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Ausschluss aus Grundversorgung
Der Bundesrat hilft Postfinance, riskante Kunden loszuwerden

Heikle Kunden ablehnen: Postfinance soll trotz Grundversorgungsauftrag potenziell gefährliche Kunden ablehnen können. 
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Am Freitag hat der Bundesrat die überarbeitete Postverordnung durchgewinkt. Sie setzt der Post neue Regeln (siehe Kasten). Sie erlaubt es zudem der Posttochter Postfinance, ab dem nächsten Jahr für sie heikle Kunden abzulehnen. Das lässt aufhorchen, da sich die Bank seit einigen Monaten mit dem russischen Oligarchen Viktor Vekselberg streitet. Ein Zwist, den es unter der zukünftigen Gesetzesgrundlage vielleicht gar nicht gegeben hätte.

Der milliardenschwere Unternehmer will ein Postfinance-Konto, die Bank will ihm keins geben. Vekselberg macht geltend, dass die Bank einen Grundversorgungsauftrag hat. Er habe daher Anrecht auf ein einfaches Zahlungskonto, um darüber seine Rechnung zu bezahlen. Die Bank weist auf die Ausnahmen des Grundversorgungsauftrags hin. Sie fürchtet sich davor, wegen einer Geschäftsbeziehung mit Vekselberg, der auf einer US-Sanktionsliste steht, selbst sanktioniert zu werden. Ende Oktober wird das Berner Handelsgericht einen Entscheid fällen.

Viktor Vekselberg: Der Unternehmer will ein Postfinance-Konto, doch die Bank weigert sich. 

Offenbar kommt es bei der Bank öfter vor, dass sie einen Kunden ablehnen will, das aber nicht kann. So heisst es im Bericht des Bundesrats, dass die Ausschlussbestimmungen zu wenig klar regelten, wann Postfinance berechtigt sei, Kunden im Bereich der Grundversorgung auszuschliessen. Der Bundesrat macht es Postfinance nun einfacher, potenziell problematische Kunden abzulehnen. «Bereits eine erhöhte abstrakte Gefahr eines Rechts- oder Reputationsschadens ist ausreichend, um eine Einschränkung des Grundversorgungsauftrags zu rechtfertigen», heisst es im Bericht. Wenn Postfinance durch bestimmte Kunden ein unverhältnismässig grosser Zusatzaufwand entstehe, kann die Bank sie künftig ausschliessen. Das ist eines der Argumente, das die Bank anführt, um kein Konto für Vekselberg führen zu müssen.

Für die Bank bestehe kein direkter Zusammenhang zur Sache Vekselberg. «Solange das revidierte Postorganisationsgesetz nicht in Kraft tritt, kann sich Postfinance auch nicht darauf berufen», so eine Sprecherin.