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Abstimmung in Oberrieden
Das ändert sich mit der neuen Gemeindeordnung

Wie in allen Gemeinden des Kantons muss in Oberrieden die Verfassung der Gemeinde – die Gemeindeordnung – revidiert werden.
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Am Sonntag, 13. Juni, steht in Oberrieden eine wichtige Urnenabstimmung an: die Totalrevision der Gemeindeordnung (GO). Die GO ist die Verfassung der Gemeinde, welche Aufgaben und Kompetenzen der Behörden, der Verwaltung und der Bevölkerung regelt. Der Vorschlag des Gemeinderats, über den abgestimmt wird, enthält im Wesentlichen drei Neuerungen:

Keine stille Wahl mehr

Stille Wahlen soll es künftig nicht mehr geben. Eine solche fand bis anhin dann statt, wenn nicht mehr Personen kandidieren, als Sitze zu vergeben sind. Die Abschaffung der stillen Wahl hat zur Folge, dass in jedem Fall eine Wahl stattfinden wird und Kandidaten nicht automatisch als gewählt gelten. So kann es laut Gemeindepräsident Martin Arnold (SVP) künftig nicht mehr heissen, dass jemand «mittels stiller Wahl ins Amt gerutscht» sei.

Dies zeuge auch von Respekt gegenüber jenen Personen, die sich zu einer Wahl aufstellen lassen, findet Arnold. Zudem könne mittels Abgabe leerer Wahlzettel künftig auch verhindert werden, dass eine missliebige Person gewählt werde.

Verkleinerung der Schulpflege

Die Schulpflege soll neu nur noch aus fünf statt sieben Mitgliedern bestehen. Dieser Antrag stammt von der Schulpflege selbst. Laut dem Gemeindepräsidenten hat diese festgestellt, dass die Aufgaben auch von fünf Personen bewältigt werden können.

Erteilung des Bürgerrechts

Für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts soll künftig der Gemeinderat zuständig sein und nicht mehr die Gemeindeversammlung. «Die Änderung vereinfacht den Prozess», sagt Arnold. Bisher wurden die Anträge vom Gemeinderat vorgängig geprüft, um sie bei einem positiven Beschluss vor die versammelte Gemeinde zu bringen. Ein solcher Antrag konnte nur dann abgewiesen werden, wenn er begründet wurde.

«Das Verlesen der Anträge an der Gemeindeversammlung wurde jedoch immer mehr zu einer Alibiübung, weil Wortmeldungen an der Gemeindeversammlung ausgeblieben sind», sagt Arnold. Deshalb will der Gemeinderat diese Kompetenz ganz dem Gemeinderat zuschreiben.

Forderung der Parteien

Ginge es nach Oberriedens Ortsparteien, würde in der neuen Gemeindeordnung eine weitere, gewichtige Änderung festgehalten werden: Sowohl ein Bündnis aus bürgerlichen Parteien (SVP, FDP, CVP und GLP) als auch die SP und die CVP verlangten in je eigenen Anträgen, dass in der GO finanzpolitische Ziele verankert werden. Beantragt hatten sie dies letzten Herbst, im Rahmen der Vernehmlassung.

Die Forderung der Parteien überrascht nicht. Schliesslich ist Oberriedens Finanzlage angespannt, die Verschuldung der Gemeinde beläuft sich auf 36 Millionen Franken. An Gemeindeversammlungen sorgt die Situation regelmässig für Kritik.

Konkret sprach sich das bürgerliche Parteienbündnis zum Beispiel dafür aus, dass ein Zielwert zur Selbstfinanzierung in der GO definiert werde. Die SP ihrerseits wollte etwa festgehalten haben, dass die Gemeinde einen «ausgeglichenen Finanzhaushalt anstrebt». Und die CVP forderte unter anderem, dass der Steuerfuss so festgesetzt wird, dass «die Erfolgsrechnung über einen Zeitraum von acht Jahren ausgeglichen ist».

«Wenig praktikabel»

Der Gemeinderat hat all diese Anträge abgelehnt. Seine Begründung: Finanzpolitische Ziele in die Gemeindeordnung aufzunehmen, sei «unzweckmässig», da jede Anpassung dieser Ziele auch eine Revision der Gemeindeordnung bedeuten würde. Gemeindepräsident Martin Arnold sagt: «Finanzpolitische Ziele können sich ändern. Wenn wir dann jedes Mal die Gemeindeordnung anpassen müssen – was eine Abstimmung zur Folge hat –, ist das wenig praktikabel.»

Allerdings kündigt der Gemeinderat eine Alternative an: Finanzpolitische Ziele könnten auch in einem Gemeindeerlass definiert werden. Laut Arnold würde dies bedeuten, dass die Ziele jeweils an der Gemeindeversammlung festgelegt oder angepasst werden können. «Ein Erlass wäre genauso verbindlich wie ein Eintrag in der Gemeindeordnung. Dieser Weg lässt jedoch eine grössere Flexibilität zu.»

Genug Mitwirkung

Abgelehnt hat der Gemeinderat im Übrigen auch einen Antrag einer Privatperson. Diese schlug vor, dass der Gemeinderat bei wichtigen politischen Geschäften vom Wissen der Bevölkerung Gebrauch macht. Also zum Beispiel das Fachwissen einzelner Bewohnerinnen und Bewohner einholt.

Der Gemeinderat begründet seine Ablehnung damit, dass bereits jetzt bei wichtigen Geschäften Spezialkommissionen eingesetzt, Anhörungen durchgeführt oder die Stimmberechtigten zur Mitwirkung eingeladen werden.

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