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AboNach Bundesgerichtsurteil
Die Blutbuche in Thalwil muss definitiv stehen bleiben

Der Baum und das dahinterliegende rosafarbene Haus bleiben vorerst stehen. Der Rest des Centralplatzes kann in den nächsten Jahren angegangen werden. 
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Die Gerichte stehen auf der Seite von Baumfreunden und Vogelschützern. Zumindest wenn es um die rechtlichen Einschätzungen zur Blutbuche bergseits des Bahnhofs Thalwil geht. Das Bundesgericht hat als letzte Instanz entschieden, dass die Gemeinde Thalwil den 120 Jahre alten Baum nicht aus dem Inventar entlassen darf – die imposante Blutbuche bleibt. Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) wollten zusammen mit Miteigentümer Andreas Niggli, dem ehemaligen Besitzer der Central-Apotheke, an jener Stelle ein neues Gebäude errichten. Direkt neben dem künftigen Centralplatz. Der Baum hätte für das Haus weichen sollen. Die EKZ müssen die Gerichtskosten von 4000 Franken übernehmen und die Beschwerdegegner mit 4000 Franken entschädigen.

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