Kolumne «Dorfgeflüster»Dicke Post für Linksufrige
Die Stimmberechtigten im Bezirk Horgen erhalten dieser Tage sogar zwei Abstimmungscouverts. Ist den Gemeinden ein Fehler unterlaufen?
Sie verheissen selten etwas Gutes: Fenstercouverts. In den allermeisten Fällen verbirgt sich eine Rechnung in diesen Umschlägen, die man am liebsten ungeöffnet zurückschicken würde. Doch es gibt selbstverständlich Ausnahmen. Zu diesen zählen die Abstimmungscouverts. Auch sie haben zwar ein Fensterli. Aber ihr Inhalt ist stets eine veritable Freude: Wahl- und Stimmzettel mit den dazugehörigen Unterlagen.
Glückselig, wer zu den Empfängern dieser Couverts gehört: Er oder sie zählt zum Kreise der stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer. Die Abstimmungscouverts – sie sind quasi die Krone der direkten Demokratie.
Dieser Tage landen sie wieder in den Briefkästen, rund einen Monat vor dem Abstimmungstermin vom 7. März. Im Bezirk Horgen sorgen die Couverts vermeintlich gar für doppelte Freude. Denn die Stimmberechtigten erhalten diesmal nicht nur einen Umschlag, sondern gleich deren zwei. Die erste Reaktion nach dem Griff in den Briefkasten: Juhui, ich darf meine Stimme zweimal abgeben!
Oder etwa doch nicht? Man ist kurzzeitig irritiert. Nach dem Öffnen aber wird klar: Es sind diesmal einfach derart viele Unterlagen enthalten, dass sie gar nicht in einem einzelnen Couvert Platz gehabt hätten. Nun kommt Ernüchterung auf. Denn die Post ist nicht nur dick, sondern inhaltlich teils auch staubtrocken: Mit der Statutenrevision von vier bezirksweiten Zweckverbänden soll man sich unter anderem befassen. Keine leichte Kost. Doch der pflichtbewusste Bürger kämpft sich selbstverständlich auch durch diese Vorlagen. Je schneller, desto besser: Hat mans erledigt, lässt sich mit dem Papierberg am bitterkalten Wochenende das Cheminée anfeuern.*
* Hinweis: Aus der Leserschaft wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass das Verbrennen von Papier verboten ist. Dies, weil Papier Leim und Druckerschwärze enthält. Bei normalen Verbrennungstemperaturen entstehen da giftige Abgase. Nur naturbelassenes, trockenes Holz darf im Cheminée verbrannt werden.
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