AboRegenbogenfamilienDas Berner Obergericht nimmt die Ehe für alle vorweg
Die Richter verpflichten eine lesbische Co-Mutter zu Unterhaltszahlungen und setzen Regenbogenfamilien heterosexuellen Familien gleich.
Was passiert, wenn sich ein eingetragenes lesbisches Paar mit Kindern trennt? Das Berner Obergericht hatte sich mit einem solchen Fall zu befassen. Das überraschende Urteil: Die Co-Mutter wurde dazu verpflichtet, Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder zu leisten. Und dies, obwohl das Partnerschaftsgesetz bisher gar keine Unterhaltspflichten für Co-Mütter vorsieht. Das Gericht macht die Co-Mutter damit zum Elternteil mit Pflichten und Rechten, wie sie in einer traditionellen Familie gegeben sind. Es nimmt damit das Kernanliegen der politisch umstrittenen Vorlage für eine «Ehe für alle» vorweg.