Reform der AHV-Hinterlassenenrenten Bundesrat will Witwen und Witwer bei Renten gleichstellen
Der Bundesrat hat auf die Kritik des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte reagiert. Dieser hatte eine Ungleichbehandlung von Frauen und Männern beanstandet.
Witwen- und Witwerrenten sollen an Eltern unabhängig vom Zivilstand maximal bis zum 25. Geburtstag des Kindes ausgezahlt werden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Somit erhalten auch unverheiratete Väter und Mütter eine solche Rente. Für ein erwachsenes Kind mit einer Behinderung sei eine Rente auch über diesen Zeitraum hinaus möglich.
Damit reagiert der Bundesrat auf eine Kritik des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), der 2022 in einem Urteil eine Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bei den Hinterlassenenrenten in der Schweiz feststellte. Zurzeit gilt eine Übergangsregelung, die dafür sorgt, dass der Anspruch auf Witwerrente nicht bei Volljährigkeit des jüngsten Kindes endet.
Müssen Verwitwete nicht oder nicht mehr für Kinder aufkommen, sollen sie während zwei Jahren eine Hinterlassenenrente erhalten, um «sich an die neue Situation anpassen» zu können. Frauen haben diese Rente bisher unter gewissen Bedingungen lebenslang erhalten. Sind die Verwitweten in diesem Fall unter 55 Jahren alt, endet der Anspruch nach zwei Jahren. Für über 55-Jährige gilt eine Besitzstandsgarantie.
Längere Renten bei Gefahr für Armut
Beibehalten werden soll die Rente für Verwitwete ab 50 Jahren, die Ergänzungsleistungen zur AHV beziehen. Ältere Witwen und Witwer sollen unter bestimmten Voraussetzungen zudem Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, wenn Gefahr für Armut besteht.
Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen laut Bundesrat die Rechtsgleichheit zwischen Witwern und Witwen herstellen, das System an die heutigen sozialen Realitäten anpassen und Entlastungen bringen. Es sollen rund 810 Millionen Franken in der AHV und rund 160 Millionen Franken für den Bund gespart werden.
Verzichten will der Bundesrat hingegen auf Kürzungen bei den Kinderrenten. Diese wären zu einschneidend und würden kaum zu Einsparungen führen, argumentierte der Bundesrat.
SGB: Frauen besonders betroffen
Laut dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) wären Frauen von den Einsparungen des Bundes besonders betroffen. Heute erhielten sie fast 90 Prozent der Hinterlassenenleistungen. Dabei seien Frauen nach dem Tod ihres Ehepartners bereits heute häufiger in einer schwierigen finanziellen Lage als Männer, schreibt der SGB.
Anstatt die Renten der Frauen zu erhöhen und die von ihnen geleistete Betreuungs- und Erziehungsarbeit über die Renten zu sichern, würden nun die Witwenrenten Millionen gekürzt, kritisierte der SGB. Das entspreche einem weiteren Abbau der Frauenrenten.
SDA
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