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Meinung

Ertappt
Das erwartet erwischte Sprayer

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Es gibt durchaus Künstler unter den Sprayern. Vielen geht es aber wohl eher darum, aufzufallen oder ihr Revier zu markieren. So wie die Unbekannten, die kürzlich die frisch geputzte Wand einer Unterführung im Zollikerberg mit den Buchstaben ihres Zürcher Lieblingsfussballclubs versahen. Nicht mehr unbekannt sind zwei Sprayer, die ihr Werk in ähnlicher Manier in Männedorf, Zumikon und im Zollikerberg hinterliessen.

Vandale Nummer eins stammt aus einem Nachbardorf von Zumikon. Einen Hinweis auf seine Herkunft gab er durch das Anbringen der Postleitzahl seines Wohnorts in der Schwimmbadweg-Unterführung. Den Namen einer kanadischen Rockband (die der 19-Jährige wohl nicht kennt) hinterliess er dreimal am Schwimmbadweg, an einer Lärmschutzwand an der Dorfstrasse sowie dreimal an einem Holztor im Zollikerberg. Der Schaden beläuft sich auf 3500 Franken. Zusätzlich hat er in seiner Wohngemeinde gesprayt. Die Staatsanwaltschaft verurteilt den 19-Jährigen zu einer bedingten Geldstrafe von 100-mal 30 Franken und einer Busse von 800 Franken.

Örtlich begrenzt hat sich Sprayer Nummer zwei betätigt. Er hat auf dem Areal des Schulhauses Hasenacker sechs Schriftzüge angebracht und die Hausecke eines Pavillon mit roter Farbe beschmiert. Die Sprayereien zeugen von einer gewissen Wut, was wohl darauf zurückzuführen ist, dass der zur Tatzeit 19-Jährige alkoholisiert war. So beschimpft er in den Schriftzügen die Polizei oder die Schule. Beschädigt wurden Fensterscheiben, Türen und Blumenkübel. Der Sachschaden belief sich auf 890 Franken. Der junge Sprayer wird zu einer bedingten Geldstrafe von 45-mal 30 Franken verurteilt. Eine Busse von 300 Franken und die Gebühren für das Verfahren (800 Franken) muss er bezahlen.