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Inländische Stromproduktion
«Millionen allein bringen keine Sicherheit im Winter»

Gaskraftwerke als Lösung der Stromlücke? Suzanne Thoma steht seit bald acht Jahren an der Spitze der BKW.
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Frau Thoma, der Bundesrat will den Strommarkt öffnen. Heisst das, ich kann in Zukunft meinen Stromversorger frei wählen?

Ja, das heisst es. Das ist ganz wesentlich. Der Bundesrat will die Wahlfreiheit, gleichzeitig bietet er aber noch eine Grundversorgung an – für die Kunden, die sich nicht mit der Wahl eines Stromversorgers befassen wollen. Was sich viele nicht bewusst sind: Nicht nur Grossverbraucher, sondern auch die meisten Haushalte und Gewerbler befinden sich faktisch bereits im Markt, weil ihr Stromlieferant gar nicht selbst produziert, sondern am Markt einkauft.

Nur merken sie es nicht.

Sie haben das Schlechteste aus beiden Welten. Der Preis, den sie für den Strom bezahlen, ist den Schwankungen des Markts ausgesetzt. Aber sie können den Anbieter nicht auswählen. Darum ist diese Liberalisierung überfällig, gerade aus Sicht der Konsumenten.

Werden die Preise für die Konsumenten sinken?

Für die meisten Kunden ändert sich wenig, da sie ohnehin schon den Marktpreis haben. Für die anderen ist davon auszugehen, dass der Preis sinken wird. Aber man kann die Entwicklung des Marktpreises nicht voraussagen.

Ein Ziel des Bundesrats ist auch, Versorgungssicherheit zu gewährleisten, besonders im Winter. Führt die Vorlage zu einer besseren Situation als bisher?

Die Frage ist, was heisst bisher? Schon den Atomstrom zu ersetzen, ist eine Herausforderung. Ob man darüber hinaus die Versorgungssicherheit im Winter noch verbessern kann, ist fraglich.

Warum?

Die Versorgungssicherheit in der Schweiz ist vor allem dann kritisch, wenn die Speicherseen leer sind. Also am Ende des Winters. Und da muss man sagen: Auch ein massiver Zubau von Fotovoltaik könnte dann nur einen geringfügigen Beitrag an die Versorgungssicherheit leisten.

«Wir brauchen eine Lösung für die Versorgungssicherheit im Winter mit Reservekraftwerken.»

Suzanne Thoma, CEO BKW AG

Aber keinen Effekt hat ein Zubau ja nicht.

Er ist nicht null, aber wird kaum genügen. Momentan können wir im Winter Strom importieren. Würden die Importe unterbrochen, könnten wir uns im März noch für etwa 20 Tage mit eigener Produktion aus Grundlastkraftwerken und Speichern versorgen. Unter normalen Wetterbedingungen fällt dieser Wert ohne Kernkraft auf nur noch sieben Tage. Das ist sehr knapp. Wir brauchen eine Lösung für die Versorgungssicherheit in dieser Zeit. Und da werden wir Reservekraftwerke bauen müssen.

Aber es gibt doch kaum solche Projekte, die in den nächsten zehn Jahren ans Netz gehen können.

Es gibt Projekte. Aber die Politik gibt auch mit dieser Vorlage keine Signale, dass sie solche unterstützen würde. Der Bundesrat hat Ausschreibungen für den Ausbau inländischer Produktionskapazitäten vorgeschlagen. Allerdings möchte er diese auf erneuerbare Energien beschränken, was Reservekraftwerke für die Versorgungssicherheit faktisch ausschliesst.

«Nein, wir sind nicht gerüstet für die kommenden Jahre.»

Suzanne Thoma, CEO BKW AG

Der Bund sieht neben einer Pandemie eine Strommangellage als zweite grosse Gefahr für die Schweiz. Ist man mit der Vorlage gerüstet für diese Situation?

Nein, wir sind nicht gerüstet – jedenfalls nicht für die kommenden Jahre, wenn Kernkraftwerke ans Ende ihrer Lebensdauer kommen und die Stromnachfrage durch die Elektromobilität weiter ansteigt. Mit der neu vorgesehenen Speicherreserve macht man einen Schritt in die richtige Richtung. Das allein dürfte jedoch längerfristig kaum ausreichen.

Corona hat uns gelehrt, dass wir nicht immer auf die Freundlichkeit unserer Nachbarn zählen können.

In Krisensituationen ist sich jeder der Nächste. Dennoch kann die Schweiz künftig nicht alle wichtigen Produkte im Inland herstellen – das gilt auch für den Strom. Der internationale Handel ist ein Pfeiler unseres Wohlstands. Und auch beim Strom profitiert die Schweiz und damit auch Konsumenten und Produzenten vom Handel. Letztlich stellt sich die Frage, wie hoch wir das Risiko eines Importunterbruchs einschätzen, und ob wir bereit sind, die hohen Kosten einer grösseren Selbstversorgungsfähigkeit zu tragen.

Die BKW schlägt Investitionsbeiträge vor, andere grosse Stromfirmen wollen eine Marktprämie. Welches System gewährt mehr Versorgungssicherheit?

Es geht um die Frage, welches System mehr Zusatznutzen pro aufgewendeten Franken gewährt. Investitionsbeiträge ermöglichen Projekte, die sonst gar nicht gebaut würden. Gleichzeitig bestehen in diesem Modell starke Anreize, die Anlagen und deren Produktion eng an den Bedürfnissen des Marktes auszurichten, da die Investoren selbst auch Marktpreisrisiken tragen. Bei der in der Schweiz diskutierten Marktprämie geht es auch um die Unterstützung von bestehenden Anlagen. Die sind jedoch schon da, und man wird sie deshalb in Zukunft auch ohne Förderung unterhalten.

In Europa funktioniert diese Marktprämie allerdings. Es wird massiv an Erneuerbaren zugebaut.

Die Fördermodelle in Europa sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. Einspeisevergütungen und Marktprämien haben den Ausbau der Erneuerbaren tatsächlich vielerorts beschleunigt, allerdings zu einem hohen Preis für die Konsumenten. Das zeigt etwa das Beispiel Deutschland. Vor allem aber kann diese Förderung kein Dauerzustand sein. Sie sollte eher eine Anschubfinanzierung während einer Übergangsphase darstellen.

Eigentlich versprach der Bundesrat 2017 vor der Abstimmung über die Energiestrategie, die Subventionen würden auslaufen. Jetzt will er sie verlängern. Hat man zu viel versprochen, wenn man nun neue Wege finden muss, um den Zubau zu finanzieren?

Man hat sehr optimistische Annahmen getroffen bezüglich des Einsatzes von Technologien. Zum Beispiel beim Wind. Zugegeben, die Schweiz ist nicht das optimale Land für Windkraft, aber ein paar Projekte könnten trotzdem vorangetrieben werden. Wenn aber jedes über Jahrzehnte bekämpft wird, dann wird es schwierig. Fairerweise muss man sagen, dass man sich von der Fotovoltaik nun mehr erhoffen kann, als damals erwartbar war. Trotzdem zeigt sich, dass man heute nicht so weit ist, wie man gern sein möchte. Und das will der Bundesrat nun mit mehr Förderung ausgleichen.

Gibt es Alternativen, zum Beispiel Gaskraftwerke oder kleine AKW?

In der heutigen Situation auf dem Strommarkt würde man ohne massive Subvention keine Kernkraftwerke mehr bauen. Anlagen, welche nicht durch Flexibilität bestechen, also einfach Bandenergie liefern, lohnen sich heute erst recht nicht.

Genau das kann ein Gaskraftwerk. Haben Sie Ihre Pläne dafür eigentlich noch in der Schublade?

Gaskraftwerke als Grundlast machen keinen Sinn. Aber ein Gaskraftwerk, das Versorgungsengpässe flexibel abdecken kann, wäre eine Lösung. Wir haben unsere früheren Pläne nicht weggeworfen. Man muss mit dem Umbau der Stromversorgung Reservestrukturen für kritische Situationen bauen, die man so früher nicht gebraucht hat. Dafür braucht es die Technologie, welche dies ökonomisch am besten lösen kann – und Gas kann das.

«Wir müssen aufhören, den grossen Zauberstab zu suchen, der uns alle Probleme löst.»

Suzanne Thoma, CEO der BKW AG

Können grossflächige Fotovoltaikanlagen im alpinen Raum oder etwa auf Parkplätzen das Problem lösen?

Solche Anlagen können gewiss einen Beitrag leisten. Ich glaube aber, wir müssen aufhören, den grossen Zauberstab zu suchen, der uns alle Probleme löst.

Die Vorlage bringt neue Subventionen, aber was bleibt, sind jahrelange Gerichtsverfahren.

Die jahrelange Abwägung zwischen Nutzen und Schutz ist ein grosser Hemmschuh bei den
Investitionen in neue Projekte. Da haben wir eine Diskrepanz im Verhalten zwischen dem Stimmbürger, der die Energiewende mit 60 Prozent gutgeheissen hat, und dem Verhalten, wenn er oder sie direkt betroffen ist. Das Gleiche gilt für die Verbände. Es wird sehr schnell geklagt.

Der Bundesrat will den Zubau, löst aber genau diesen Widerspruch nicht.

Millionen allein bringen wohl nicht den Zubau, den wir brauchen. Man kann sich daher schon fragen, ob der Bundesrat nicht auch dieses Thema angehen sollte.

Gibt es eine Lösung für dieses Dilemma?

Genau dieses Problem wurde in der Debatte zur Energiestrategie diskutiert: Soll man das Beschwerderecht einschränken oder bei der gerichtlichen Abwägung zwischen Schutz und Nutzen den Nutzen höher gewichten? Persönlich bin ich sicher nicht dafür, das Beschwerderecht ganz abzuschaffen. Allerdings bin ich der Meinung, dass es künftig eine höhere Gewichtung des Nutzens für die Versorgungssicherheit geben müsste.