Leser fragenDarf die Arbeitgeberin Zwangstests durchführen?
Über den Umgang mit dem Coronavirus in verschiedenen Berufsgruppen.
Vor ein paar Tagen war zu lesen, ein grosses Schweizer Unternehmen lasse Hunderte Mitarbeitende auf das Coronavirus testen. Getestet würden auch gesunde Personen. Ich wüsste gerne, ob einen der Arbeitgeber zu einem solchen Test zwingen darf.
Eine klare Antwort auf diese Frage ist derzeit nicht möglich. So sagte eine Vertreterin des Bundesamts für Justiz an einer Medienkonferenz vergangene Woche: Ob ein solcher Testzwang zulässig sei, müsse man erst prüfen. Auch Rechtsprofessor Roger Rudolph von der Universität Zürich betont, dass die Rechtslage nicht klar sei.
Laut Rudolph ist es allenfalls zulässig, dass ein Arbeitgeber für Angestellte im Gesundheitswesen, die mit Patienten Kontakt haben, solche Tests anordnet. Skeptisch ist der Rechtsexperte hingegen bei unproblematischen Berufsgruppen: Diese könnten sich selber und auch andere mit den vom Bund empfohlenen Massnahmen hinreichend vor einer Infektion schützen.
«Sollte die aktuelle Situation allerdings anhalten oder sich gar noch verschärfen und auch die Tests aussagekräftiger werden, könnte sich das ändern», betont Rudolph.
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