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Coronavirus in der Schweiz
+++ Bund soll 2020 Rechnung für Kurzarbeit begleichen +++ Arztbesuche wegen Covid-19 nehmen wieder zu

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit Montag dem 11. Mai fährt der Schweizer ÖV wieder weitgehend nach normalem Fahrplan. Auch Schulen und viele Geschäfte haben erstmals seit knapp zwei Monaten geöffnet.

  • Coiffeurgeschäfte, Kosmetikstudios, Gartencenter und Baumärkte öffneten bereits am 27. April.

  • Eine dritte Lockerung ist am 8. Juni vorgesehen.

Wann und wie stark die «Lockdown»-Massnahmen wirken, zeigt der Vergleich des Schweizer Covid-19-Ausbruchs mit anderen Ländern.

Einbezug der Armee findet in der Politik Zustimmung

Der laufende Armeeeinsatz in der ganzen Schweiz während der Pandemie kommt im Parlament gut an. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats beantragt einstimmig, den Assistenzdienst zu genehmigen, und dankt den Armee-Verantwortlichen und -Angehörigen.


Die Aufgabe der Armee besteht insbesondere darin, den zivilen Spitaleinrichtungen bei der Grundpflege zu helfen, infektiöse Patientinnen und Patienten zu transportieren, die kantonalen Polizeikorps zu entlasten und die Eidgenössische Zollverwaltung zu unterstützen. Die Kommission nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Einsatz – das grösste Truppenaufgebot seit dem Zweiten Weltkrieg – gut abgelaufen ist, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten.


Um den Bedürfnissen der zivilen Behörden gerecht zu werden, mobilisiert die Armee Angehörige, verlängert Wiederholungskurse und bietet erstmals Durchdiener auf, die zwar noch in der Armee eingeteilt sind, ihre Ausbildungsdienstpflicht jedoch bereits erfüllt haben. Die Kommission unterstützt den Entscheid des Bundesrats, dass die Dienstleistenden ihren vollen Lohn erhalten und ihnen bis zu zwei Wiederholungskurse angerechnet werden.
Das Geschäft wird von beiden Räten in der ausserordentlichen Session behandelt.

Grosser Einsatz von Armee und Zivilschutz: Oberstleutnant Raul Barca zieht als Demonstration bei einer Medienkonferenz in Genf eine Schutzmaske an.

Astra beendet Ausnahmen

Ab Freitag gelten wieder die üblichen Arbeits- und Ruhezeitvorschriften für Lastwagenchauffeure. Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat die wegen der Corona-Krise im März verfügten Ausnahmen aufgehoben. Das selbe gilt für das Gesamtgewicht von Fahrzeugen.


Fahrten mit schweren Motorwagen (Lastwagen, Sattelschlepper) zum Transport von Gütern für den täglichen Bedarf sind vom Sonntags- und Nachtfahrverbot aber weiterhin ausgenommen, wie das Astra am Donnerstag mitteilte.


Seit dem 20. März hatten Chauffeure während zwei aufeinanderfolgenden Wochen anstelle von 90 gesamthaft bis zu 112 Stunden ein Fahrzeug fahren dürfen. Und Lastwagen hatten mit einem höheren Gewicht als üblich fahren können.


Das Astra hatte dies verfügt, um die Transportkapazitäten aufrecht zu erhalten und um Härtefälle zu vermeiden. Das Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung hatte geprüft, ob die Erleichterung im Einzelfall nötig ist und die entsprechende Bescheinigung erteilt. Diese Erleichterungen liefen nun am Donnerstag aus.

Das Astra beendet Massnahmen zu Ruhezeit von Chauffeuren.

Wieder mehr neue Fälle

In der Schweiz und in Liechtenstein haben sich innerhalb eines Tages 179 Personen neu mit dem Coronavirus angesteckt, zum zweiten Mal mehr als am Vortag. Zuletzt hatte hatte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) noch 143 zusätzliche Fälle gemeldet, davor deren 100.

Insgesamt gab es nach Angaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vom Donnerstag 29'586 laborbestätigte Fälle. Die Fallzahlen unterliegen einer wöchentlichen Schwankung mit jeweils tieferen Zahlen am Wochenende.

Das BAG gab die Zahl der Todesopfer mit 1423 an. Das waren 15 mehr als am Mittwoch. Das Bundesamt bezieht sich auf die Meldungen, die die Laboratorien sowie Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Meldepflicht bis am Donnerstagmorgen übermittelt hatten. Die Zahl könne deshalb von den Zahlen der Kantone abweichen, schreibt das BAG. Pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner gab es 345 Infektionen.

Bisher wurden rund 266'200 Tests durchgeführt. Davon waren nach Angaben des BAG 13 Prozent positiv. Eine Person kann mehrere Male getestet worden sein.

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Seit Kurzem empfiehlt das BAG Tests für alle Patienten mit Symptomen von Covid-19. Zunächst waren nur Menschen mit Vorerkrankungen und Spitalpatienten getestet worden sowie Gesundheitspersonal.

Farbe Pink kennzeichnet Lockerung der Massnahmen

Pink, die neue Kampagnenfarbe des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), steht für weitere Lockerungen der Massnahmen. Einiges ist nun wieder erlaubt, wenn Schutzkonzepte eingehalten werden.
«Auch wenn Einiges nun wieder möglich wird: Befolgen Sie weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln», schrieb das BAG am Donnerstag: Abstand halten, keine Hände schütteln, Hände regelmässig waschen, in Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen, bei Symptomen zu Hause bleiben. Auf dem neuen BAG-Plakat «So schützen wir uns» wird das Maskentragen empfohlen, wenn der Abstand nicht möglich ist.


Trotz der schrittweisen Massnahmenlockerungen empfiehlt das BAG, nach Möglichkeit weiterhin im Homeoffice zu arbeiten. Dadurch reduzierten sich die Kontakte und somit die Verbreitung des Virus.

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Grosszügige Rundung bei Maturanoten

Luzerner Maturandinnen und Maturanden werden dieses Jahr von einer grosszügigeren Rundung der Maturanoten profitieren können. Damit soll ein allfälliger Nachteil, der durch den Wegfall der mündlichen Prüfung entstehen könnte, ausgeglichen werden.

Wie andere Zentralschweizer Kantone, so hat auch Luzern entschieden, wegen der Coronapandemie nicht auf die Maturaprüfung zu verzichten. Durchgeführt werden sollen aber nur die schriftlichen Prüfungen, dies um die Lehrer- und Schülerschaft in den erschwerten Bedingungen zu entlasten.

Bei den Schülerorganisationen sowie bei SP und Grünen stiess der Entscheid des Kantons Luzern auf Kritik. Sie erklärten etwa, dass mit der Durchführung der schriftlichen Prüfungen und dem Verzicht auf mündliche Examen neue Ungleichheiten entstehen könnten.

Aldo Magno, Leiter Dienststelle Gymnasium, hatte am Donnerstag aber «eine beruhigende Nachricht» für die Maturandinnen und Maturanden. Die Bestehungschancen blieben dank einer Anpassung in der Notengebung im Vergleich zu normalen Jahren unverändert, erklärte er an einer Medienkonferenz.

Bei der Matura gelten sowohl die Erfahrungs- wie auch die Prüfungsnoten. Bislang wurde jeweils in den einzelnen Fächern Richtung Prüfungsnote gerundet. Ist die Prüfungsnote tiefer als die Erfahrungsnote, kann 2020 gegebenenfalls auch aufgerundet werden.

Ausnahmen fürs Untergymi

Der Bundesrat hatte am Mittwoch bestimmt, dass für die obligatorischen Schulen der Präsenzunterricht am 11. Mai aufgenommen wird. Für die beiden ersten Klassen des Untergymnasiums gilt dies im Kanton Luzern nur bedingt. Sie werden aus Rücksicht auf die Maturaprüfungen zeitweise noch auf den Präsenzunterricht verzichten müssen.

Bildungsdirektor Marcel Schwerzmann zeigte sich überzeugt, dass die Schulen im Kanton Luzern nach dem fast zwei Monate lagen Unterbruch gut auf den Start des Präsenzunterrichts vorbereitet seien. Die Rückkehr in die Schulhäuser werde gut und geordnet vonstatten gehen, sagte er. Die Vorbereitungen für diesen «grossen Schritt» seien bereits weit fortgeschritten.

Für die Volksschulen wurden nach Angaben des Kantons Weisungen und ein konkretes Schutzkonzept für den Präsenzunterricht erarbeitet. Die Schulen erhalten Vorgaben zu Abstandsregeln und Hygienebestimmungen.

Individuelle Förderung

Charles Vincent, Leiter Dienststelle Volksschulbildung, sagte, er gehe nicht davon aus, dass durch den Fernunterricht grosse Wissenslücken entstanden seien, auch wenn klar sei, dass einige Kinder nicht zufriedenstellend gefördert worden seien. Geplant sei deswegen wo nötig eine individuelle Förderung.

Leistungskontrollen sollen nicht in allen Fächern mit Noten bewertet werden – in der Primarschule lediglich in den Fächern Deutsch, Mathematik, Natur/Mensch/Gesellschaft, in der Sekundarschule in Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik. Vincent sagte weiter, dass die schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen ab dem 11. Mai wieder im gewohnten Rahmen geführt würden.

In der Berufsbildung zeigt sich nach Angaben des Kantons Luzern, dass sich die aktuelle Lehrstellensituation wegen Corona nicht verschlechtert habe. Christof Spöring, Leiter Dienststelle Berufs- und Weiterbildung, sagte, dass sich die Zahlen der neuen Lehrverträge auf dem Niveau des Vorjahres bewegten.

Wenn die Hochschulen ab 8. Juni 2020 schrittweise ihren Betrieb wieder aufnehmen, wird der ordentliche Vorlesungsbetrieb bereits abgeschlossen sein. Bereits ab 11. Mai darf die Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB) wieder öffnen.

Unterschriften sammeln ab 1. Juni wieder möglich

Der Polit-Betrieb kann in einigen Wochen ein weiteres Stück in Richtung Normalität gehen: Ab dem 1. Juni dürfen Komitees wieder Unterschriften sammeln. Das Sammeln war wegen der Corona-Pandemie seit Anfang April untersagt.

Das vom Bundesrat beschlossene Ende des Fristenstillstandes per 31. Mai bedeutet automatisch auch das Ende des Zürcher Fristenstillstandes. Deshalb dürften Komitees ab dem 1. Juni wieder Unterschriften für Initiativen oder Petitionen sammeln. Es können auch wieder Wahlvorbereitungs-Verfahren durchgeführt werden, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.

Gemeinden dürfen zudem beginnen, ihre nächste Gemeindeversammlung vorzubereiten. «In vielen Gemeinden stehen wichtige Entscheide an. Ich hoffe deshalb, dass es die epidemiologische Situation zulässt, dass Gemeindeversammlungen noch vor den Sommerferien wieder stattfinden können», wird Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) in der Mitteilung zitiert.

Ab wann die Versammlungen wieder erlaubt werden, entscheidet der Bundesrat voraussichtlich am 27. Mai. Sollte der Bundesrat das Versammlungsverbot für politische Veranstaltungen dann lockern, werden die Gemeinden die Interessenabwägung zwischen Gesundheitsschutz und Dringlichkeit der politischen Entscheide selber vornehmen müssen. Sie sind dann auch selber für ein Schutzkonzept verantwortlich.

Coronavirus im Abwasser gefunden

Der Nachweis des neuen Coronavirus im Abwasser ist gelungen. Selbst kleine Konzentrationen lassen sich laut Forschern der beiden ETHs in Proben nachweisen. Dennoch könne das Trinkwasser in der Schweiz ohne Bedenken konsumiert werden.

Ein Forscherteam der ETH Lausanne (EPFL) und des Wasserforschungsinstitut des ETH Zürich (Eawag) arbeite nun daran, die Methode zu optimieren, heisst es in einer Mitteilung der ETHs vom Donnerstag. Werden die Proben rasch analysiert, könnte laut den Forschern ein Wiederanstieg von Infektionen während des Exits aus dem Lockdown ungefähr eine Woche früher erkannt werden als mittels klinischer Tests bei den Betroffenen.

Klärwerk Werdhölzli in Zürich

Aus Lugano, Lausanne und Zürich wurden erste Abwasserproben analysiert, im Fall von Zürich und Lugano auch je eine aus der Zeit Ende Februar mit den ersten bekannten Fällen von Infektionen in der Schweiz. In allen Proben sei es den Forschenden gelungen, das neue Coronavirus nachzuweisen.

Trinkwasser nicht gefährdet

In den neueren Proben seien die Konzentrationen so hoch, dass eine Analytik verhältnismässig einfach scheine. Nicht so für die Proben vom Februar: «Dass es gelungen ist, aus Lugano mit erst einem und aus Zürich mit erst sechs bekannten Fällen bereits ein Signal im Abwasser zu messen, konnten wir nicht erwarten», wird EPFL-Umweltwissenschaftlerin Tamar Kohn in der Mitteilung zitiert.

Nach aktuellem Wissensstand gebe es keine Hinweise darauf, dass der Erreger sich über Wasser oder Abwasser verbreitete. Schweizer Trinkwasser sei hygienisch von hervorragender Qualität und eigne sich auch während einer Pandemie zum Trinken, heisst es in der Mitteilung.

Gefrorene Proben werden analysiert

Die erfolgreiche Detektion von tiefen Virenkonzentrationen zu einer frühen Zeit des Ausbruchs soll es möglich machen, rückwirkend die Kurve des Covid-19-Anstiegs zu rekonstruieren. Bis die über 300 Proben, die zurzeit an der Eawag und der EPFL eingefroren lagern, alle ausgewertet seien, würden aber noch Wochen vergehen.

Man könne aber kaum auf eine exakte Zahl von Infizierten rückschliessen, unter anderem schwanke die Zahl der ausgeschiedenen Viren pro Angestecktem zu stark. Wichtig sei jedoch der Verlauf: Am Beispiel der Proben aus Lausanne konnten die Wissenschaftler in den letzten Tagen den Anstieg der Sars-CoV2-Viren im Abwasser zwischen März und April grob nachzeichnen: Kohn schätzt die Vervielfachung der Konzentration derzeit auf das Zehn- bis Hundertfache.

Ziel ist ein Frühwarnsystem

Von zwölf Kläranlagen, neun davon aus dem Tessin, wurden seit dem Bekanntwerden der ersten Covid-19-Erkrankungen Proben genommen. Hauptziel des Projekts sei jedoch nicht der Rückblick, sondern der Aufbau eines Systems mit Frühwarnfunktion.

Mit Proben aus zwanzig grossen, geografisch gut über die Schweiz verteilten Kläranlagen könne man so das das Abwasser von rund 2,5 Millionen Leuten überwachen, schreiben die ETHs. In der Schweiz gibt es über 700 Kläranlagen, die rund 1,7 Milliarden Kubikmeter Abwasser reinigen.

Ansteckung unwahrscheinlich

Gemäss Bundesamt für Umwelt (Bafu) ist eine Ansteckung mit dem Coronavirus über den Kontakt mit Abwasser sehr unwahrscheinlich, wie es Mitte April hiess. Unwahrscheinlich scheint laut Bafu eine Ansteckung auch durch Hautkontakt mit Fluss- und Seewasser, da Coronaviren im Wasser nur kurze Zeit überleben und in den Kläranlagen effektiv abgetötet werden.

Laut Mitteilung dauern Forschungsprojekte in diesem Umfang üblicherweise mehrere Jahre. Die Gruppe um Kohn (Labor für Umweltchemie an der EPFL) sowie Christoph Ort und Tim Julian von der Eawag habe innert weniger Wochen aufgezeigt, dass aus der Idee Realität werden könne.

Keine Quartalszahlen der Swiss

Die auf dem Tagesprogramm angekündigte Berichterstattung zu den Quartalszahlen der Fluggesellschaft Swiss entfällt. Deren Muttergesellschaft Lufthansa hat erste Angaben zum Quartalsabschluss bereits vor einer Woche kommuniziert und dabei bekannt gegeben, detaillierte Zahlen erst in der zweiten Maihälfte zu publizieren.

Letzter Rückholflug angekommen

Ende einer historischen Rückholaktion: Am Mittwochabend ist das letzte vom Aussendepartement gecharterte Flugzeug mit im Ausland gestrandeten Schweizer Passagieren in Zürich angekommen. Es hat Reisende aus Ghana, der Elfenbeinküste und aus Burkina Faso zurückgebracht.


Damit endet die gemäss EDA-Angaben bislang «grösste Rückholaktion» der Schweiz. Die Maschine der Schweizer Luftfahrtgesellschaft Helvetic Airwys landete um kurz vor 20.40 Uhr in Zürich, wie die Fluggesellschaft und das Aussendepartement (EDA) am Mittwochabend mitteilten.


Das Flugzeug war am Dienstagmorgen nach Ouagadougou in Burkina Faso gestartet. Nachdem es dort abhob, legte es einen ersten Stopp in der ghanaischen Hauptstadt Accra ein. Es folgte ein Zwischenstopp am Mittwoch in Abidjan in der Elfenbeinküste.

Ende einer historischen Rückholaktion: Am Mittwochabend ist das letzte vom EDA gecharterte Flugzeug in Kloten angekommen.


An Bord waren 46 Passagiere aus der Schweiz, davon 24 mit Wohnsitz in der Schweiz. 46 Passagiere stammten aus anderen Ländern. Die acht Besatzungsmitglieder – drei Piloten, vier Mitglieder des Kabinenpersonals und ein Mechaniker – haben sich gemäss Angaben der Fluggesellschaft als Freiwillige für diesen Einsatz gemeldet.


Mit der Ankunft dieses Flugzeugs endet die aktive Rückholaktion des EDA. Insgesamt 35 Flüge aus Lateinamerika, Afrika, Asien, Ozeanien und innerhalb Europas hat das Departement im Rahmen seiner Rückholaktion organisiert.


Reisende, die sich immer noch im Ausland befinden und nicht mehr zurückkehren können und deren Situation schwierig ist, sowie Auslandschweizerinnen und -schweizern, bietet das EDA Unterstützung und konsularischen Schutz im Rahmen seiner Möglichkeiten an, wie das Departement auf seiner Webseite schreibt.

Circus Knie hofft auf Kurztournee im Spätsommer

Ausharren im Wartequartier in Rapperswil-Jona, heisst es beim Circus Knie seit Mitte März. Die Zirkusfamilie und ihre über 200 Artisten, Zeltarbeiter, Tierpfleger, Musiker und Chauffeure hoffen, dass eine verkürzte Tournee doch noch möglich wird.

Ob es damit im Sommer oder Herbst noch klappt, ist sehr unsicher. Trotz allem strahlt Zirkus-Patron Fredy Knie (73) eine souveräne Ruhe aus und sieht auch etwas Positives: «Wir haben die Generalprobe gehabt. Wir sind parat.» Innert einer guten Woche wäre die Truppe bereit für für eine verkürzte Tournee. «Die Hoffnung stirbt zuletzt.»

Knie musste die Premiere im März wegen der Coronakrise absagen und die 101. Tournee verschieben. Zahlreiche Gastspiele sind gestrichen. «Es ist ein unglaublich schwieriges Gefühl für uns alle», sagt Knie. «Wir haben die Verantwortung für unsere über 200 Leute, die auf Tournee gehen wollen.»

Hochseilartist Diego Balbin hält sich im Heimquartier am Obersee fit.

Locarno: Förderung statt Online-Premieren

Kein sommerliches Filmfieber in Locarno: Aufgrund des vom Bundesrat verhängten Veranstaltungsverbots bis Ende August steht fest, dass auch das 73. Locarno Film Festival 2020 in seiner üblichen Form vor Ort nicht durchführbar ist.


Wie Festivalpräsident Marco Solari im Communiqué vom Mittwoch zitiert wurde, hatten die Organisatoren schon länger damit gerechnet und sich entsprechend vorbereitet: Statt des geplanten Filmtreffens, das vom 5. bis 15. August hätte stattfinden sollen, gebe es Locarno 2020 – For the Future of Films. Dabei handelt es sich um eine Initiative zur Unterstützung des unabhängigen Autorenkinos und der Kinos, wie die Veranstalter am Mittwoch mitteilten.

Nicht in diesem Jahr: Das grosse Film Festival im Tessin muss abgesagt werden.

Auch Moon & Stars abgesagt

Auch die Konzertreihe Moon & Stars in der gleichen Stadt wurde abgesagt. Der Event hätte vom 9. bis 19 Juli stattgefunden.
«Wir sind traurig. Keine grossartigen Konzerte im schönen Tessin, kein Feiern auf der Piazza Grande.» Das schreiben die Organisatoren von Moon & Stars am Mittwoch in einer Mitteilung. In Gedanken seien sie bereits bei der nächsten Durchführung.


Dennoch begrüssen sie den Entscheid des Bundesrats, weil damit die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung an erste Stelle gestellt werde. Die Organisatoren wollen nun die nächsten Schritte festlegen – etwa, was mit bereits gekauften Tickets passiere

Swiss verlängert Minimalflugplan wegen Corona erneut

Die Fluggesellschaft Swiss verlängert wegen der Coronapandemie ihren Minimalflugplan bis am 31. Mai. Bis dahin führt die Lufthansa-Tochter weiterhin nur rund 28 wöchentliche Flüge durch, wie sie in einer Mitteilung vom Mittwoch schrieb.

Seit dem 23. März hat die Airline nur noch sechs Flugzeuge für Linienflüge im Einsatz, davon fünf für Kurz- und Mittelstrecken sowie eines für Langstrecken. Die 28 wöchentlichen Linienflüge entsprechen gemäss der Mitteilung rund 3 Prozent der ursprünglich geplanten Flüge. Dieses Konzept werde nun angesichts der weiterhin bestehenden Reisebeschränkungen ein weiteres Mal verlängert.

Swiss

Beim Rumpfflugplan werde der Fokus auf einige europäische Städte ab Zürich und Genf gelegt. So bietet die Swiss ab Zürich noch Flüge nach Amsterdam, Berlin, Stockholm, London Heathrow, Porto, Lissabon und Athen an, letztere vier werden auch von Genf aus bedient. Dazu kommen drei wöchentliche Langstreckenflüge in die USA ab Zürich.

Passagiere, deren Flüge gestrichen wurden oder die nicht reisen können, könnten ihr Ticket bis am 31. August 2020 auf ein anderes Datum – maximal bis 30. April 2021 – schieben oder sich auf ein anderes Reiseziel umbuchen lassen, hiess es weiter.

Anstieg von 143 Corona-Fällen

In der Schweiz und in Liechtenstein haben sich innerhalb eines Tages 143 Personen neu mit dem Coronavirus angesteckt. Das sind etwas mehr als die 100 am Vortag gemeldeten neuen Infektionen.

Insgesamt gab es nach Angaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vom Mittwoch 29'407 laborbestätigte Fälle, gegenüber 29'264 am Dienstag. Die Fallzahlen unterliegen einer wöchentlichen Schwankung mit jeweils tieferen Zahlen am Wochenende.

Das BAG gab die Zahl der Todesopfer mit 1408 an. Das waren 28 mehr als am Dienstag. Pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner gab es 343 Infektionen.

Bisher wurden rund 260'500 Tests durchgeführt. Davon waren nach Angaben des BAG 13 Prozent positiv. Eine Person kann mehrere Male getestet worden sein.

Seit Kurzem empfiehlt das BAG Tests für alle Patienten mit Symptomen von Covid-19. Zunächst waren nur Menschen mit Vorerkrankungen und Spitalpatienten getestet worden sowie Gesundheitspersonal.

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Datenschützer Baeriswyl: Corona-App müsste obligatorisch sein

Die Anwendung einer Corona-Rückverfolgungs-App ist nach Ansicht des Zürcher Datenschutzbeauftragten Bruno Baeriswyl ein derart starker Eingriff in die Freiheitsrechte, dass sie für obligatorisch erklärt werden müsste. Deshalb müsste der Staat eine solche lancieren.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hat eine Motion eingereicht, die verlangt, dass die Anwendung einer Rückverfolgungs-App freiwillig sein muss.

Der Zürcher Datenschützer ist da anderer Meinung. «Wir brauchen eine demokratische Legitimation für den Eingriff in die Freiheitsrechte», sagte Baeriswyl im «Tagesgespräch» von Radio SRF vom Mittwoch. Der Eingriff in die Privatsphäre wäre derart gravierend, dass der Staat dies verantworten müsste.

Der Staat solle die App lancieren, und diese müsste im Notrecht obligatorisch sein, so wie es auch das Versammlungsverbot und andere Massnahmen im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus seien.

Novartis-CEO: Noch keine guten Daten zu Covid-Therapien

Bislang gibt es keine wirklich verlässlichen Daten für mögliche Corona-Therapien. Dies sagte Novartis-Chef Vas Narasimhan am Dienstag an einer Telefonkonferenz.

«Wir brauchen erst einmal solide Daten aus den aktuell laufenden Studien, um dann verlässlichere Aussagen zu den verschiedenen Therapieansätzen machen zu können», so Narashimam. Mit Blick auf die verschiedenen Programme, die derzeit branchenweit durchgeführt werden, ergänzte der Novartis-CEO: «Bislang ist es keiner Studie gelungen, einen echten Standard zu setzen.»

Der Pharmakonzern selbst hat eine klinische Studie mit dem Medikament Hydroxychloroquine initiiert. Das jahrzehntealte Mittel gilt als ein Hoffnungsträger zur Behandlung von Covid-19. Narasimhan sagte, er habe das Gefühl, im Sommer könnten erste Studienergebnisse vorliegen.

Wegen der Coronakirse hat Novartis derzeit zudem Mühe, Patienten für neue Medikamentenstudien zu finden. Der Ausbruch des Virus habe zwar keinen Einfluss auf jene Studien, bei denen die Patientenrekrutierung bereits abgeschlossen sei, sagte Narasimhan, die Rekrutierung bei neuen Studien werde allerdings erschwert.

Keine Verzugszinsen bei AHV-Beiträgen


Bei verspäteten Zahlungen von AHV/IV/EO- und ALV-Beiträgen verzichtet der Bund wegen der Corona-Krise im laufenden Jahr vorübergehend darauf, Verzugszinsen einzufordern. Ein vergleichbarer Verzicht auf Verzugszinsen gibt es bereits bei den Bundessteuern.

Die neue Regelung gilt laut dem Bundesrat rückwirkend ab dem 21. März und bis zum 30. Juni, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Die Beiträge blieben aber geschuldet und müssten vollständig bezahlt werden. Ab dem 1. Juli 2020 würden die Ausgleichskassen für bis dahin ausstehende Beitragszahlungen wieder Mahnungen ausstellen und bei Nichtbezahlung nötigenfalls die Betreibung einleiten.

Sozialkommission will Dividendenverbot bei Kurzarbeit

Unternehmen, die für ihre Angestellten Kurzarbeitsentschädigung beziehen, sollen keine Dividenden ausschütten dürfen. Das will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK) mit einer Motion durchsetzen.

Die SGK beider Räte hatten den Bundesrat bereits mit einem Brief aufgefordert, ein Verbot von Dividendenausschüttungen vorzusehen für Firmen, die Kurzarbeitsentschädigungen beanspruchen. Da diese Empfehlung ohne Wirkung geblieben sei, habe die Nationalratskommission mit 19 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung die Motion beschlossen, teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit.

Das Verbot soll Unternehmen ab einer bestimmten Grösse betreffen und für das laufende und das nächste Jahr gelten. Der Bund habe bereits 6 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt, damit die Arbeitslosenversicherung den massiven Anstieg der Kurzarbeitsentschädigungen stemmen könne, wurde in der SGK argumentiert. Bisher wurde für über ein Drittel der Angestellten in der Schweiz ein Gesuch um Kurzarbeitsentschädigung gestellt.

Alpaufzüge nur unter Geheimhaltung

Die traditionellen Alpaufzüge im Frühling finden wegen der aktuell geltenden Corona-Massnahmen nur im Geheimen stattfinden. Weil Gruppen von mehr als fünf Personen verboten sind, dürfen weder die Älplerinnen und Älpler noch die Tourismusorganisationen die Termine bekannt geben, wie die beiden Appenzeller Kantone in einer Mitteilung schreiben.

Während die Alpaufzüge ohne Zuschauer stattfinden dürfen, sind die dazugehörigen Feste jedoch untersagt: «Auf den festlichen Teil der Alpaufzüge ist zu verzichten oder zumindest grösste Zurückhaltung anzuwenden.»

Ausserdem haben die Kantone ein Merkblatt zur Arbeit auf der Alp versandt. Dieses richtet sich nach den Vorgaben des Bundes: Das Merkblatt enthält insbesondere Weisungen über die Abstandsregeln, die Hygienevorschriften oder zum Verhalten von kranken, sich krank fühlenden oder besonders gefährdeten Personen. Hinweise zum Verhalten in den engen Hütten auf der Alp fehlen jedoch.

Alpaufzug

Hochschulrektoren-Präsident für Durchführung von Maturaprüfungen

Der Präsident der Schweizer Hochschulrektoren, Yves Flückiger, hofft, dass sich der Bundesrat für die Durchführung der schriftlichen Maturaprüfungen in allen Kantonen entscheidet. Wenn man die Matura ohne Abschlussprüfung erhalten habe, bleibe ein Makel haften.

«Wir alle leben momentan in einer Ausnahmesituation», sagte Flückiger in einem am Mittwoch veröffentlichten Interview mit den CH-Media-Zeitungen.

«Als ob man die Tour de Suisse ohne die letzte Etappe beendet hätte»

Er habe aber grosses Vertrauen in die Kantone, die Schulen und die Lehrer, dass sie dem Ausnahmezustand Rechnung trügen und in der Lage seien, die Maturaprüfungen anzupassen und einen fairen Ablauf sicherzustellen. «Man könnte zum Beispiel auf Fragen zum Stoff verzichten, der im Fernunterricht vermittelt wurde.»

Wenn der Bundesrat den Kantonen Spielraum zu den Abschlussprüfungen überlasse, wären die Leistungen weniger gut vergleichbar, sagte Flückiger weiter. «Die Schüler würden nicht auf eine einheitliche Weise beurteilt, es würden nicht überall die gleichen Anforderungen gestellt.»

Die Abschlussprüfungen hätten einen symbolischen Wert. Sie markierten das Ende eines wichtigen Abschnitts in einer Bildungskarriere. Es bleibe ein Makel haften, wenn man ohne Abschlussprüfung die Matura erhalten habe. «Es ist, als ob man die Tour de Suisse ohne die letzte Etappe beendet hätte.»

Unia bemängelt den Schutz in diversen Branchen

In der Logistik- und Transport-Branche braucht es in der Corona-Krise nach Ansicht der Gewerkschaft Unia dringend grössere Anstrengungen der Arbeitgeber bei der Umsetzung von Schutzmassnahmen. Die Massnahmen müssten zudem durch die Behörden mehr und besser kontrolliert werden.


Beschäftigte in der Logistik und im Transport sind aufgrund des hohen Arbeitsanfalls und vieler Kundenkontakte derzeit besonders exponiert. Sie können Verstösse gegen die Schutzmassnahmen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) online bei der Gewerkschaft Unia melden.


Eine Auswertung von über tausend Rückmeldungen hat dabei gemäss einer Unia-Mitteilung vom Dienstag gezeigt, dass in sehr vielen Fällen Schutzmassnahmen ungenügend umgesetzt werden.


43 Prozent der Rückmeldungen beanstandeten, dass der Mindestabstand von zwei Metern zwischen Arbeitnehmenden nicht permanent eingehalten wird. Bei einem Drittel werden Arbeitsmittel (Hubwagen, Führerhaus, Lenkrad, Arbeitsflächen) nicht regelmässig desinfiziert oder sie verfügen über kein Desinfektionsmittel, um dies selber zu tun. Bei 28 Prozent wurden auch im Kontakt mit Kunden keinerlei Massnahmen getroffen, um den direkten Kontakt zu reduzieren.


Nach Ansicht der Unia erschreckend ist teilweise auch der Umgang mit Covid-19-Verdachtsfällen. In 36 Prozent der gemeldeten Fälle sei nicht gewährleistet, dass Angestellte, die in Kontakt mit Infizierten standen, während zehn Tagen bei vollem Lohn zu Hause in Quarantäne bleiben könnten. In 19 Prozent der Fälle sei auch nicht sichergestellt, dass Mitarbeitende mit Symptomen wie Husten und Fieber nach Hause geschickt würden.


Kritik an Kontrollen

Die Gewerkschaft meldet die Verstösse gegen den Gesundheitsschutz in den Logistik- und Transport-Betrieben systematisch den Kontrollbehörden in den Kantonen. Sie kritisiert, dass die Qualität der behördlichen Kontrollen in einem Grossteil der Kantone äusserst schlecht sei. Kontrollen würden oft angekündigt, fänden ohne direkten Einbezug der Arbeitnehmenden statt und führten praktisch nie zu Sanktionen für die Betriebe.


Die Unia fordert die Kantone auf, deutlich mehr Kontrollen in Logistik- und Transport-Unternehmen durchzuführen. Mittelfristig braucht es zudem eine Aufwertung der Logistik-Berufe mit Lohnerhöhungen und einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Unzufrieden mit den Bedingungen: Arbeitnehmende in Genf machen im Namen der Unia darauf aufmerksam.


Als Sofortmassnahme fordert die Unia die Betriebe auf, ihren Angestellten eine Risikoprämie von 50 Franken pro Arbeitstag als Lohnzuschlag auszuzahlen. Die Beschäftigten in Logistik und Transport würden derzeit einen überaus wichtigen Beitrag zum Funktionieren der Gesellschaft leisten.


Astag: Halten uns an BAG-Vorgaben

«Seitens unseres Sozialpartners Les Routiers Suisses haben wir keine Meldungen erhalten, die die Behauptungen der Gewerkschaft stützen», heisst es in einer Reaktion des Schweizer Nutzfahrzeugverbandes Astag. Im Astag organisiert sind Halter von Nutzfahrzeugen für die Beförderung von Personen oder Sachen und Lastwagenspediteure.


Die Branche halte sich an die Vorgaben des BAG und setze die Empfehlungen um, schreibt der Astag weiter. Der Verband habe zudem Schutzkonzepte erarbeitet und stelle diese den Mitglieder zur Verfügung. An die Verbandsmitglieder sei auch ein Merkblatt bezüglich Verhalten, Desinfektion und Kundenkontakt verteilt worden.

PostAuto: Personal wird geschützt

Auch das Transportunternehmen PostAuto hat in einer Stellungnahme Vorwürfe zurückgewiesen, das Personal ungenügend zu schützen. So könnten die Abstandsregeln gut eingehalten werden. Die getroffenen Schutzmassnahmen für das Fahrpersonal wie etwa die Sperrung der vordersten Türe würden weitergeführt. Allen Mitarbeitenden sei Desinfektionsgel verteilt worden. Zusätzlich hätten die Fahrer Desinfektionstücher zur Reinigung des Fahrarbeitsplatzes erhalten.

Betriebsmitarbeitende aus den Bereichen PostMail, PostNetz, PostLogistic und Immobilien Post, die vom 9. März bis 10. April 2020 insgesamt zehn Arbeitstage geleistet hätten, erhielten mit ihrem Aprillohn eine Prämie. Die Situation bei PostAuto unterscheide sich jedoch von anderen Konzernbereichen, weil aktuell massiv weniger Fahrgäste transportiert würden. Diese fehlende Möglichkeit der Gewinnerwirtschaftung schränke den finanziellen Spielraum entsprechend ein.

red/sda/reuters