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Turbulenter Straffall
Bundesanwaltschaft stoppt Corona-Leaks-Verfahren

Andreas Meyer, CEO SBB, links, Alain Berset, Schweizer Bundespräsident, Mitte, und Marc Walder, CEO Ringier, rechts, machen ein Selfie bei der Eröffnung des Digitaltags im Hauptbahnhof Zürich.
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In Kürze:
  • Die Strafverfahren um die sogenannten Corona-Leaks enden ohne Verurteilungen.
  • Die Bundesanwaltschaft will die Ermittlungen gegen Peter Lauener, Kommunikationschef von Alain Berset, einstellen.

Sie haben das Land aufgewühlt: die Strafverfahren um die Herausgabe von Informationen an Journalisten im Geheimdienstfall um die Zuger CIA-Firma Crypto AG und zu Coronamassnahmen. Im Frühjahr 2022 war es zu Hausdurchsuchungen bei engen Mitarbeitern von Bundesräten gekommen. Peter Lauener, ein enger Mitarbeiter von Bundesrat Alain Berset, wurde sogar festgenommen. Doch nun enden die intensiven Ermittlungen ohne Verurteilungen.

Sonderermittler Peter Marti, der all die Verfahren eingeleitet und sich dabei verrannt hatte, musste noch selbst das Verfahren gegen zwei Vertraute von Aussenminister Ignazio Cassis im Crypto-Kontext einstellen. Danach dankte Marti ab.

Die Bundesanwaltschaft (BA) erbte das verbliebene Verfahren zu Corona-Leaks. Eröffnet hatte Marti diesen Fallteil wegen mutmasslicher Amtsgeheimnisverletzung und auch wegen «Angriffs auf die verfassungsmässige Ordnung der Eidgenossenschaft». Die Ermittlungen richteten sich gegen Lauener, der lange Kommunikationschef von Gesundheitsminister Alain Berset gewesen war. Davon betroffen war auch der Geschäftsführer des Ringier-Verlags, Marc Walder. Walder war allerdings im Verfahren nie Beschuldigter, sondern Auskunftsperson.

Laueners Austausch mit Walder landete in den Medien

Doch nun wird auch dieser letzte hängige Teil aus dem Komplex gestoppt. Die BA hat den Parteien angekündigt, dass sie das Corona-Leaks-Verfahren einstellen möchte. Lauener, Walder und der Ringier-Verlag, der Titel wie «Blick» und «Schweizer Illustrierte» herausgibt, haben nun Gelegenheit, letzte Beweisanträge und Entschädigungs- und Genugtuungsforderungen zu stellen. Damit gilt als so gut wie sicher, dass an ihnen strafrechtlich nichts hängen bleibt.

Die Einstellung ist eine Folge eines Urteils von Ende Januar: Das Bundesgericht hat entschieden, dass die BA bei Lauener, Walder und Ringier beschlagnahmte Kommunikation und andere Beweismittel nicht verwerten darf. Die Lausanner Richter argumentieren mit dem Quellenschutz. Informationen über Kontakte zwischen Medienschaffenden und ihren potenziellen Informanten sind demnach für die Strafverfolger weitgehend tabu. 

Die BA schreibt nun, damit seien die wesentlichen Beweismittel unverwertbar. Der Tatverdacht gegen den Beschuldigten – gemeint ist Lauener – liesse sich «nicht erhärten».

Sonderermittler Marti hatte E-Mails Laueners bereits ausgewertet – und war dabei auf einen Austausch des Berset-Vertrauten mit Ringier-Geschäftsführer Walder zu Coronamassnahmen gestossen. Dieser E-Mail-Austausch landete prompt nicht nur in den Strafakten, sondern auch bei CH Media, welche Auszüge publizierte. Danach gingen öffentlich die Wogen hoch. Die Schweiz hatte den Fall Corona-Leaks, der nun strafrechtlich folgenlos endet.