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AboAbstimmung am 15. Mai
Das müssen Sie über die Organspende wissen

Einem Patienten wird am Universitätsspital Genf eine Niere transplantiert.
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Was ändert mit der erweiterten Widerspruchslösung?

Heute dürfen in der Schweiz beim Tod nur Organe entnommen werden, wenn die Zustimmung des potenziellen Spenders vorliegt. Falls dessen Wille nicht bekannt ist, werden die Angehörigen befragt (erweiterte Zustimmungslösung). Diese können zustimmen, falls sie wissen oder vermuten, dass der Betreffende seine Organspende befürwortet hätte. Mit der Widerspruchslösung gilt jede Person grundsätzlich als Spenderin oder Spender, ausser sie hat zu Lebzeiten festgehalten, dass sie nicht spenden will. Die Angehörigen werden aber weiterhin einbezogen, falls jemand seinen Willen zu Lebzeiten nicht festgehalten hat. Deshalb spricht man von der erweiterten Widerspruchslösung. Die Angehörigen können eine Organentnahme ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte.

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