Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Anfrage zu Armeeflieger
Tamedia-Journalist darf Daten zum F-35 nicht einsehen. Jetzt siegt er vor Bundesgericht

Ein Lockheed Martin F-35A Kampfjet während eines Test- und Bewertungstags auf dem Luftwaffenstützpunkt Payerne, Schweiz, 7. Juni 2019.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk
In Kürze:
  • Das Bundesgericht verlangt eine Überprüfung der Geheimhaltung von Lärmdaten des F-35-Kampfjets.
  • Die EMPA verweigerte die Herausgabe dieser Daten aus sicherheitspolitischen Gründen.
  • Das Bundesverwaltungsgericht muss den Fall nun neu beurteilen.

Der künftige Kampfjet F-35 ist lauter als der alte des Typs F/A-18. Dieser generelle Befund ist bekannt, detaillierte Daten dazu fehlen aber. Der Recherchejournalist Titus Plattner will deshalb Einsicht in die Lärmmessungen, die zur Evaluation des F-35 in der Schweiz gemacht wurden. Sein Ziel sei Transparenz über die Immissionen für die Anwohner der Militärflugplätze Payerne und Meiringen, wenn dort dereinst der neue US-Kampfjet startet und landet.

Die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) hatte solche Messungen mit dem F-35 sowie mit den ebenfalls evaluierten Konkurrenzprodukten Eurofighter und Rafale durchgeführt. Dabei wurden auch Vergleiche zum aktuellen Kampfjet F/A-18 angestellt.

Mit Verweis auf das Öffentlichkeitsprinzip verlangte Plattner von der Empa die Einsicht in den entsprechenden Lärmbericht. Die Empa berief sich jedoch auf Ausnahmeregelungen im Öffentlichkeitsgesetz, wonach die Herausgabe amtlicher Berichte in bestimmten Fällen verweigert werden könne. Sie begründete dies mit sicherheits- und aussenpolitischen Interessen.

Auch auf eine Schlichtung des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten stieg die Empa nicht ein. Dieser hatte empfohlen, den Lärmbericht freizugeben und dabei die akustischen Daten der mit dem F-35 verglichenen Konkurrenten Eurofighter und Rafale zu schwärzen. Daraufhin gelangte Plattner ans Bundesverwaltungsgericht, das jedoch seine Beschwerde ablehnte und somit die Argumentation der Empa stützte.

Falsche Annahme moniert

Das Bundesgericht hebt nun dieses Urteil auf und schickt den Fall zur Neubeurteilung zurück ans Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesgericht stellt fest, die Vorinstanz sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass für Beschaffungen von Waffen, Munition oder Kriegsmaterial das Öffentlichkeitsprinzip nicht anwendbar sei. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun prüfen, ob es Spezialbestimmungen ausserhalb der Gesetzgebung zum Beschaffungswesen gibt, die gegen die Veröffentlichung der Lärmdaten sprechen.

In einem zweiten Fall hiess das Bundesgericht auch die Beschwerde eines SRF-Journalisten gut, der Einsicht in Dokumente zur Kampfjetbeschaffung verlangt hatte. Wie im ersten Fall hob das Bundesgericht das vorinstanzliche Urteil auf. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun auch hier prüfen, ob es Spezial- und Ausnahmebestimmungen ausserhalb des Beschaffungsrechts gibt, die allenfalls die Verschlusshaltung der geforderten Dokumente rechtfertigen.

Die Schweiz hat von den USA 36 Kampfjets des Typs F-35 bestellt. Sie hat mit den US-Behörden einen Kaufvertrag über 6 Milliarden Franken abgeschlossen. Nach der Amtsübernahme von Donald Trump kamen von der SP Forderungen auf, aus dem Kaufvertrag auszusteigen.