AboEKZ legen Rekurs einDie Blutbuche in Thalwil beschäftigt jetzt das Bundesgericht
Noch ist der markante Baum beim Bahnhof Thalwil nicht definitiv geschützt. Die EKZ, die dort bauen wollen, ziehen den Entscheid des Verwaltungsgerichts weiter.
Im Rechtsstreit um die Blutbuche neben der Hauptpasserelle beim Bahnhof Thalwil geben sich die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) mit der Niederlage am Verwaltungsgericht nicht zufrieden. Sie ziehen dessen Entscheid ans Bundesgericht weiter. Der Gemeinderat Thalwil hingegen akzeptiert, dass die Blutbuche unter Schutz gestellt und nicht gefällt werden darf. Die Erfolgsaussichten am höchsten Gericht schätze er als zu gering ein, heisst es in der Stellungnahme. Der Gemeinderat verstehe aber, dass die EKZ ans Bundesgericht gelangten.