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Bundesrat wird konkret
Weniger Steuern für fast alle – und keine Heiratsstrafe mehr

Bundesrätin Karin Keller-Sutter will im nächsten Frühling liefern. Das neue Gesetz zur Abschaffung der Heiratsstrafe soll dann vorliegen und anschliessend im Parlament beraten werden.
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Finanzministerin Karin Keller-Sutter hält das Tempo hoch und will die sogenannte Heiratsstrafe so rasch wie möglich abschaffen. Der Bundesrat ist ihr am Mittwoch gefolgt. Davon betroffen wären alle: Eine Mehrheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wird mit Keller-Sutters Plan weniger Steuern abliefern müssen – eine Minderheit mehr. Unter dem Strich soll der Bund jährlich eine Milliarde Franken weniger Steuern einnehmen als bisher.

Die FDP-Frauen hatten im September 2022 eine «Steuergerechtigkeits­initiative» eingereicht. Wie auch mehrere Standesinitiativen verlangt das Volksbegehren, dass natürliche Personen unabhängig von ihrem Zivilstand besteuert werden.

Diese Initiative machte dem Bundesrat Beine für einen indirekten Gegenvorschlag. Die Landesregierung hatte zuvor bereits eine «Auslegeordnung» zum Thema gemacht. Sie kam dabei zum Schluss, die Krux liege im Detail: Es bestehe die Gefahr, dass bestehende Ungerechtigkeiten – nämlich, dass Verheiratete mehr bezahlen müssen als Konkubinatspaare – durch neue Ungerechtigkeiten ersetzt würden. Das Unterfangen drohte auf die lange Bank geschoben zu werden.

Nun beschloss der Bundesrat, bis nächsten Frühling eine Vorlage ins Parlament zu bringen. Fällt diese im Sinne der Initiantinnen aus, würden diese ihre Initiative zurückziehen. Doch noch ist es nicht so weit, wie die St. Galler FDP-Nationalrätin Susanne Vinzenz-Stauffacher klarmacht. Aber man sei auf gutem Weg.

12’000 Franken Kinderabzug

Aus zwei Varianten machte der Bundesrat am Mittwoch eine. Sie umfasst folgende Punkte:

  • Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer soll neu von 6600 auf 12’000 Franken erhöht werden. Rausgefallen ist damit jene Variante, die 9000 Franken Kinderabzug vorsah.

  • Auf den Abzug für Haushalte mit nur einer erwachsenen Person verzichtet der Bundesrat. Auch für Ehepaare mit nur einem Einkommen ist kein spezieller Abzug mehr vorgesehen.

  • Die Steuertarife sollen angepasst werden. Wer ein tiefes oder mittleres Einkommen hat, soll weniger Steuern abliefern müssen. «Leicht mehr» bezahlen sollten Menschen mit sehr hohem Einkommen, sagt der Bundesrat. Diese Anpassungen verstärken die Progression.

  • Dem stellt der Bundesrat die Abschwächung der Progression bei Zweiverdiener-Ehepaaren mit relativ gleichmässiger Einkommensaufteilung gegenüber.

Initiantin Vincenz-Stauffacher nimmt die Bundesratsankündigung erfreut auf: «Positiv ist, dass die Zivilstandsunabhängigkeit der Besteuerung umgesetzt ist, und zwar auf allen drei Staatsebenen.» Erfolgversprechend sei auch, dass es mehr Personen geben werde, die entlastet würden, als solche mit einer Mehrbelastung. Schliesslich begrüsst Vincenz-Stauffacher, dass der Bundesrat die Anpassung der Tarife in dessen Vorlage einbauen will – das war bisher unklar. Bei den Kinderabzügen hingegen, sagt sie, «müssen wir im Parlament noch nachbessern».

Bedenken aus dem Parlament

Dort dürfte es die Vorlage schwer haben. Denn einzig die FDP, die Wirtschaft und die Grünliberalen stellen sich hinter den Bundesrat. Die GLP freut sich, dass mit den neuen Anreizen für Erwerbstätigkeit rund 60’000 Vollzeitstellen neu besetzt werden könnten. Auch der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse hebt einen positiven Effekt auf die Gesamtwirtschaft hervor, wenn verheiratete Zweitverdienende künftig mehr arbeiteten, da sie weniger Steuern bezahlen müssten. 

SVP, SP, Grüne, Mitte und auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren können sich – wenn überhaupt – nur grundsätzlich mit der Vorlage anfreunden. Die SP befürchtet zu hohe Abzüge für Reiche. Und die Grünen sind gegen die geplanten Mindereinnahmen von einer Milliarde Franken. Die SVP kritisiert, das neue Steuersystem schaffe neue Ungerechtigkeiten und schwäche die traditionelle Familie. Die Mitte begrüsst zwar, dass die verfassungswidrige Diskriminierung von Ehe- gegenüber Konkubinatspaaren wegfällt. Aber auch für sie überwiegen die Nachteile. Das neue Steuersystem dürfte also noch viel zu debattieren geben.