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Coronavirus in der Schweiz
+++ Ansturm auf Gartencenter und Baumärkte +++ Neuansteckungen weiter rückläufig

Das Wichtigste in Kürze:

  • Coiffeurgeschäfte, Kosmetikstudios, Gartencenter und Baumärkte öffneten nach sechs Wochen Lockdown erstmals wieder die Tore.
  • Weitere Phasen der Öffnung erfolgen am 11. Mai und 8. Juni. So sieht der Comeback-Plan aus.
  • Die Regierung hat milliardenschwere Hilfspakete für die Wirtschaft geschnürt.
  • Ansammlungen von Menschen bleiben verboten.

Wann und wie stark die Massnahmen wirken, zeigt der Vergleich des Schweizer Covid-19-Ausbruchs mit anderen Ländern.

Steiler Anstieg bei Sozialhilfefällen

In den ersten beiden Wochen nach dem Lockdown hat sich die Zahl der Anträge für Sozialhilfe vervierfacht. Betroffen sind laut einer Studie der ZHAW vor allem so genannte Working Poor.

Nachdem der Bundesrat am 16. März die «ausserordentliche Lage» erklärt hatte, stieg die Zahl der Menschen, die Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe beantragten, abrupt an. Im Vergleich zur Vorperiode waren es im Durchschnitt viermal mehr, teilte die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) mit Verweis auf eine von ihr durchgeführte Studie am Donnerstag mit.

Am stärksten betroffen seien Arbeitnehmende im Stundenlohn oder mit prekären Teilzeitanstellungen sowie Selbständigerwerbende. «Dazu gehören insbesondere die Personen, die sich bisher knapp über Wasser halten konnte, so genannte Working Poor», wird Studienautor Stefan Eberitzsch in der Mitteilung zitiert.

Die Prüfung der Anträge auf Sozialhilfe ist gemäss der Studie aufgrund der aktuellen Umstände erschwert, da vor allem der persönliche Kontakt stark eingeschränkt sei. Komme es infolgedessen zu Verzögerungen, könne dies bei den Betroffenen zu akuten Notlagen führen. Vereinzelt werde auch vermutet, dass es infolge der Lockerung von Kontrollen zu unberechtigten Bezügen kommen könne.

Für die Studie sind insgesamt 169 Fachpersonen aus der Deutschschweiz befragt worden. Die Zahlen zu den Neuanmeldungen in der Sozialhilfe beziehen sich auf die letzten beiden Wochen im März.

Wieder erlaubt: Bars und Wellness in den Hotels

Während das Sortiment bei den Grossverteiler beschränkt bleibt, hat der Bund die Spielregeln für die Tourismusbranche gelockert: Ab sofort ist es Schweizer Hotels wieder erlaubt, ihre Spa- und Wellnessanlagen, Fahrradverleihe und sogar die Bars wieder zu öffnen. Das geht aus den neuesten Erläuterungen des BAG zur aktuellen Covid-19-Verordnung hervor. Sauna und Dampfbad dürfen aber nur aufgehen, wenn Hygiene- und Distanzvorschriften eingehalten werden. Und die wichtigste Spielregel: Zutritt zur Bar oder dem Spa haben nur Hotelgäste. (pak)

Auszug aus den Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung

Grüne wollen Bundesrat stärker kontrollieren

Die Grundrechte in der Schweiz sind in Krisenzeiten nach Ansicht von Balthasar Glättli, Fraktionschef der Grünen, nicht genügend geschützt. Die Versammlungsfreiheit oder die Wirtschaftsfreiheit seien beim Notrecht extrem eingeschränkt.

Der Bundesrat versichere zwar, dass er genau abwäge zwischen der Notwendigkeit der Notverordnungen und den Grundrechten. Aber einzig das Bundesamt für Justiz prüfe, ob die Einschränkungen verhältnismässig seien, oder ob man nicht auch mit milderen Massnahmen den gleichen Effekt erzielen könnte, sagte Glättli in einem Interview mit den Zeitungen der CH Media.

Das sei falsch. Das Bundesgericht müsste im Eilverfahren Notstandsverordnungen, die vom Bundesrat oder vom Parlament erlassen worden seien, abstrakt auf ihre Verhältnismässigkeit prüfen können.

Das wäre ein Schritt hin zu einem Verfassungsgericht. Allerdings nur in der Situation des Notstands, wenn Bundesrat und Parlament enorme Vollmachten hätten.

Als Beispiel einer Verletzung der Verhältnismässigkeit nannte Glättli den Entscheid des Bundesrates, dass Grossverteiler bald wieder ihr ganzes Sortiment anbieten dürfen, der kleine Laden mit den gleichen Produkten aber noch zwei Wochen warten müsse. Für eine Ungleichbehandlung gebe es keine epidemiologische Begründung.

Balthasar Glättli, Fraktionschef der Grünen.

Zwei Produktionsmaschinen für medizinische Masken eingetroffen

In der Schweiz können spätestens ab Mitte Mai täglich bis zu 100'000 Masken der Schutzklasse FFP2 produziert werden. Die entsprechenden Maschinenteile kamen am Mittwochabend mit einem Swiss-Flug aus Shanghai in Zürich-Kloten an.

Die Produktionsmaschinen würden in den kommenden zwei Wochen in den Produktionshallen der Firma Flawa in Flawil SG aufgebaut und durch Techniker aus China in Betrieb genommen, teilte das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am Mittwochabend mit.

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Sobald die beiden Maschinen mit voller Kapazität laufen, könnten rund um die Uhr täglich zwischen 80'000 und 100'000 FFP2-Masken hergestellt werden. Diese Produktionsmenge leiste einen wesentlichen Beitrag dafür, dass in der Schweiz, insbesondere im Gesundheitssektor, genügend Masken verfügbar seien, hiess es weiter.

Atemschutzmasken der Schutzklassen FFP2 oder FFP3 sind weiterhin vorwiegend für medizinisches Personal vorgesehen, das im richtigen Umgang mit diesen Masken geschult ist. Am Lager sind derzeit 1,2 Millionen FFP2-Masken.

Die Beschaffung der zwei Produktionslinien erfolgte durch den Bund und den Kanton Zürich. Sie teilen sich die Kosten von rund 800'000 Franken pro Maschine.

Empa forscht an Mehrwegmasken

Die Empa will «mit vereinten Kräften gegen den Masken-Notstand»
vorgehen, wie die Material-Forschungsanstalt in einer Mitteilung schreibt.

Viele Schweizer tragen inzwischen in der Öffentlichkeit Schutzmasken. Dabei kommt es immer wieder vor, dass diese auch auf der Strasse entsorgt werden (lesen Sie dazu unseren Kommentar: Hallo Masken-Grüsel, es reicht!). Laut der Empa müsste das nicht sein – denn Forscher arbeiten an wiederverwendbaren Masken.

«Um die Schweiz in der Corona-Krise mit effizientem Schutzmaterial auszurüsten, arbeiten Empa-Forschende gemeinsam mit einem landesweiten Team aus Forschung, Gesundheitswesen und Industrie am Projekt ‹ReMask›», heisst es in der Mitteilung. Neue Maskentypen und Technologien zur Wiederverwendung von Schutzmaterial würden entwickelt – «für jetzt, aber auch für künftige Pandemien».

Eine Maske liegt am Boden.

Am Projekt «ReMask» seien Forschende der Empa, der ETH Zürich, der EPFL und des Labors Spiez sowie Partner aus dem Gesundheitswesen und der Industrie beteiligt.

Die Erkenntnisse aus dem Projekt unterstützten die kürzlich gegründete «National COVID-19 Science Task Force», deren Experten das Bundesamt für Gesundheit (BAG), den Krisenstab sowie andere Bundesstellen bei der Pandemiebewältigung beraten.

Soldaten können Coronavirus-Einsatz jetzt doch als WK anrechnen

Soldaten, die im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie im Einsatz stehen, können sich nun doch mehr als einen Wiederholungskurs anrechnen lassen. Die Finanzierung des Armeeeinsatzes dürfte gemäss Bundesrat über das reguläre Armeebudget erfolgen.

Noch Mitte März hatte der Bundesrat lediglich die Anrechnung der Dauer eines ordentlichen Wiederholungskurses von 19 Tagen bewilligt. Doch «angesichts der besonderen Belastungen», denen die Truppe im laufenden Einsatz ausgesetzt sei, habe der Bundesrat beschlossen, dass der Einsatz im Assistenzdienst als Wiederholungskurs gelte, teilte die Regierung am Mittwoch mit.

Wenn also Armeeangehörige im Kampf gegen das Coronavirus mehr als 19 Diensttage absolvierten, so werde ihnen maximal ein Wiederholungskurs darüber hinaus angerechnet, heisst es in der Botschaft zum Entwurf des Bundesbeschlusses. Diese Anpassung sei nicht mehr als gerecht, sagte Verteidigungsministerin Viola Amherd am Mittwoch vor den Bundeshausmedien.

Denn die Leute fehlten während der Zeit des Einsatzes auch in ihren Betrieben. Wenn sie dann gleich im nächsten Jahr wieder einen WK absolvieren müssten und damit ihren Betrieben erneut entzogen würden, «wäre das sicher nicht positiv», sagte Amherd.

Tessin verlängert Krisenfenster um eine Woche

Die Tessiner Regierung hält auch kommende Woche an ihren restriktiven Massnahmen fest und verlängert das Krisenfenster um weitere sieben Tage. Im Unterschied zur übrigen Schweiz öffnen Coiffeurgeschäfte, Baumärkte und Gartencenter frühestens am 3. Mai.

Die Baustellen im Tessin bleiben auch nächste Woche zu. Dennoch darf in kleinstem Rahmen gearbeitet werden, wie die Tessiner Regierung am Mittwochnachmittag mitteilte. Während bisher nur zehn Personen gleichzeitig auf einer Baustelle arbeiten durften, sind es ab kommendem Montag immerhin 15 Personen.

Tessiner Polizisten patrouillieren und kontrollieren Ausflügler bei Lugano. Bild: Alessandro Crinari/Keystone

Auch für all jene Industriebetriebe, welche weder Lebensmittel noch medizinisch-pharmazeutische Produkte herstellen, gibt es eine leichte Lockerung der Massnahmen: Hier dürfen ab dem nächsten Montag 60 statt nur 50 Prozent des Personals tätig sein, wie die Regierung in einer am Dienstag verfassten Verordnung festhält.

Falls in diesem Falle mehr als zehn Personen gleichzeitig in einer Firma beschäftigt sind, müsse der betreffende Betrieb beim kantonalen Führungsstab ein Gesuch einreichen, hält die Regierung fest. Zudem müssten in jedem Fall weiterhin die Distanz- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Mit der Ausdehnung des Krisenfensters passt sich das Tessin an Italien an. Dort gelten die Restriktionen ebenfalls bis zum 3. Mai. Das Tessin verlängert den Notstand bis zum 31. Mai.

Ostschweiz will schnellere Lockerung für Geschäfte

Der Reihe nach haben die Regierungen der Kantone St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Thurgau den Bundesrat in Medienmitteilungen kritisiert: Sie alle fordern eine schnellere Lockerung für die Geschäfte.

Sie habe den Bundesrat in einem Schreiben aufgefordert, die Lockerungen schneller umzusetzen, teilte die St. Galler Regierung am Dienstagabend mit. Die Folgen seien «wirtschaftlich zu gravierend».

Ab dem 27. April 2020 würden die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden aufgehoben. Damit entstehe «eine nicht vertretbare Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Detailhandels». Verschiedene Branchen hätten mit Konzepten bereits aufgezeigt, wie sich die Öffnung gesundheitspolitisch korrekt umsetzen lasse. Im Fokus solle nicht mehr das Sortiment stehen, «sondern die Möglichkeit, Hygiene- und Abstandsvorschriften einzuhalten».

Öffentlich zugängliche Einrichtungen, Geschäfte und Läden, die die heute auch für Lebensmittelläden geltenden Hygienevorschriften einhalten könnten, müssten deshalb ab dem 27. April wieder öffnen können, so die St. Galler Regierung.


Thurgau will Sonderregeln

Am Mittwoch folgten die Regierungen von Appenzell Ausserrhoden und des Thurgau mit praktisch identischen Forderungen - allerdings in unterschiedlichem Tonfall.

Der Ausserrhoder Regierungsrates forderte, dass diejenigen Geschäfte und Läden, die die Corona-Vorschriften einhalten könnten, «so schnell als möglich wieder geöffnet werden». Im Fokus solle nicht das Sortiment, sondern die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften stehen, hiess es auch in dieser Mitteilung.

Die Thurgauer Regierung wiederum teilte mit, sie könne sich vorstellen, dass bei der Lockerung kantonale Unterschiede berücksichtigt werden könnten. In der Nordostschweiz sei die Ausbreitung des Coronavirus deutlich tiefer als in anderen Landesteilen.

Aus diesem Grund unterstütze der Regierungsrat die Forderung mehrerer Kantone an den Bundesrat, dass die Situation des Detailhandels, der Gastronomie und des Veranstaltungswesens nochmals überprüft werde.

Wirtschaftskommission erhöht Druck auf den Bundesrat

Der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) geht die Lockerung des Lockdowns zu wenig schnell. Sie erwartet vom Bundesrat mehr Planbarkeit und Rechtssicherheit für die Unternehmen und hat verschiedene Motionen verabschiedet.

Die WAK plädiert für eine schnelle Wiederaufnahme des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Sie belässt es nicht bei Empfehlungen, sondern will die Regierung mit verschiedenen Vorstössen zum Handeln zwingen.

Nach Ansicht der Kommission sollen sämtliche öffentlich zugänglichen Einrichtungen bereits ab dem 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen und auch kleinere Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten wieder erlaubt sein. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Distanz- und Hygienemassnahmen des Bundes eingehalten werden können. Diese Motion wurde mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Für Branchen, die am 11. Mai noch nicht zurück in den normalen Betrieb können, soll der Bundesrat erlaubte Tätigkeiten bezeichnen. Auch Schulen und Kinderbetreuungsstätten sollen ihren Betrieb am 11. Mai 2020 wieder aufnehmen müssen. Das fordert die WAK mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss die WAK schliesslich eine Kommissionsmotion, wonach der gastgewerbliche Stillstand etappiert aufgehoben werden soll.
Zu allen drei Motionen liegen Minderheitsanträge vor. Sie vertreten die Meinung, man solle weiterhin den Bundesrat aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse und basierend auf den beobachteten Entwicklungen über die weiteren Schritte entscheiden lassen.

Aargau plant Abgabe von 200'000 Schutzmasken

Der Kanton Aargau will im Zusammenhang mit der Lockerung der Schutzmassnahmen für Coiffeurgeschäfte, Gartencenter und Baumärkten rund 200'000 Schutzmasken abgeben. Unabhängig von der Einführung einer Maskenpflicht wird gemäss Kanton eine hohe Nachfrage bestehen.

Es sei vorgesehen, dass die Masken, die Unternehmen und Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellt werden sollen, bei dezentralen Abgabestellen bezogen werden könnten, teilte die Staatskanzlei Aargau am Mittwoch mit. Die vom Regierungsrat eingesetzte Task Force Coronavirus werde über die Organisation und die Modalitäten der Schutzmaskenaktion für den ersten Schritt der Massnahmen-Lockerung informieren, sobald diese geregelt seien.

Die Task Force Coronavirus bereitet sich gemäss Angaben der Staatskanzlei auf die Umsetzung der Schutzmassnahmen vor. So wird der Kanton die Schutzkonzepte der Betriebe kontrollieren sowie für die Sicherstellung des Schutzes von Kunden und Mitarbeitenden zuständig sein.

So ähnlich wird auch bald in der Deutschschweiz ein Coiffeurbesuch aussehen: Ein Friseur bei der Arbeit am Samstag, 14. März 2020 in Bellinzona. Bild: Keystone

T-Shirt mit Berset-Spruch schon 3000 Mal verkauft

Ein T-Shirt mit einem Bonmot von Bundesrat Alain Berset findet in der Romandie reissenden Absatz. Innert weniger Tage wurden fast 3000 Stück verkauft, wie die Initianten am Mittwoch auf Anfrage mitteilten.

«Il faut agir aussi vite que possible, mais aussi lentement que nécessaire» steht auf dem T-Shirt geschrieben. Berset wollte damit an der Medienkonferenz am 16. April erklären, wie sich der Bundesrat den Ausstieg aus dem Corona-Krisenmodus vorstellt: «So schnell wie möglich und so langsam wie nötig.»

Kommunikationsprofis aus Freiburg lancierten den T-Shirt-Verkauf einen Tag später, also am vergangenen Freitag. Ein Shirt kostet 25 Franken, der Erlös kommt der Glückskette zugute.

Pete Mager vom «By the Way Studio» in Freiburg geht inzwischen davon aus, dass 30'000 bis 70'000 Franken für die Glückskette herausspringen werden. Ursprünglich hatte man sich einen Erlös von 10'000 Franken erhofft.

Vielleicht hat es auch genützt, dass der Bundesrat den Satz während der Pressekonferenz gleich mehrmals wiederholte: Siebdrucker Juan Gomez druckt T-Shirts mit dem Berset-Spruch in Sevaz FR. Bild: Keystone

Mögliches Maskenobligatorium stellt Hörbehinderte vor Probleme

Auch Hörbehinderte sind von der Coronavirus-Pandemie betroffen. Für sie stellt besonders der Zugang zu Informationen und zu Pflegeleistungen eine Herausforderung dar.

Information ist ein entscheidender Faktor während der Pandemie, wie Sandrine Burger, Mediensprecherin beim Schweizerischen Hörbehindertenverband, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Zu Beginn hätten Hörbehinderte etwa Schwierigkeiten gehabt, an nicht geschriebene Informationen der Behörden heranzukommen.

Unterdessen habe das Bundesamt für Gesundheit reagiert, erklärte Burger. Innert zwei Wochen sei ein rundes Dutzend Videos aufgeschaltet worden. Die Fernsehsender der SRG liessen die Medienkonferenzen des Bundes in Gebärdensprache übersetzen. Im Allgemeinen seien die Reaktionen auf die Bedürfnisse Hörbehinderter rasch erfolgt.

In der Schweiz leben etwa 10'000 Menschen, die gar nichts hören. Hinzu kommt eine gute Million mit Hörproblemen. Für sie stelle die vorgeschriebene Voranmeldung bei Ärzten, die Schilderung von Symptomen und das Verstehen von ärztlichen Anweisungen ein Problem dar, wie Burger ausführte. Das führe dazu, dass der Arztbesuch oft zögerlich oder spät erfolge, was wiederum die Gefahr für die Gesundheit steigen lasse.

Auch ein mögliches Maskenobligatorium stellt Hörbehinderte vor Probleme. Wenn jedermann einen Mundschutz trägt, entfällt die Möglichkeit des Lippenlesens. Der Hörbehindertenverband hat deswegen einen Brief an die Ärzteschaft geschickt.

Geschlossene Grenze in Kreuzlingen wird bis Ende April überprüft

Bis Ende April will das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement prüfen, ob und wie die Beschränkungen an der Grenze zwischen Kreuzlingen und Konstanz gelockert werden könnten. Dies hat Bundesrätin Karin Keller-Sutter dem Kreuzlinger Stadtrat zugesichert.

Anfangs April hatte sich der Stadtrat mit einem Brief an Bundesrätin Karin Keller-Sutter (FDP) gewandt und darin auf die Unsicherheiten aufmerksam gemacht, die die baulichen Sicherheitsmassnahmen entlang der Kunstgrenze auf Deutscher und Schweizer Seite auslösten. Gefragt wurde nach Massnahmen, mit denen die Situation entschärft werden könnte.

Sie sei sich bewusst, dass die temporären Einreiseeinschränkungen einschneidende Auswirkungen auf das soziale Zusammenleben der Bevölkerung in Kreuzlingen und Konstanz hätten, antwortete die Bundesrätin laut einer Medienmitteilung des Kreuzlinger Stadtrats vom Mittwoch.

Erst war es nur ein Zaun, dann wurde ein zweiter hinzugestellt: Die Grenze zwischen Kreuzlingen und Konstanz. Bild: Keystone

Mittlerweile habe der Bundesrat entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus ab dem 27. April schrittweise zu lockern. Seit dem 17. April seien vor allem die grenzüberschreitende Betreuung von erkrankten, betagten oder minderjährigen Familienangehörigen sowie die Wahrnehmung des Besuchsrechts von Kindern und deren Begleitperson oder gegenseitige Besuche innerhalb der Kernfamilie wieder möglich.

Damit habe man besonders belastenden Konstellationen angemessen Rechnung tragen können, schrieb die Bundesrätin. Andere Einschränkungen seien mit dieser Praxisänderung aber noch nicht aufgehoben worden. Dies könnte sich ändern: «Der Bundesrat hat mein Departement beauftragt, bis Ende April zu prüfen, in welchem Ausmass und in welcher Abfolge die Massnahmen an der Grenze gelockert werden können», teilte sie mit.

Medienkonferenz zur Bundesratssitzung um 15 Uhr

Zur heutigen Bundesratssitzung findet eine Medienkonferenz statt. Gesundheitsminister Alain Berset, Verteidigungsministerin Viola Amherd und Finanzminister Ueli Maurer informieren um 15 Uhr zum aktuellen Entscheiden im Zusammenhang mit der Corona-Krise.

205: Leicht mehr Neuansteckungen in letzten 24 Stunden

In der Schweiz und in Liechtenstein haben sich innerhalb eines Tages 205 Personen neu mit dem Coronavirus angesteckt. Damit ist die Zahl der Neuansteckungen wieder leicht gestiegen. Am Dienstag waren noch 119 bestätigte Neuansteckungen gemeldet worden.

Insgesamt gab es am Mittwoch laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) 28'268 laborbestätigte Fälle. Die Todesfälle in allen Kantonen zusammen nahmen nach einer Zählung der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bis Mittwochmittag auf 1490 zu. Der Kanton Waadt steht an der Spitze mit 310 Toten, vor dem Tessin mit 295 Toten. An dritter Stelle steht Genf mit bisher 205 Toten.

Keystone-SDA analysiert die auf den Internetseiten der Kantone vorliegenden offiziellen Daten und aktualisiert sie zweimal täglich, mittags und abends. Obwalden und Appenzell-Innerrhoden sind gemäss dieser Zählung die einzigen Kantone ohne Todesopfer.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gab die Zahl der Todesopfer am Mittag mit 1217 an. Das Amt bezieht sich auf die Meldungen, die die Laboratorien sowie Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Meldepflicht bis am Dienstagmorgen übermittelt hatten. Die Zahl könne deshalb von den Zahlen der Kantone abweichen, schrieb das BAG weiter.

Bisher wurden gegen 231'000 Tests durchgeführt. Davon waren 14 Prozent positiv, wie das BAG schreibt. Eine Person kann mehrere Male getestet worden sein.

Erstmals seit 130 Jahren keine 1.-Mai-Kundgebungen

Der Tag der Arbeit muss dem Coronavirus weichen. Erstmals seit 130 Jahren finden am 1. Mai in der Schweiz keine Kundgebungen statt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) setzt stattdessen aufs Internet.

Der traditionelle Arbeiterkampftag werde online mit Foren und ähnlichen Veranstaltungen begangen, sagte SGB-Mediensprecher Urban Hodel am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Um 13 Uhr soll es eine Live-Übertragung aus dem Zürcher Volkshaus geben.

Das weitere Programm ist gemäss Hodel noch in der Planung. Nähere Angaben stellte er für kommende Woche in Aussicht. Die traditionellen Erst-Mai-Bändel zum Anheften am Revers werden aber dieses Jahr durch Plakate für den Balkon ersetzt. Diese tragen die Aufschrift «Solidarität jetzt erst recht» und können beim SGB bereits bestellt werden.

Am diesjährigen Arbeiterkampftag wird wegen Corona digital marschiert. Archivbild Keystone

Tessin will Lockdown verlängern

Die Tessiner Regierung hat den Bundesrat um eine Verlängerung des Krisenfensters bis zum 3. Mai gebeten. Dieser entscheidet voraussichtlich noch am Mittwoch über die Anfrage aus dem Südkanton.

Gemäss Berichten von Radiotelevisione Svizzera (RSI) möchte die Tessiner Regierung das Krisenfenster um eine Woche verlängern und hat deshalb am Dienstag dem Bundesrat ein entsprechendes Schreiben übermittelt. Die Tessiner Staatskanzlei hat dies auf Anfrage von Keystone-SDA bestätigt. Details zu einer allfälligen Verlängerung des Krisenfensters werden am späteren Mittwochnachmittag in einer Medienkonferenz erklärt.

Wie RSI berichtet, möchte die Tessiner Regierung trotz geplanter Verlängerung des Krisenfensters auch den Forderungen der Wirtschaft entgegenkommen. Unter anderem sollen auf Tessiner Baustellen 15 Personen gleichzeitig arbeiten können - aktuell dürfen sich nicht mehr als zehn Personen gleichzeitig auf einer Baustelle aufhalten.

Nicht einverstanden mit der Verlängerung des Krisenfensters sei die Gewerkschaft Unia, berichtet RSI weiter. Gemäss Artikel 7 der Verordnung 2 über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus' müssen die Sozialpartner den geplanten Massnahmen einer Kantonsregierung zustimmen.

Leere Strassen in Chiasso: Das Tessin will den Lockdown verlängern. Bild: Keystone

BAG empfiehlt Tests bei allen Erkrankten mit Covid-19-Symptomen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weitet seine Testkriterien für Covid-19 aus: Neu sollen alle Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung mit oder ohne Fieber, mit Muskelschmerzen oder Geruchs- oder Geschmacksverlustes getestet werden.

Ausserdem sollen Kantonsärztinnen und Kantonsärzte auch bei asymptomatischen Personen in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen Tests anordnen können, wenn das gerechtfertigt sei, um die Ausbreitung des Virus innerhalb der Einrichtung zu verhindern und zu kontrollieren, wie das BAG am Mittwoch auf seiner Website schreibt.

Bisher wurden Covid-19-Tests nur bei Personen empfohlen, die neben den erwähnten Symptomen auch mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllten: Sie befanden sich bereits im Spital, gehörten einer besonders gefährdeten Gruppe an (älter als 65 Jahre, Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauferkrankung, chronische Atemwegserkrankung, Krebs) oder gehörten zum Gesundheitspersonal und standen zwischen zwei und 15 Minuten in Kontakt mit Patienten.

Abstrich in einem Corona-Testzentrum in Thierrens VD. Bild: Keystone

Die Massnahmen seien Teil einer neuen Teststrategie während der schrittweisen Öffnung des Lockdowns ab dem 27. April, schreibt das BAG weiter. Denn dabei bestehe die Gefahr, dass die Fallzahlen wieder anstiegen.

Um die Übertragungsketten besser kontrollieren zu können, müssten deshalb die Fallerkennungs sowie die Isolations- und Quarantänemassnahmen in den Kantonen verstärkt werden. Am Vortag hatte das BAG die Beteiligung an der Entwicklung einer Contact-Tracing-App bekanntgegeben. Diese soll die Identifizierung von Kontakten bestätigter Fälle erleichtern.

Von Schnelltest und serologischen Tests rät das BAG weiterhin ab. Für die Diagnose von Covid-19 sei nur der sogenannte PCR-Tests verlässlich. Dabei werden von medizinischem Fachpersonal Proben aus den oberen oder unteren Atemwegen entnommen.

Selbständige erhalten Schonfrist nach Betriebsöffnung

Der Bundesrat gewährt Selbständigerwerbenden, die ihren Betrieb in den nächsten Wochen wieder öffnen dürfen, eine Schonfrist. Sie haben bis am 16. Mai Anspruch auf Erwerbsersatz.

Am 27. April öffnen Coiffeursalons, Massagepraxen oder Kosmetikinstitute ihre Türen, am 11. Mai sind Geschäfte und Märkte an der Reihe. Nach geltendem Recht würde der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz an diesem Tag enden.

In der Praxis werde es jedoch so sein, dass die Selbständigen ihre Dienstleistungen nicht vom ersten Tag an wieder vollständig erbringen könnten, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch. So können sie zum Beispiel wegen Hygiene- und Abstandsvorschriften weniger Kunden bedienen.

Der Bundesrat vergleicht ihre Situation mit der Situation jener Selbständigerwerbenden, die indirekt von den Massnahmen gegen die Corona-Pandemie betroffen sind. Deren Anspruch auf den Corona-Erwerbsersatz dauert bis zum 16. Mai. Diese Frist soll nun für alle Selbständigen gelten.

Der Anspruch wird automatisch gewährt: Bezügerinnen und Bezüger, die bereits Corona-Erwerbsersatz beziehen, brauchen nichts zu unternehmen. Die AHV-Ausgleichskasse verlängert ihren Anspruch gemäss der neuen Frist.

Für Selbständigerwerbende mit Geschäften, die voraussichtlich über den 16. Mai hinaus geschlossen bleiben müssen, läuft der Anspruch auf den Corona-Erwerbsersatz weiter. Das dürfte insbesondere die Gastronomie betreffen. Das gleiche gilt für Selbständigerwerbende, deren Veranstaltung verboten worden ist.

Auch in den anderen Fällen, in denen ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz besteht, ändert sich nichts: Personen, die in Quarantäne gehen müssen, erhalten die Entschädigung weiter. Das gleiche gilt für Angestellte, die nicht arbeiten können, weil ihre Kinder nicht mehr in der Schule, Kita oder von den Grosseltern betreut werden.

Zürcher Gewerbeverband will Arbeitstag am 1. Mai

Dienstleistungsbetriebe, die nächste Woche wieder öffnen dürfen, sollen ausnahmsweise auch am 1. Mai arbeiten dürfen. Dies fordert der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV).

Der KGV ruft den Zürcher Regierungsrat dazu auf, sich dem Kanton Thurgau anzuschliessen und eine pauschale Ausnahmebewilligung zu erteilen, um am «Tag der Arbeit» arbeiten zu dürfen. Die Massnahme solle dabei helfen, den Ansturm von Kundinnen und Kunden nach dem wochenlangen Lockdown zu bewältigen, teilte der KGV am Mittwoch mit.

Der 1. Mai soll im Kanton Zürich für die Betriebe, welche am 27. April der Betrieb wieder aufnehmen können, ein Arbeitstag sein, wenn diese das möchten. Gelten würde diese Ausnahmeregelung somit für Gärtnereien, Blumenläden, Bau- und Gartenfachmärkte sowie personenbezogene Dienstleistungsbetriebe mit Körperkontakt wie medizinischen Massagen, Tattoo- und Kosmetikstudios , Coiffeure, Zahnärzte und Physiotherapeuten.

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