Corona-MedienkonferenzRechtzeitig zu Pfingsten: Gottesdienste wieder möglich
Gottesdienste können ab dem 28. Mai 2020 wieder stattfinden. Kitas sollen nun die lang ersehnte Unterstützung erhalten.
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Das Wichtigste in Kürze:
- In der Schweiz gibt es bisher 30'658 bestätigte Fälle von Covid-19. 1630 Personen starben an den Folgen des Virus.
- Seit Montag dem 11. Mai fährt der Schweizer ÖV wieder weitgehend nach normalem Fahrplan. Auch Schulen und viele Geschäfte haben erstmals seit knapp zwei Monaten geöffnet.
- Eine dritte Lockerung ist am 8. Juni vorgesehen.
«Zahlen sind sehr ermutigend»
Jetzt geht es um Corona! Anwesend sind auch Daniel Koch vom BAG und Boris Zürcher vom Seco.
Alain Berset übernimmt nun das Wort. «Seit dem 27. April befinden wir uns in der Lockerungsphase. Ich stelle fest, dass das normale Leben wieder seinen gewohnten Lauf nimmt. Die Zahlen der Neuinfektionen sind sehr ermutigend», sagt der Gesundheitsminister.
Fragen zu Volksinitiativen
Die Medienkonferenz hat begonnen. Bevor die anwesenden Bundesräte zu den Entscheiden im Zusammenhang mit dem Coronavirus informieren, gibt es die Möglichkeit für Journalisten Fragen zu stellen.
Eine Frage geht zu zwei Initiativen, die eingereicht wurden: Einerseits die Volksinitiative für eine Kostenbremse bei den Prämien für die Krankenversicherung der CVP, andererseits die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP. Der Bundesrat hat beide heute Morgen abgelehnt. Alain Berset: «Wir wollen aber für beide Initiativen Gegenvorschläge machen, um die Kosten im Gesundheitsbereich zu dämpfen. Wir möchten auf individuelle Prämienverbilligungen setzen.»
Gottesdienste sind ab Donnerstag in einer Woche wieder möglich
Ab dem 28. Mai sind Gottesdienste und Feiern aller Religionen wieder erlaubt. Die verschiedenen Glaubensgemeinschaften müssen bis dahin aber Schutzkonzepte erarbeiten. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.
Mit den Schutzkonzepten müssten die Glaubensgemeinschaften sicherstellen, dass die Infektionsketten nachverfolgt werden könnten, teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch mit. Dazu habe das BAG ein Rahmenschutzkonzept erstellt.
Erst am Dienstag hatten sich verschiedene Religionsvertreter bei einem Treffen mit Gesundheitsminister Alain Berset für eine frühere Öffnung der religiösen Feiern eingesetzt. Der Bundesrat kommt nun diesem Wunsch nach.
Bundesrat verabschiedet gesetzliche Grundlage für Contract Tracing
Die gesetzliche Grundlage für die SwissCovid-App steht. Deren Nutzung ist freiwillig und durch die Nicht-Teilnahme dürfen keine Nachteile entstehen. Auch der Datenschutz bleibe jederzeit gewahrt. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.
Die SwissCovid-App soll das herkömmliche Contact Tracing der Kantone ergänzen, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilte. Damit sollen die Infektionsketten nachverfolgt und unterbrochen werden können.
Die Daten, die in der App bearbeitet werden, dienten dem alleinigen Zweck, die teilnehmenden Personen zu benachrichtigen, wenn sie dem Coronavirus ausgesetzten waren, hiess es. Sie sollen dezentral gespeichert werden, und das System erfasse keine Standortdaten. Sowohl die technischen als auch der Quellcode seien öffentlich.
Die Schweizer Lösung DP-3T wurde von den ETH Lausanne und Zürich mitentwickelt. Sie wird zurzeit von Mitarbeitenden der beiden Institute, von Armeeangehörigen und Mitarbeitenden von Spitälern sowie von Verwaltungen getestet.
Das Tool stellt mittels Bluetooth die Nähe zu anderen Handys fest, auf welchen die App installiert ist. Dieser Kontakt wird gespeichert. Gibt ein Nutzer später eine Infektion mit dem Coronavirus ein, werden alle anderen Kontaktpersonen alarmiert. Sie können sich dann selber isolieren oder testen lassen.
Sobald die App für die Bekämpfung des Coronavirus nicht mehr benötigt werde, wolle der Bundesrat das System ausser Betrieb nehmen, hiess es weiter. Das Parlament soll die Vorlage in der Sommersession im Juni beraten. Stimmt es der Änderung des Epidemiegesetzes zu, könnte die SwissCovid-App noch vor Ende Juni schweizweit eingeführt werden.
Bund legt Formalitäten für Kita-Subventionen fest
Nun erhalten auch die Kitas die lang ersehnte Unterstützung: Der Bundesrat verpflichtet die Kantone, ihnen Finanzhilfen für die Beiträge zu gewähren, die ihnen vom 17. März bis zum 17. Juni entgangen sind. Er selber übernimmt einen Drittel der Kosten.
Das hatte die Regierung bereits früher beschlossen. Am Mittwoch hat sie nun die Eckwerte der Verordnung bekanntgegeben, die während sechs Monaten bis im Herbst 2020 gelten soll. Das Parlament hat einen Kredit von 65 Millionen Franken bewilligt.
Demnach können private Kindertagesstätten, Krippen und weitere Einrichtungen rückwirkend Gesuche für Ausfallentschädigungen einreichen. Der Vollzug obliegt den Kantonen. Sie entscheiden über die Gesuche und richten die Finanzhilfen aus. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erlässt nach Anhörung der Kantone Richtlinien zu den Gesuchs-, Berechnungs- und Zahlungsmodalitäten.
Die Ausfallentschädigungen decken die Elternbeiträge für Kinder, die in der Zeit vom 17. März 2020 bis 17. Juni 2020 nicht betreut wurden. Die Institutionen müssen den Eltern bereits bezahlte Beiträge für nicht in Anspruch genommene Betreuungsleistungen zurückerstatten.
Ausfälle komplett gedeckt
Die Ausfallentschädigung deckt hundert Prozent der entgangenen Betreuungsbeiträge der Eltern. Leistungen des Bundes zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, insbesondere Kurzarbeitsentschädigungen, werden von der Ausfallentschädigung abgezogen.
Die Unterstützung für die familienergänzende Kinderbetreuung hatte das Parlament in der ausserordentlichen Session verlangt. Der Bundesrat wollte zunächst keine Subventionen sprechen, weil er diese Aufgabe bei den Kantonen verortete.
Ziel des Parlaments ist es, Schliessungen und Konkurse der Institutionen möglichst zu verhindern, damit das Betreuungsangebot den Eltern und der Wirtschaft nach der Corona-Krise im bisherigen Umfang zur Verfügung stehen wird.
Bund soll 2020 Kosten für Kurzarbeitsentschädigung übernehmen
Die Kosten für Kurzarbeit im Corona-Jahr 2020 soll der Bund übernehmen, damit die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung (ALV) nicht erhöht werden müssen. Der Bundesrat beantragt dafür einen Nachtragskredit von 14,2 Milliarden Franken.
Über diese Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung hat das Parlament zu befinden. Seit Beginn des durch das Coronavirus verursachten Stillstandes beantragten ungefähr 190'000 Firmen für rund 1,94 Millionen Personen oder rund 37 Prozent der Angestellten in der Schweiz Kurzarbeitsentschädigung.
Erhöhung des Beitrages vermeiden
Die ALV hat sich deshalb in erheblichem Ausmass verschuldet. Ohne rasche Zusatzfinanzierung stünde sie Ende Jahr mit mehr als 16 Milliarden Franken in der Kreide, wie der Bundesrat schreibt. Dies würde die im Gesetz verankerte Schuldenbremse auslösen.
Die ALV müsste auf gesetzlichem Weg eine Stabilisierung herbeiführen und der ALV-Beitrag müsste ab 2021 um mindestens 0,3 Prozentpunkte erhöht werden. Dies will der Bundesrat vermeiden. Heute beträgt der Beitrag für Einkommen bis 148'200 Franken 2,2 Prozent des massgebenden Jahreslohnes und für Lohnanteile darüber 1 Prozent.
Mittlerweile habe sich die Zahl der Voranmeldungen für Kurzarbeit stabilisiert. An seiner Sitzung hat der Bundesrat auch die Weichen gestellt für den schrittweisen Ausstieg aus den Massnahmen, die er ergriffen hatte, um beispielsweise Menschen zu unterstützen, die wegen des grassierenden Virus nicht arbeiten durften.
Ab 1. Juni fällt für bestimmte Personen die Möglichkeit weg, Kurzarbeitsentschädigung zu beziehen. Betroffen sind Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie im Geschäft mitarbeitende Ehefrauen, Ehemänner sowie registrierte Partnerinnen und Partner.
Änderungen bei Kurzarbeit
Diese Neuerung geschehe im Gleichschritt mit der Aufhebung von Massnahmen bei Erwerbsausfällen von direkt oder indirekt betroffenen Selbstständigerwerbenden, schreibt der Bundesrat. Den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung verlieren ab 1. Juni auch Lernende.
Für Betriebe, die Kurzarbeit anmelden wollen, gilt ab Juni zudem wieder die Voranmeldefrist. Sie war wegen der zunächst für die Betriebe nicht vorhersehbaren Einschränkungen gestrichen worden. Inzwischen seien aber die Folgen der Massnahmen gegen das Virus besser einschätzbar, schreibt der Bundesrat.
Unternehmen, denen die Kurzarbeit bewilligt worden ist, müssen sich laut der Mitteilung nicht neu anmelden. Weitere Massnahmen, die per Notrecht wegen Covid-19 eingeführt worden sind, bleiben bis Ende August bestehen. Etwa kann Kurzarbeit auch für Menschen mit befristeter Stelle und Personal von Temporärfirmen beantragt werden.
Bevölkerung muss weiterhin auf nächste Öffnungsschritte warten
Trotz weiterer Lockerungen in den nächsten Tagen wartet die Bevölkerung weiter auf die Wiederherstellung des normalen öffentlichen Lebens. Der Bundesrat hat am Mittwoch festgehalten, welche Termine noch offen sind.
Gemäss einem Dokument des Bundesamts für Gesundheit (BAG) ist beispielsweise noch kein Termin bestimmt, wann das Veranstaltungsverbot bis 1000 Personen gelockert wird. Auch die Öffnung von Diskotheken, Nachtclubs, Erotikbetrieben und Angeboten der Prostitution ist noch nicht terminiert.
Zudem gelten die Home-Office-Vorgaben für besonders gefährdete Personen bis auf weiteres. Ebenso sind die vollständige Öffnung der Grenzen sowie die komplette Aufhebung der Einreisebeschränkungen noch nicht näher geplant. Etwas konkreter ist die Regierung bei Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen. Solche sollen frühestens Anfang September wieder möglich sein.
Noch länger dürfte es dauern, bis die Schutzkonzepte überflüssig werden, Präventionsmassnahmen oder die Abstands- und Hygieneregeln ausser Kraft gesetzt werden. Bei all diesen Punkten heisst es vonseiten Bund: «Termin offen».
Campen wohl ab 8. Juni erlaubt
Nächste Woche will der Bundesrat die Details des dritten Öffnungsschritts festlegen. Am 8. Juni werden voraussichtlich Treffen von mehr als fünf Personen wieder möglich sein, auch in Restaurants, wo derzeit eine Vier-Personen-Regel gilt.
Zudem ist geplant, weitere Schulen und Ausbildungsstätten, Theater, Kinos, Zoos, botanische Gärten, Campingplätze, Schwimmbäder und Bergbahnen wieder zu öffnen. Das hatte der Bundesrat bereits früher kommuniziert.
Ab Mitte Juni sollen zudem die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich wieder öffnen. Die Ein- und Ausreiseregeln mit Italien werden derzeit ebenfalls diskutiert.
Offener Entscheid zu Demonstrationen
Von verschiedenen Seiten wurde diese Woche ein weiterer Entscheid zu Demonstrationen und Kundgebungen erwartet. Angepasst hat der Bund bislang nur die Regeln für Demonstrationen und politische Aktivitäten bis fünf Personen. Diese gelte nicht mehr als Veranstaltung und sind im Prinzip erlaubt», sagte wie Daniel Koch vom BAG am Montag sagte.
Über eine weitere Lockerung des Verbots von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum will der Bundesrat nächste Woche entscheiden, wie er schreibt. Am kommenden Wochenende sind grössere Ansammlungen also weiterhin verboten.
Medienkonferenz zur heutigen Bundesratssitzung
Ab 14.30 Uhr informieren Wirtschaftsminister Guy Parmelin und Gesundheitsminister Alain Berset über den aktuellen Stand und Entscheide zum Coronavirus. Wir berichten live.
BAG meldet 40 Neuinfektionen
In der Schweiz und in Liechtenstein sind innerhalb eines Tages 40 neue Ansteckungen mit dem Coronavirus gemeldet worden, etwas mehr als am Dienstag (21). Das teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch mit.
Am Dienstag hatte das BAG noch 21 und am Montag 10 neu registrierte Ansteckungen gemeldet.
Insgesamt gab es gemäss den Angaben der Behörde vom Mittwoch 30'658 laborbestätigte Fälle. Die Fallzahlen unterliegen einer wöchentlichen Schwankung mit tieferen Zahlen am Wochenende. Auf 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner gab es 357 Ansteckungen.
Das BAG gab die Zahl der Todesopfer im Zusammenhang mit Covid-19 mit 1630 an. Das Bundesamt bezieht sich auf die Meldungen, die die Laboratorien sowie Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Meldepflicht bis Dienstagmorgen übermittelt hatten. Die Zahl könne deshalb von den Zahlen der Kantone abweichen, schreibt das BAG.
Landesweit wurden bislang insgesamt 355'393 Tests durchgeführt. Davon waren nach Angaben des BAG 10 Prozent positiv. Eine Person kann mehrere Male getestet worden sein. Das BAG empfiehlt Tests für alle Patienten mit Symptomen von Covid-19.
Insgesamt wurden bisher 3912 Hospitalisationen im Zusammenhang mit einer laborbestätigten Covid-19 Erkrankung gemeldet.
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Covid-19 bedingte Arztbesuche nehmen wieder zu
In der vergangenen Woche haben 1,2 Prozent aller Konsultationen in Arztpraxen oder Hausbesuche von Ärzten aufgrund eines Verdachts auf Covid-19 stattgefunden. Gegenüber der Vorwoche nahm diese Konsultationsrate zu.
In der vergangenen Woche meldeten Ärztinnen und Ärzte des Sentinella-Meldesystems 12 Konsultationen wegen Covid-19- Verdacht auf 1000 Konsultationen. Hochgerechnet auf die gesamte Bevölkerung entspricht dies rund 85 Covid-19 bedingten Konsultationen pro 100'000 Einwohner, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch mitteilte.
Insgesamt kam es seit dem 29. Februar hochgerechnet zu ungefähr 167'000 Covid-19 bedingten Konsultationen bei Grundversorgern. Die Inzidenz war dabei in der vergangenen Woche bei den 5- bis 14-Jährigen am höchsten. Der Anteil der Patienten mit Covid-19-Verdacht und erhöhtem Komplikationsrisiko war bei den über 65-Jährigen am höchsten.
Zusätzlich zu den Besuchen in den Praxen oder daheim wurden die Sentinella-Ärztinnen und -Ärzte auch telefonisch konsultiert. Ein Fünftel aller gemeldeter telefonischen Konsultationen standen im Zusammenhang mit Covid-19. Laut BAG-Mitteilung war bei 23 Prozent dieser Anfragen eine Selbstisolation zuhause angezeigt.
Bundesrat konkretisiert Corona-Notpaket für die Medien
30 Millionen Franken für private Radio- und TV-Veranstalter, 12,5 Millionen Franken für die indirekte Presseförderung, 10 Millionen Franken für die Nachrichtenagentur sowie 5 Millionen Franken für grössere Tages- und Wochenzeitungen: Das Notpaket für die Medien steht.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die vom Parlament verlangte Corona-Nothilfe für Medien konkretisiert. Das Massnahmenbündel umfasst alle Mediengattungen. Die befristete Soforthilfe zugunsten der Medien wird in zwei Notverordnungen geregelt.
Eine über die Befristung von sechs Monaten hinausgehende Unterstützung der indirekten Presseförderung und der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, wie von einer Motion verlangt, wird zu gegebener Zeit geprüft, wie der Bundesrat schreibt.
Mit dem Notpaket soll laut dem Bundesrat der regionale Service public schweizweit gesichert werden. Die Coronavirus-Pandemie verschärft die strukturelle Krise der Medien, die seit Jahren zu beobachten ist. Ihre Werbeeinnahmen sind drastisch gesunken.
Bis auf den letzten Franken geregelt
Das Parlament hat vor diesem Hintergrund in der abgelaufenen Sommersession eine finanzielle Soforthilfe im Umfang von 57,5 Millionen Franken verlangt. Der Bundesrat hat den Auftrag nun «im Rahmen seiner Möglichkeiten» umgesetzt, wie er schreibt.
In einer ersten Verordnung werden private Radio- und Fernsehveranstalter mit 30 Millionen Franken aus der Radio- und Fernsehabgabe direkt unterstützt. Hierzu werden ausserordentliche, einmalige Beiträge zugesprochen: Kommerzielle Lokalradios mit einer UKW-Funkkonzession, die in einem vom Bundesrat definierten Versorgungsgebiet tätig sind, erhalten je 487'128 Franken. Je 145'132 Franken pro Veranstalter entfallen auf die komplementären nicht gewinnorientierten Lokalradios.
Bund zahlt Keystone-SDA-Abo
Die Fernsehveranstalter in den Versorgungsgebieten sowie TV-Stationen mit regionalen Informationsleistungen, hoher Publikumsreichweite und einem jährlichen Betriebsaufwand von mehr als einer Million Franken erhalten 901'327 Franken pro Veranstalter.
Der Bund übernimmt ausserdem sechs Monate lang die Kosten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, die den elektronischen Medien in Rechnung gestellt werden. Dafür stehen maximal 10 Millionen Franken zur Verfügung, die ebenfalls der Radio- und Fernsehabgabe entnommen werden.
Kostenlose Zustellung von Zeitungen
Im Printbereich wird der Parlamentsauftrag mit einer weiteren Notverordnung des Bundesrats umgesetzt. Sie sieht einen Ausbau der heutigen indirekten Presseförderung vor. Die aktuell geförderten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse werden ab dem 1. Juni 2020 während sechs Monaten im Tageskanal der Post kostenlos zugestellt. Für diese Massnahme ist ein Betrag von 12,5 Millionen Franken aus dem allgemeinen Staatshaushalt vorgesehen.
Weiter beteiligt sich der Bund ab dem 1. Juni 2020 vorübergehend an den Kosten der Tageszustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen mit einer Gesamtauflage von mehr als 40'000 Exemplaren pro Ausgabe. Diese Titel sind gemäss der geltenden Regelung nicht förderberechtigt. Sie sollen vorübergehend ebenfalls von einer Zustellermässigung in Höhe der heutigen regulären Ermässigung von 27 Rappen pro Exemplar profitieren. Für diese Massnahme können maximal 5 Millionen Franken verwendet werden.
Keine Dividenden im laufenden Jahr
In beiden Fällen ist der Anspruch an die Voraussetzung geknüpft, dass sich die herausgebenden Verlage schriftlich dazu verpflichten, für das Geschäftsjahr 2020 keine Dividenden auszuschütten. Ansonsten müssen die zu Unrecht bezogenen Beiträge dem Bund zurückerstattet werden.
Ähnliche Bedingungen gelten für Sportvereine und -ligen sowie für alle Bezüger von vom Bund verbürgten Covid-19-Krediten. Unternehmen, die Kurzarbeit anmelden, dürfen dagegen weiterhin Dividenden ausschütten. Ein Dividendenverbot war kürzlich im Ständerat deutlich gescheitert.
Reisebüros können wegen Annullierungen ab Oktober betrieben werden
Reisebüros, die Kunden für annullierte Reisen Geld zurückerstatten müssen, können erst ab 1. Oktober betrieben werden. Der Bundesrat hat – im Auftrag des Parlaments – einen Rechtsstillstand erlassen.
Die Landesregierung will der von der Corona-Krise gebeutelten Reisebranche eine Atempause verschaffen und eine Konkurswelle verhindern, wie er zum Entscheid am Mittwoch schrieb. Der Rechtsstillstand liege auch im Interesse der Kundschaft. Sie müsste bei einem Konkurs des Reisebüros Abstriche in Kauf nehmen.
Besonders schwierig ist es für Reisebüros, dass auch sie wegen nicht durchgeführter Reisen auf Geld warten, etwa von Hotels oder Fluggesellschaften. Ihre Lage sei deshalb nicht mit anderen Branchen vergleichbar, schreibt der Bundesrat. Der Rechtsstillstand gilt ab Donnerstag (21. Mai) und bis zum 30. September 2020.
In dieser Frist dürfen Kundinnen und Kunden, die vom Reisebüro wegen stornierter Reisen Geld zurückfordern, dieses nicht betreiben. Für andere Forderungen an Reisebüros, etwa gegenüber Vermietern oder Mitarbeitenden, gilt der Rechtsstillstand allerdings nicht.
Die Reisebüros profitieren neben dem Zahlungsaufschub von einem weiteren Privileg: National- und Ständerat haben beschlossen, dass Airlines, die vom Bund unterstützt werden, den Reisebüros das Geld für nicht durchgeführte Flüge bis zum 30. September erstatten müssen.
In der Sondersession Anfang Mai beschlossen die Räte Staatshilfen in Höhe von 1,275 Milliarden Franken für Swiss und Edelweiss. Gebe es keine europäische Lösung, würden sie die Auflage erfüllen, den Reiseveranstaltern bis Ende September das Geld für abgesagte Flüge zurückzuerstatten, schrieben die Airlines damals.
«Wenn immer möglich» bezahlen
Der Bundesrat hielt dazu fest, er gehe davon aus, dass die Reisebüros mit diesem Geld Forderungen der Kundinnen und Kunden trotz des Rechtsstillstandes «wenn immer möglich» erfüllen würden.
Die Pause bei den Betreibungen soll zudem genutzt werden, um längerfristige Lösungen zu prüfen, wie es in der Mitteilung heisst. Entsprechende Arbeiten seien im Gang. Etwa hätten sich Vertreter der Reisebranche und von Konsumentenorganisationen zu ersten Gesprächen getroffen.
Parlament entscheidet im Juni über Millionenpaket für den Sport
Das Parlament wird in der Sommersession über eine erste Tranche des Sport-Hilfspakets befinden. Der Bundesrat sieht für den Profi- und Breitensport insgesamt Kredite von 500 Millionen Franken vor. Nun hat er die rechtlichen Grundlagen für das Paket verabschiedet.
Das Stabilisierungspaket erfordert Anpassungen der Sportförderverordnung, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Über die erste Finanztranche für das laufende Jahr in Höhe von 225 Millionen Franken kann das Parlament im Juni befinden.
Die Kredite für die zweite Tranche, mit denen der Bundesrat den Sport auch im Jahr 2021 unterstützen will, werden Bestandteil der parlamentarischen Beratung des Budgets 2021 sein, das in der Wintersession diskutiert wird.
360 Millionen für Profi-Fussball und Ice Hockey
Vorgesehen sind Finanzhilfen zur Überbrückung von Liquiditätsproblemen, die bei Schweizer Sportorganisationen wegen der Corona-Massnahmen des Bundes kurz- und mittelfristig entstehen. Konkret sind es rückzahlbare Darlehen für die Profiligen des Schweizerischen Fussballverbandes und der Swiss Ice Hockey Federation. Diese betragen für die Jahre 2020 und 2021 je insgesamt 175 Millionen Franken.
Dazu kommen sollen À-fonds-perdu-Beiträge für Organisationen des Breiten- und Leistungssport – 50 Millionen Franken für das laufende Jahr, 100 Millionen Franken für das kommende Jahr.
Schliesslich sieht der Bundesrat Sonderbeiträge für Organisatoren von Jugend+Sport-Aktivitäten vor. Diese benötigen keine zusätzlichen Kredite. Diese Unterstützung erfolgt innerhalb des bereits bewilligten J+S-Kredits.
Kein Notrecht
Der Bundesrat will das Sportförderungspaket nicht im Notrecht erlassen, sondern direkt ins ordentliche Recht überführen. Er hat die entsprechenden Anpassungen in der Sportförderverordnung auf 1. Juni 2020 in Kraft gesetzt. Darin regelt der Bundesrat das Prozedere und legt die Bedingungen für die Darlehen an die Profiligen und für die Sonderbeiträge an Jugend+Sport fest.
Keine Verordnungsanpassung braucht es für die Unterstützungsbeiträge an den Breitensport und den übrigen Leistungssport. Diese Finanzhilfen laufen laut dem Bundesrat über die bereits rechtlich verankerten Verbandsbeiträge.
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