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Missbrauch von Kundendaten
Der Direktor der Groupe E wird rechtskräftig verurteilt

Busse kassiert: Die Verantwortlichen der freiburgischen Groupe E haben gegen das Stromversorgungsgesetz verstossen. 
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Die Frage ist unverfänglich: «Planen Sie, ein neues Haushaltgerät zu kaufen? Ab sofort können Sie die gesamte Palette der Geräte online bestellen.» So machte der freiburgische Stromversorger Groupe E auf den Stromrechnungen seiner Kunden Werbung für den eigenen Onlineshop. Dort gab es vom Föhn über die Waschmaschine bis zum Holzkohlegrill alles zu kaufen, was man im Haushalt braucht.

Doch die Werbung an die Adressen aus dem Strommonopol war nicht zulässig. Damit haben die Manager gegen das Stromversorgungsgesetz verstossen. Das Bundesamt für Energie hat nach anderthalb Jahren Untersuchung vier Verantwortliche der Groupe E zu Bussen zwischen 600 und 2000 Franken verurteilt. Gemäss Schlussprotokoll ist darunter auch der damalige Direktor des Unternehmens. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Bundesamt fand, dass die Verantwortlichen bei der Groupe E nicht wussten, dass sie etwas Verbotenes taten, und sprach deshalb nicht die Höchststrafe von 5000 Franken aus. Die Groupe E ist mehrheitlich im Besitz des Kantons Freiburg.

Wie konnte das passieren? «Die am Entscheidungsprozess beteiligten Personen waren sich leider zu keiner Zeit bewusst, dass diese Massnahme nicht mit dem geltenden Rechtsrahmen in Übereinstimmung stehen könnte», sagt Nathalie Salamin, Mediensprecherin der Groupe E. Man habe nie beabsichtigt, einen Wettbewerbsvorteil aus den betroffenen Kundendaten zu ziehen. «Die Groupe E legt sehr viel Wert auf die Trennung der im Rahmen des natürlichen Monopols ausgeübten Aktivitäten von den Aktivitäten auf dem freien Markt sowie auf den Datenschutz seiner Kundinnen und Kunden.» Der Fehler sei unverzüglich korrigiert worden. Ein Mitarbeiter wurde ermahnt. Die vier Bussen übernimmt allerdings die Groupe E, weil es «um eine Frage der Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs ging», wie Salamin sagt. Das Unternehmen hat interne Massnahmen ergriffen, damit das nicht mehr vorkommt.

Auch in Schaffhausen läuft ein Verfahren

Das Phänomen ist nicht neu: Zahlreiche Monopolanbieter drängen seit Jahren in den privaten Markt. Der Fall Groupe E ist bereits die zweite Verurteilung wegen Missbrauch von Adressen aus dem Versorgungsmonopol gegen Verantwortliche eines Stromversorgers. Ein Verfahren gegen Manager des Elektrizitätswerks des Kantons Schaffhausen (EKS) ist beim Kantonsgericht Schaffhausen hängig, weil die Gebüssten Rekurs eingelegt haben.

Der Schaffhauser Stromversorger hatte gemäss dem Bundesamt für Energie (BFE) seinen Adressen aus dem Strommonopol Werbung für Solaranlagen zukommen lassen und damit innerhalb eines Jahres einen Marktanteil von sechzig Prozent erzielt. Gemäss BFE sind noch weitere Verfahren hängig (lesen Sie hier die Recherche dazu).

«Zu wenig Hinweise» für die Weko

Der Verband der Gebäudetechnik Suissetec hatte in beiden Fällen seinen Einfluss geltend gemacht und das Bundesamt für Energie über den mutmasslichen Verstoss gegen das Stromversorgungsgesetz informiert. Da das Vorgehen der Stromkonzerne aus Sicht der privaten Anbieter zu einem Wettbewerbsnachteil geführt hat, gelangte Suissetec auch an die Wettbewerbskommission (Weko). Die Vorabklärungen der Weko zum Fall EKS führten im Sommer 2020 zu keinem Ergebnis. Das EKS entschuldigte sich damit, dass es sich um einen einmaligen Fehler und ein «IT-Versehen» gehandelt habe. Das Sekretariat der Weko argumentierte, dass die Verwendung der Adressen nicht zu einer Verfälschung des Wettbewerbs geführt habe.

Auch der Fall der Groupe E liegt bei der Weko, doch ist dort noch kein Verfahren eröffnet worden. Wann dies der Fall sein wird, kann die zuständige Vizedirektorin nicht sagen. Bis jetzt habe man zu wenig Anhaltspunkte für einen Verstoss gegen das Kartellgesetz. Gebe es neue Hinweise, sei ein Verfahren jedoch in Zukunft nicht ausgeschlossen.