, dass sie als Lehrpersonen an der Sekundarschule in Hirzel von der Kündigung betroffen wären.
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